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Maurer Ueli · Bundesrat · 2016-12-01

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-12-01

Wortprotokoll

Ich nehme zu den vorliegenden Minderheitsanträgen Stellung.

Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Meyer Mattea betreffend Erhöhung des Soll-Wertes bei der Verrechnungssteuer und den Stempelabgabeformularen abzulehnen. Wir machen hier eine risikobasierte Kontrolle. Unserer Meinung nach genügt das, was wir als Zielvorgabe bestimmen. Wenn Sie dem Minderheitsantrag Meyer Mattea zustimmen, braucht es dazu mehr Personal, das wir nicht haben. Ich bitte Sie also, diesen Antrag der Minderheit Meyer Mattea abzulehnen.

Weiter liegt ein Antrag der Minderheit Meyer Mattea betreffend Änderung des Soll-Wertes für die geleisteten Aussendiensttage der Abteilung Aufsicht der Kantone vor. Diesem Antrag können wir zustimmen, weil wir inzwischen eine nichtbesetzte Stelle wieder besetzt haben. Sie können also dem Antrag und damit in diesem Fall der Minderheit und nicht der Mehrheit zustimmen.

Dann gibt es wiederum einen Minderheitsantrag Meyer Mattea, den Anteil überprüfter Abrechnungen im Mehrwertsteuerbereich betreffend. Die Minderheit möchte hier von 20 auf 25 Prozent gehen. Auch in diesem Bereich machen wir eine risikobasierte Kontrolle. Wir sind der Meinung, dass wir mit der Zielvorgabe die Risiken erfasst haben. Der Minderheitsantrag Meyer Mattea würde einen Mehrbedarf von rund dreissig Stellen bedingen. Das haben wir in diesem Bereich nicht. Wir erachten das in Anbetracht der Risiken auch nicht als notwendig. Ich bitte Sie also, den Minderheitsantrag Meyer Mattea bei der Mehrwertsteuer abzulehnen.

Damit komme ich zum Minderheitsantrag Bigler zum Eidgenössischen Personalamt. Hier gibt es zwei Problematiken. Einerseits messen Sie dem Personalamt eine Weisungsberechtigung zu, die es nicht hat. Das funktioniert in der Verwaltung so nicht. Das hat Frau Kiener Nellen richtig ausgeführt. Andererseits haben Sie mit der Fluktuationsrate bzw. der Plafonierung des Personalbestands auf 35 000 eine Messgrösse. In der Kommission haben wir lange darüber diskutiert, was 35 000 Vollzeitstellen sind. Wir hatten diese 35 000 Vollzeitstellen. Jetzt haben wir im Rahmen der Rechnungslegung auch Stellen wie diejenige des Gärtners irgendwo in einer Botschaft eingerechnet. Dann kommen wir, auch mit dem Kosovo-Kontingent und weiteren, auf etwas über 37 000. Es gibt Stellen, die der Bundesrat nicht beeinflussen kann - die der Parlamentsdienste, der Finanzkontrolle, der Gerichte usw. Dann wären wir wieder auf 33 000. Es sollen 35 000 Vollzeitstellen festgelegt werden, ohne zu definieren, was zu diesen 35 000 zählt und was nicht. Ich bin nicht bereit, das so entgegenzunehmen und dann immer mit Ihnen zu streiten. Ich würde diese Grössenordnung gerne einmal in den Kommissionen diskutieren und festlegen. Das hier ins Budget zu pressen, mit all diesen Fragezeichen, die diese Zahl beinhaltet, bringt nichts. Ich bitte Sie also, den Minderheitsantrag Bigler abzulehnen.

Dann kommen wir zum x-ten Mal zum Polit-Forum Käfigturm, es ist schon ein Running Gag: Es geht um weitere Beiträge ab 2018. Machen Sie, was Sie wollen, aber lehnen Sie den Minderheitsantrag Gasche bitte ab, damit das Thema einmal erledigt ist.

