Luginbühl Werner · Ständerat · 2016-12-01
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2016-12-01
Wortprotokoll
Neuer Tag, neues Glück - das kommt einem spontan in den Sinn, wenn man das Vergnügen hat, als Erster auf der Rednerliste am zweiten Tag die Diskussion zu eröffnen. Die Zeit eilt, weshalb ich mich kurzfassen werde. Weshalb eilt es? In 71 Tagen ist der 9. Februar 2017.
Nach dem Beschluss des Nationalrates vom 21. September ist es nun am Ständerat, ist es an uns, rasch eine Lösung zu verabschieden, die einerseits fristgerecht in Kraft treten kann und andererseits, über die Ratifizierung des Kroatien-Protokolls, eine Fortsetzung von Horizon 2020 ermöglicht. Lange hat man auf eine Art revolutionäre Wunderlösung, eine Quadratur des Kreises, die den Verfassungsartikel wortgetreu umsetzt und dazu noch europakompatibel ist, gehofft. Eine solche gibt es nicht - eine solche kann es nicht geben; das war eigentlich von Beginn an klar.
Zwei Dinge möchte ich noch in Erinnerung rufen, die mit Blick auf die mittel- und langfristige Umsetzung dieser Initiative nach meiner Auffassung eine Rolle spielen. Seit dem 9. Februar 2014 ist die Welt nicht mehr ganz dieselbe. Wer damals vorausgeahnt oder gar vorausgesagt hätte, dass Herr Trump Präsident der USA wird und die Mehrheit der Briten für einen Austritt Grossbritanniens aus der EU stimmt, wäre wohl nicht ganz ernst genommen worden. Beides ist passiert, und beides hat einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die heute hier zu diskutierende Frage. Dass mit Herrn Trump ein Freund des Protektionismus und insbesondere ein Gegner des Multilateralismus nun während mindestens vier Jahren die USA regieren wird, hat einen Einfluss auf die Stellung der EU in der Welt. Dass die zweitgrösste Volkswirtschaft und der bevölkerungsmässig drittgrösste Staat Europas die EU verlassen wird, hat einen Einfluss auf das innere Gefüge der EU und die Beziehung zu und zwischen ihren Mitgliedstaaten. Beides bedeutet einen äusseren und inneren Druck auf die EU, ihre Positionen neu auszutarieren. Das ist ein Prozess, dessen Folgen noch nicht absehbar sind. Für die Beziehung zwischen der Schweiz und der EU bedeutet dies, dass wir grundsätzlich noch weniger im Fokus stehen, als wir das ohnehin tun, wenngleich wir der viertwichtigste EU-Aussenhandelspartner sind.
Innenpolitisch ist zu berücksichtigen, dass die Nettozuwanderung seit 2014 glücklicherweise etwas zurückgegangen ist. Zudem wandern auch etwas mehr Menschen in ihre Heimatstaaten zurück als vorher. In diesem Rahmen gilt es nun, meiner Auffassung nach, eine schlanke, pragmatische, [PAGE 939] wirtschaftsfreundliche und die Bilateralen nicht gefährdende Vorlage Gesetz werden zu lassen.
Ich bin klar der Meinung, dass wir dabei den Spielraum gegenüber der EU voll ausschöpfen sollten. Ich gehe mit Kollege Föhn einig, dass Volksentscheide umzusetzen sind. Das gilt aber für alle Volksentscheide, auch für jene, die einem nicht passen. Wir haben einen Volksentscheid, der uns beauftragt, die Einwanderung zu drosseln. Wir haben aber auch mehrere Volksentscheide, die klar die bilateralen Verträge bekräftigen. In diesem Dilemma versucht das Parlament fast verzweifelt, Wege zu finden, welche die Einwanderung drosseln und die Bilateralen erhalten. Wir tun dies, weil wir überzeugt sind, dass die Bilateralen für den Wohlstand in diesem Land entscheidend und damit im Interesse des Volkes sind.
Vergessen wir nicht, Kollege Föhn, dass Sie und Ihre Mitstreiter mit der gewählten Formulierung in der Initiative genau diesen Konflikt bewusst in Kauf genommen haben. Sie haben uns diese Suppe eingebrockt. Wir haben das Vergnügen, sie auszulöffeln - und Sie kommen und werfen uns vor, wir verletzten Volksentscheide. Es ist heute und hier unmöglich, die Initiative umzusetzen, ohne Volksentscheide zu verletzen. Damit ist auch schon gesagt, dass das Konzept der Minderheit Föhn abzulehnen ist, weil es eines der wichtigsten Kriterien, die ich soeben erwähnt habe, nicht erfüllt.
Für mich ist aber auch klar, wie das verschiedene Vorredner bereits aufgezeigt haben, dass es sich bei der vorliegenden Gesetzesrevision nur um einen ersten Schritt handeln kann. Es gibt zwar Verfassungsrechtler, welche selbst die Fassung des Nationalrates als verfassungskonform bezeichnen. Es gibt aber auch andere, die daran zweifeln. Für mich ist das nicht die allein entscheidende Frage. Ich denke, wir sind mit der Lösung, die wir heute beschliessen, wie immer sie auch aussieht, inhaltlich und von der Wirkung her zu weit weg von dem, was das Volk beschlossen hat oder beschlossen zu haben glaubt. Früher oder später werden wir daher in einem zweiten Schritt die Widersprüche zwischen dem Text der Masseneinwanderungs-Initiative und den bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU entschärfen müssen. Vielleicht werden wir auch das Konzept, das wir heute verabschieden, verschärfen müssen. Bis dahin können wir mit der Lösung, die wir heute treffen, Erfahrungen sammeln und Zeit gewinnen für neue Optionen und Opportunitäten, die sich in der EU ergeben könnten.
Eine an und für sich taugliche Lösung für ein Gesetz liegt, wie ich finde, in der Fassung des Nationalrates vom 21. September 2016 vor. Wem der liberale Arbeitsmarkt ein echtes Anliegen ist, dem fällt es schwer, diese Fassung zu verschärfen. Andererseits kommt eine soeben publizierte Studie zum Schluss, die Zuwanderung erfolge nur zu rund 20 Prozent in die Mangelberufe. Trifft dies zu, wäre das Potenzial für eine bessere Nutzung der einheimischen Fachkräfte noch beträchtlich. Trifft dies zu, hätte die Wirtschaft ihren Beitrag zur Lösung des Problems klar nicht geleistet. Verbunden mit der Tatsache, dass das Schweizervolk die Masseneinwanderungs-Initiative nun mal angenommen hat und dass auch ein erster Schritt Wirkung zeigen muss, lässt mir dies Verschärfungen als vertretbar erscheinen. Allerdings muss auch eine verschärfte Lösung so unbürokratisch und wirtschaftsfreundlich wie möglich sein.
Ich verschliesse mich aus den genannten Gründen einer Justierung nicht und werde auf die Vorlage eintreten.