Hefti Thomas · Ständerat · 2016-12-01
Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-01
Wortprotokoll
Ich beantrage Zustimmung zur Mehrheit. Ich möchte einige Bemerkungen machen zum Vorwurf, die Verfassung werde nicht ernst genommen, ein Vorwurf, der da und dort und auch vom Kommissionspräsidenten erhoben wurde. Wer das Wort "Verfassungsbruch" in den Mund nimmt, muss ganz nüchtern lesen, was in der Verfassung steht: Der neue Artikel 121a verlangt einerseits den Vorrang von Schweizerinnen und Schweizern sowie andererseits die Begrenzung der Zahl der Bewilligungen für Ausländerinnen und Ausländer durch Höchstzahlen und Kontingente. Zudem ist eine Übergangsbestimmung in die Verfassung aufgenommen worden, die besagt, dass völkerrechtliche Verträge, welche dem neuen Artikel 121a widersprechen, innerhalb von drei Jahren nach Annahme der Initiative neu zu verhandeln und anzupassen sind. Das ist es: neu verhandeln und anpassen! Dies trifft insbesondere auf das Freizügigkeitsabkommen zu.
Nun ist es jedermann klar: Zum Verhandeln braucht es mindestens zwei! Jedenfalls kann man nicht alleine verhandeln und alleine einen Vertrag anpassen. Dem Bundesrat ist es - aus welchen Gründen auch immer - innert der Dreijahresfrist nicht gelungen, eine Anpassung des Freizügigkeitsabkommens auszuhandeln, die uns Höchstzahlen und Kontingente erlaubt. Die neue Verfassungsbestimmung schweigt sich, wie schon mehrere Redner ausgeführt haben, darüber aus, was in diesem Fall geschehen soll. Soll das Parlament einstweilen umsetzen, was sich ohne die andere Vertragsseite umsetzen lässt, und mit dem Rest zuwarten, bis sich eine bessere Gelegenheit ergibt? Oder muss das Parlament den Bundesrat anhalten, die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens an die Hand zu nehmen? Dass das Freizügigkeitsabkommen seitens der Eidgenossenschaft zu kündigen sei, wenn die Vertragsanpassung nicht innert der drei Jahre ausgehandelt worden ist, steht im neuen Verfassungsartikel nicht. Denn dazu gehört auch die Übergangsbestimmung. Auch von denjenigen, die für die Masseneinwanderungs-Initiative einstanden, wurde keine Kündigung dieses Abkommens verlangt.
Als Glarner Standesvertreter habe ich mir das Votum unseres verstorbenen ehemaligen Ratskollegen This Jenny angeschaut. Er führte am 19. September 2013 in diesem Rat aus: "Sie merken: Wir wollen nicht, wie das von Kollege Stöckli angetönt wurde, die Bilateralen kündigen - überhaupt nicht! Wir wollen aber dem Bundesrat das Mandat geben, diese spezielle Situation der Schweiz zu verhandeln. Das ist ein Feilschen; Sie werden nicht mit der Harmoniemusik empfangen werden, das ist ganz klar! Aber wir müssen etwas herausholen können." (AB 2013 S 821)
Der Bundesrat beziehungsweise unsere Diplomatie haben, wie gesagt, in diesem Feilschen keinen oder nur einen geringen Erfolg gehabt. In dieser Situation hat sich der Nationalrat dafür entschieden, das Freizügigkeitsabkommen nicht zu verletzen und vorerst den Inländervorrang umzusetzen. Ich vermag darin keinen Verfassungsbruch zu erkennen. Doch das von der Bundesverfassung vorgegebene Ziel ist noch nicht erreicht. Der Auftrag, mit der EU zu verhandeln, zu feilschen, bleibt weiter bestehen. Dem hat sich die ständerätliche Kommission im Grundsatz angeschlossen.
Es kommt etwas dazu. Nach der Abstimmung in Grossbritannien wird sich die Lage verändern - wie genau, wissen wir noch nicht. Aber die Stimmen für den Austritt Grossbritanniens sind zum Teil durch ähnliche Motive bestimmt gewesen wie diejenigen, die der Masseneinwanderungs-Initiative zum Erfolg verholfen haben: Man wollte keine grenzenlose Einwanderung mehr. Wenn das Volk in anderen Ländern abstimmen könnte, wäre das Resultat eventuell ähnlich. Die EU wird sich bewegen müssen, wenn sie nicht weitere Erschütterungen riskieren will. Und warum soll sie auf die Dauer nur bei der Freizügigkeit derart dogmatisch sein, wenn sie andernorts - zum Beispiel beim Verbot des Bail-out - alle Prinzipien über Bord geworfen hat? Gegenüber dem britischen Premier hat die EU sogar einen Zollbreit anerkannt, dass die Freizügigkeit einen zu einfachen Eintritt in die Sozialwerke eines Landes erlaube.
Eventuell eröffnen sich der Schweiz in einigen Jahren neue Möglichkeiten. Vielleicht ändert sich auch irgendwann einmal der Stellenwert der Bilateralen. Jedenfalls ist die Dreijahresfrist zu kurz und nachteilig für uns, weil sie uns von vornherein gegenüber der anderen Seite in eine schwächere Position versetzt. Es braucht mehr Zeit, es braucht mehr Geduld und Hartnäckigkeit beim Weiterfeilschen.