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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-12-01

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-12-01

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat Ihnen beantragt, die parlamentarische Initiative in diesem Gesetz nicht umzusetzen. Es wurde erwähnt: Der Nationalrat hat sie aufgenommen, und die Kommissionsmehrheit möchte ebenfalls in diesem Gesetz die Möglichkeit schaffen, unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungs- auf eine Aufenthaltsbewilligung zurückzustufen und nicht unbedingt die Niederlassungsbewilligung zu widerrufen. Es ist schon so: Es gibt einen Unterschied, wann die Kriterien erfüllt sind, um eine Niederlassungsbewilligung zu widerrufen, und wann jene, um - dies die Vorstellung der Kommissionsmehrheit - eine solche Rückstufung vorzunehmen.

Ich denke, die Rückmeldungen der Kantone waren schon nicht ganz vergebens. Glauben Sie nicht, dass Sie hier nun mehr Resultate erhalten; es stimmt, was Herr Ständerat Engler sagt: Es werden selten Niederlassungsbewilligungen widerrufen. Die Frage ist nur: Werden dann in Zukunft mehr Niederlassungsbewilligungen zurückgestuft? Das ist die Crux. Ein Kanton muss sich nun zuerst überlegen, ob die Kriterien für einen Widerruf oder für eine Rückstufung erfüllt sind. Je nachdem kann dies vom Betroffenen auch angefochten werden. Nur schon dies ist eine Komplikation. Heute sind die Widerrufskriterien im Gesetz geklärt. Dann haben Sie vielleicht noch eine Beschwerde wegen der Rückstufung an sich. Wenn die Person auf eine Aufenthaltsbewilligung zurückgestuft wird und sich immer noch nicht so benimmt, wie man das gerne hätte, was machen Sie dann? Machen Sie dann aus dieser Person mit einer Aufenthaltsbewilligung einen Sans-Papiers? Das wollen Sie ja auch nicht, das werden die Kantone auch nicht machen. Insofern muss ich Ihnen sagen: Ich befürchte nicht, dass wir hier grossen Schaden anrichten.

Meine grösste Befürchtung ist die folgende: Die Bevölkerung glaubt nun vielleicht, jetzt hätte der Kanton ein hartes Instrument in der Hand, um etwas gegen Personen tun zu können, die sich zwar nicht strafbar machen, aber dennoch integrationsunwillig sind. In ein paar Jahren wird die Bevölkerung aber feststellen, dass der Kanton dies nie getan hat. Das schadet der Glaubwürdigkeit der Gesetzgebung. Es ist wichtig, dass Sie Gesetze machen, von denen Sie wissen, dass sie dann auch angewendet werden, weil sie sinnvoll sind. Hier sollten wir uns nichts vormachen: Ich gehe davon aus, dass dies in einem Kanton kaum je angewendet wird. Wenn ein Kanton eine Rückstufung vornimmt und zuerst alle Beschwerden behandeln muss, um dann allenfalls zu einer Aufenthaltsbewilligung zu kommen, dann investiert der Kanton lieber in eine Integrationsvereinbarung, sagt dort, was erwartet wird, und kann dann auch Sanktionen vorsehen. Das ist das effizientere Instrument als eine solche Rückstufung.

Das sind die Überlegungen des Bundesrates. Diese Möglichkeit einer Rückstufung gibt keine Katastrophe, aber Sie werden kaum etwas damit erreichen. Ich finde, da sollten wir der Bevölkerung reinen Wein einschenken.

Wir bleiben dabei und bitten Sie, die Kommissionsminderheit zu unterstützen.