Zur individuellen Prämienverbilligung: Hier liegt der Antrag der Minderheit Amarelle für die Jahre 2019 und 2020 vor. Diese Frage haben wir gestern bei der Beratung des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 zusammen mit dem Ergänzungsleistungspaket geklärt, die Koppelung ist im Gesetz so vorgesehen. Es ist also nicht notwendig, diesen Punkt hier noch einmal zu bringen, Sie würden sonst dem gestrigen Entscheid widersprechen. Dort haben Sie eine elegante Lösung gefunden, indem Sie die Prämienverbilligung an das Ergänzungsleistungsgesetz gekoppelt haben. Sie haben es mit der Zustimmung oder Ablehnung zum Gesetz in der Hand, was geschieht - das kommt miteinander, und dann ist der Ausgleich geschaffen. Also bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Amarelle abzulehnen, weil er so nicht nötig ist. Sie haben das Problem im Stabilisierungsprogramm mit der Verkoppelung mit dem Ergänzungsleistungsgesetz bereits gelöst.

Dann komme ich zu einem Minderheitsantrag, der mir schon noch wichtig ist, nämlich zur Eidgenössischen Steuerverwaltung: Die Mehrheit will darauf verzichten, die geplanten zwanzig Stellen zu schaffen. Hier möchte ich Sie schon daran erinnern, dass es eine Abstimmung über die Unternehmensabgabe Radio und Fernsehen gab und dass ihr zugestimmt wurde. Sie haben uns mit Motionen beauftragt, die Unternehmensabgabe zu erheben. Sie haben das im Übrigen mit dieser Gruppenzusammenfassung zur Frage, wer zahlt und wer nicht, noch recht kompliziert gemacht. Wir arbeiten inzwischen an den EDV-Programmen, um die Erhebung richtig zu machen, nur das kostet schon 4,5 Millionen Franken. Wenn Sie uns jetzt diese zwanzig Stellen dazu verweigern, weiss ich auch nicht, wie wir die Erhebung machen können und sollen. Wenn Sie den Volksauftrag ernst nehmen, dann bewilligen Sie bitte diese zwanzig Stellen, sonst geht das einfach nicht. Das ist dann nahe an einem Schildbürgerstreich, wenn es eine Volksabstimmung und vom Parlament angenommene Motionen gibt und Sie am Schluss auf der Leitung stehen. So können wir wirklich nicht arbeiten. Ich bitte Sie, den Antrag der Mehrheit abzulehnen und beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.

Es gibt in diesem Bereich noch einen Einzelantrag Aeschi Thomas, der nur schriftlich begründet wurde. Da geht es um eine Kreditsperre. Herr Aeschi möchte einen Betrag, der aus Budgetberatungen entsteht und bei dem die Schuldenbremse nicht eingehalten wird, mit einer zusätzlichen Kreditsperre belegen. Aufgrund Ihrer Beratungen ist das nicht notwendig. Wir haben jetzt einen strukturellen Überschuss von 88 Millionen Franken, Sie weichen damit um 37 Millionen Franken vom Entwurf des Bundesrates ab. Damit ist dieser Antrag Aeschi Thomas so nicht notwendig.

Es kommt dazu, dass wir eigentlich schon in vier Querschnittbereichen Kürzungen haben: Wir kürzen beim Personal um 50 Millionen Franken, bei Beratungen und externen Dienstleistungen um 60 Millionen Franken, um 17 Millionen Franken bei der IKT. Weiter haben Sie vorhin mit dem Konzept, die Asylausgaben nicht als ausserordentlich anzuerkennen, auch noch eine Kreditsperre beschlossen. Ich weiss nicht, ob Ihnen das bewusst ist, aber das ist noch einmal eine Kreditsperre von 60 Millionen Franken. Wir haben also bereits vier Bereiche, die wir übertragen müssen. Ich bitte Sie, hier auf die von Herrn Aeschi Thomas geforderte Kreditsperre zu verzichten; es ist erstens nicht nötig, und zweitens machen wir das dann wirklich etwas kompliziert.

So weit zu diesen Anträgen.