Aeschi Thomas · Nationalrat · 2016-11-30
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-11-30
Wortprotokoll
Vielleicht zuerst eine Vorbemerkung: Es tut einem schon etwas weh, wenn man sieht, wie dieser Rat - gestern wieder - bei der Entwicklungshilfe überhaupt nicht bereit ist, eine gewisse Plafonierung einzuleiten. Was Sie damit beschlossen haben, ist, dass wir die gesamte Diskussion zurück an den Bundesrat geben werden. Der Bundesrat muss im nächsten Quartal eine erste Diskussion über das Budget 2018 führen, über den Finanzplan 2019-2021, und damit wird es noch härter für ihn, uns ein schuldenbremsenkonformes Budget vorzulegen. Das ist aber gemäss Verfassung und gemäss Gesetz seine Pflicht. Entsprechend wird es andere Bereiche treffen. Wir hätten gestern die Möglichkeit gehabt, hier in einem Bereich zu sparen, wo es eben einfacher wäre zu sparen - das wurde nicht getan. Entsprechend ist hier ein weiteres Mal eine Aufgabe vom Parlament an den Bundesrat zurückgeschoben worden; das bedeutet, dass doch besser er hier eine Lösung suchen soll - obwohl wir die Legislative sind.
Zur Verkleinerung der Bundesverwaltung - auch hier eine Vorbemerkung zu meinem Vorredner, Kollege Hadorn -: Sparen ist der falsche Begriff. Es geht immer um Mindermehrausgaben. Wir wachsen und wachsen und wachsen, Jahr für Jahr. Ich kann Ihnen das am Beispiel der Bundesverwaltung gut illustrieren: 4,5 Milliarden Franken waren es im Jahr 2007, 4,6 Milliarden 2008, 4,8 Milliarden 2009, 4,9 Milliarden 2010, 5,1 Milliarden 2011, 5,38 Milliarden 2013, 5,49 Milliarden 2014, und für das letzte Jahr, 2016, sind 5,57 Milliarden Franken geplant. Genau darauf zielt mein Minderheitsantrag ab, nämlich auf eine Plafonierung des Bundespersonalaufwands bei diesen 5,57 Milliarden Franken. Mit anderen Worten: Es ist falsch, es ist nicht korrekt, wenn Herr Hadorn hier von einer massiven Einsparung spricht; es ist lediglich eine Plafonierung auf dem Stand des Voranschlages für das laufende Jahr.
Was möchte der Bundesrat? Der Bundesrat sieht ein weiteres Wachstum vor, nämlich um diese 163 Millionen Franken. Hier sagt die SVP ganz klar Nein. Wir haben vor nicht allzu langer Zeit eine Plafonierung des Stellenbestandes bei der Bundesverwaltung beschlossen, entsprechend macht es keinen Sinn, wenn der Bund beim Personalaufwand ein weiteres Mal um 163 Millionen Franken wachsen soll.
Gestern durfte ich mit Frau Gysi eine Diskussion über die Löhne in der Bundesverwaltung führen. Wir sind hier bei einem Durchschnittslohn von 121 000 Franken. Auch hier kommt immer wieder, trotz negativer Teuerung, trotz Nullteuerung, die Forderung der Bundesangestellten, sie hätten doch auch noch Anrecht auf eine Reallohnerhöhung von 1, von 2 oder noch mehr Prozent, die zusätzlich zu den Boni gesprochen wird. Sie wissen ja, ein durchschnittlicher Bundesangestellter hat automatisch ein "Stufe 3"-Ranking. Er ist automatisch als gut eingestuft, was wiederum automatisch zu einer Lohnerhöhung führt. Hier haben wir also schon Bereinigungsbedarf, nicht nur im Bundespersonalgesetz, das für diesen Anstieg mitverantwortlich ist, sondern auch bei den Ausgaben für den Personalaufwand, auch bei den Stellen, deren Zahl weiter wächst. Auch hier eine Illustration: 2007 waren wir bei 32 000, letztes Jahr bei 35 000, und 2017 kommen wir - das ist auch durch gewisse Berechnungsanpassungen bedingt - auf 37 365 Personen in der Bundesverwaltung. Also hier gibt es einen Anstieg der Zahl der realen Stellen, aber auch einen Anstieg der Löhne.
Ich möchte Sie bitten, hier diesem Plafonierungsantrag zuzustimmen, damit der Bundespersonalaufwand nicht ins Unendliche wächst.