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Hösli Werner · Ständerat · 2016-12-01

Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-01

Wortprotokoll

Eine kurze Berichtigung zur gestrigen Debatte: Kollege Philipp Müller hat bei der Berichterstattung gesagt, dass der Antrag der Kommissionsmehrheit kein Schrotschuss, sondern zielgerichtet sei. Wäre er Jäger, hätte er gelernt, dass auch ein Schrotschuss wie ein Kugelschuss zielgerichtet sein muss. Das ist eben in der Politik anders. Mit einem Knall erheischt man manchmal mediale Aufmerksamkeit, was ja dann fast das Ziel ist. Sie sehen also: Nur in der Politik ist der Knall das Ziel. Wir Jäger, lieber Kollege Müller, sind da auch bei einem Schrotschuss etwas seriöser.

Es gibt ja im Volksmund den gängigen Spruch: "Was lange währt, wird endlich gut." Wenn ich mir nun aber den Umsetzungsweg seit Annahme dieser Initiative und, als Folge des bundesrätlichen Entwurfes, jetzt die parlamentarische Arbeit ansehe, kommt mir in diesem Zusammenhang dann doch noch ein Zusatz zum Spruch in den Sinn: "Aber keine Regel ohne Ausnahme." Ich glaube, dass es jetzt müssig wäre, den Verhandlungsweg des Bundesrates seit Februar 2014 nochmals aufrollen und die Einzelschritte beurteilen zu wollen. Ich lasse daher die Entstehungsgeschichte bis auf einen Punkt ruhen.

Wenn man nach einer solchen Abstimmung in Verhandlungen treten muss, ist es äusserst unklug, den Volksentscheid derart lauwarm zu kommentieren, dass man schon bald meint, der Bundesrat entschuldige sich dafür. Da erwarte ich am Abstimmungstag doch, dass unüberhörbar der Wille geäussert wird, einen Volksentscheid vollziehen zu wollen - egal bei welcher Thematik. Aber - und nun komme ich zur Vorlage des Bundesrates, die steht ja hier eigentlich zur Behandlung an - der Bundesrat hat dann doch noch versucht, den Volkswillen verfassungsgerecht und allenfalls auch einseitig umzusetzen. Nur, und das scheint mir eine Schwäche dieses Bundesrates zu sein: Er hat sogar die eigene Vorlage zumindest bisher wiederum nur halb-, wenn nicht sogar nur viertelherzig vertreten. Man wolle, so die Kommunikation, natürlich weiterhin den Forderungen der EU genügen und hoffe - so mein persönliches Fazit -, das Parlament werde es dann richten.

Dass dies logischerweise alle Gegner des Volksentscheides vom Februar 2014 geradezu aufgefordert hat, Umsetzungsideen zu kreieren, welche die neue Verfassungsbestimmung aufs Gröbste missachten, müsste sogar jedem Demokratiemuffel klar sein. Dass eine solch falsch gesetzte Pflanze Fehltriebe hervorbringt, ist absolut logisch. Der Antrag der Mehrheit unserer SPK ist das beste Beispiel dafür. Ich kann, auch wenn wir Jasskollegen sind, Herrn Müller für seinen Unterzug wirklich nicht rühmen. Er mag wohl das Spiel beleben, aber leider eben nicht zum Guten. Von daher wünsche ich mir von der Frau Bundesrätin schon noch eine klare Stellungnahme zum Entwurf des Bundesrates und gehe mindestens davon aus, dass unsere oberste Politbehörde so viel Rückgrat haben wird, an diesem festzuhalten.

Ich befasse mich seit Jahren operativ mit Problemstellungen hinsichtlich der Steuerung der Ausländerproblematik. Dass die hier jetzt vorgeschlagene Mehrheitslösung Fehlentwicklungen nach sich zieht, ist eine Tatsache. Es werden Leerläufe produziert, die Bürokratie breitet ihre grossen Flügel noch weiter aus, und eine frist- und praxisgerechte Wiederbesetzung von Stellen wird erschwert.

In meiner Branche herrscht seit Jahren Personal- und vor allem Fachpersonalmangel. Da meine ich jetzt nicht die Politik, wo es ja Fachpersonal zuhauf gibt - manchmal mehr, als uns selber lieb ist -, nein, ich meine das Gesundheitswesen. Wir arbeiten in unserem Betrieb seit jeher eng und unbürokratisch mit dem RAV zusammen, bieten Plätze für Praktika und Integrationsmassnahmen an. Wir messen der Weiterbildung des eigenen Personals einen sehr hohen Stellenwert bei, was wir uns auch sehr viel kosten lassen. Das machen in unserer Branche, wie auch in anderen Branchen, die allermeisten. Es gibt aber in der Arbeitswelt Bedingungen wie z. B. Pflichtbewusstsein, Zuverlässigkeit und den ehrlichen Willen zu arbeiten, die vom Arbeitnehmenden ohne jeden Vorbehalt zu erfüllen sind. Ansonsten führt dies zu Überlastungen, Unstimmigkeiten und Unzufriedenheit in den entsprechenden Arbeitsteams, die sich wirtschaftlich und qualitativ äusserst negativ auswirken.

Gerade in meinem Bereich - Alter und Pflege - ist Qualität sehr wichtig. Da spreche ich nicht nur von fachlicher, sondern ebenso von menschlicher Qualität. Da gibt es auf dem Arbeitsmarkt - nicht zuletzt wegen der erhöhten Zuwanderung in den letzten Jahren - immer mehr Personen, die diesen absolut notwendigen Anforderungen bezüglich Sozialkompetenz, Selbstkompetenz, Loyalität und Selbstverantwortung einfach nicht gerecht werden. Da braucht man, lieber Kollege Müller, keine zusätzliche Bürokratie aufzubauen, denn das verbessert diese problematische Situation um keinen Deut.

Was "geeignet" bedeutet, kann nur der Arbeitgeber für die bestimmte offene Stelle definieren. Mit einer generellen Umschreibung in einer bundesrätlichen Verordnung kann "geeignet" nie und nimmer praktikabel definiert werden. Die KdK und die RAV, die diesen Fragen doch um einiges näher sind als die manchmal schon sehr theoretische Bundespolitik, haben dies ebenfalls rasch und in aller Konsequenz erkannt. Sie stehen in Verbindung mit den Arbeitgebern und kennen die Praxis. Sie beurteilen den Antrag der Mehrheit der SPK als ebenso verfehlt, wie ich das tue.

Die verfassungsmässige Vorgabe, ohne jetzt alles noch einmal zu wiederholen, gewichte auch ich am höchsten. Ich werde die Minderheit Föhn - Sie sind wahrscheinlich völlig überrascht! - unterstützen. In zweiter Priorität werde ich den bundesrätlichen Anträgen folgen.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.