Müller Philipp · Ständerat · 2016-12-01
Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-01
Wortprotokoll
Nach mittlerweile rund fünf Stunden Debatte, die teilweise sehr technisch, teilweise sehr emotional, aber von meinem Jasskollegen Hösli verdankenswerterweise auch mit etwas Jägerlatein angereichert war, danke ich für die interessanten Ausführungen und erlaube mir, zu einzelnen Voten Stellung zu nehmen.
Was den Schrotschuss betrifft, Kollege Hösli, so ist mir schon klar, wie die Wirkung einer Schrotflinte ist. Es gibt ja bekanntlich das Feinschrot, das mehr ein Kitzelschrot ist, und es gibt die schweren Flintenlaufgeschosse mit verheerender Wirkung. Ich habe den Eindruck, dass der von Ihnen favorisierte Antrag ein solches Flintenlaufgeschoss mit verheerender Wirkung im Ziel, also wirtschaftlich desaströs wäre. Deshalb habe ich dieses Jägerlatein kurz aufgenommen.
Bevor ich es vergesse, möchte ich zuhanden des Amtlichen Bulletins darauf hinweisen, dass der Antrag der Minderheit I bei Artikel 17a Absatz 3 Höchstzahlen für vorläufig Aufgenommene enthält. Wir alle wissen, dass dies nicht geht und dass wir das Augenmerk darauf richten sollten, Artikel 17a Absatz 3 zu streichen, was auch immer obsiegen sollte. Wir können das aus Gründen des zwingenden Völkerrechts nicht in der Vorlage belassen; das geht nicht.
Noch etwas zu einer Aussage, die Kollege Minder gestern gemacht hat. Das ist jetzt etwas mühsam, weil die Voten von gestern nicht mehr ganz präsent sind. Er sagte, alle EU-Bürgerinnen und -Bürger würden privilegiert, weil sie bei der Arbeitsvermittlung eingetragen seien. Ich erinnere daran, dass wir diese sogenannte Privilegierung seit dem 1. Juni 2002 haben; seit über 14 Jahren steht das genau so im Freizügigkeitsabkommen. Kollege Damian Müller hat darauf [PAGE 949] hingewiesen, dass die Zahlen in den letzten vier Jahren zwischen 91 und 157 lagen, weil die Hürden relativ hoch sind: finanzielle Selbstständigkeit usw. Zudem hat Kollege Noser vorhin als Unternehmer sehr authentisch deutlich gemacht, indem er auf Artikel 8 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes hingewiesen hat, dass jemand, der Arbeitslosengeld will, also bei der Arbeitsvermittlung eingeschrieben ist, auch vermittlungsfähig sein muss. Zudem enthält unser Mehrheitskonzept das Kriterium, dass die Person auch geeignet sein muss. Der Begriff "geeignet" wird, wie ich es in meinem Eintretensvotum erläutert habe, in der Verordnung zu definieren sein. Es kann also nicht einfach jeder aus der EU in die Schweiz marschieren und dann privilegiert werden.
Noch etwas zur Kantonalisierung, zu den Gebieten: Es ist der Kommissionsmehrheit natürlich auch klar, dass etwas, was für den Kanton Genf oder den Kanton Tessin zutrifft, nicht unbedingt für den Kanton Graubünden zutreffen muss. Wenn wir also bei einem bestimmten Tätigkeitsbereich, bei einer bestimmten Berufsgruppe ein Problem haben - sprich überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit -, etwa im Kanton Tessin oder im Kanton Genf, man könnte beliebig andere Kantone, Gebiete oder Wirtschaftsräume nennen, dann muss das nicht für die ganze Schweiz gelten. Es ist gemäss Absatz 7 des Antrages der Mehrheit Sache der Verordnung, das entsprechend zu regeln. Davon geht die Kommissionsmehrheit selbstverständlich aus; ich sage es, damit das zuhanden des Amtlichen Bulletins klar ist.
Noch etwas zur Minderheit II, zu Kollege Föhn, der gestern von der Nettoeinwanderung von 750 000 Personen von 2007 bis heute gesprochen hat: Ja, das kann ich bestätigen, die Zahl stimmt, und sie ist auch sehr hoch. Ich staune nur etwas, denn Kollege Föhn hat erklärt, dass vor allem der Familiennachzug und dergleichen hier ein Problem sei. Da frage ich mich eben schon etwas. Wir haben nachher ja noch die Vorlage 13.030, "Ausländergesetz. Änderung. Integration". Vielleicht ist der Begriff "Integration" im Titel etwas abschreckend für Sie, Herr Kollege Föhn, ich weiss es nicht. Fakt ist, dass Sie das Problem mit der grossen Einwanderung, das Sie gestern beschrieben haben, mit Ihrer Masseneinwanderungs-Initiative nicht werden lösen können, denn wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass mehr als die Hälfte der Personen nicht unter dem Titel der Erwerbstätigkeit in die Schweiz kommt - brutto mehr als die Hälfte! Dort helfen wir dann schon.
Ein wichtiger erster Schritt wäre beispielsweise die Vorlage 13.030. Dort werden die Voraussetzungen und die Rahmenbedingungen für die Einwanderung von Nichtarbeitskräften aus Nicht-EU- und Nicht-Efta-Staaten verschärft. Es werden mehr Anforderungen an integrationsunwillige Ausländerinnen und Ausländer gestellt, es gibt mehr Vorschriften, mehr Vorgaben, mehr Einschränkungen. Und was macht Ihre Partei? Sie hat das im Nationalrat abgelehnt. Ich hoffe, dass Sie, wenn wir dann bei der Vorlage 13.030 sind, die bezüglich Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung als Gesamtpaket mit der jetzt hier vorliegenden Vorlage zu bewerten ist, Ihrem eigenen Votum hier folgend mitmachen und dort dann helfen werden, das von Ihnen gestern angeführte Problem mindestens teilweise zu lösen. Da zähle ich dann wirklich auf Sie.
Noch etwas zum Vorwurf der Minderheit I, wir hätten keinen Schwellenwert im Mehrheitskonzept: Ich kann nicht verstehen, dass man eine derartige Aussage macht. Wir haben doch ganz deutlich und mehrfach gesagt, dass die Arbeitslosenquote unser Schwellenwert ist. Das ist ein messbarer, ein simpel, einfach zu erhebender Wert, es gibt ihn schon, sogar sehr differenziert bezogen auf Berufsgruppen, auf Tätigkeitsbereiche. Wie Kollege Noser vorhin auch gesagt hat, gehen wir nicht von einer marginalen Abweichung aus - das habe ich eingangs schon erwähnt -, sondern wir gehen von erheblichen Abweichungen aus. Ich habe die Beispiele aus der Gastrobranche und aus dem Bau mit einer Arbeitslosenquote von 10 bis 18 Prozent gebracht. Das gibt es in der Schweiz. Es gibt in gewissen Tätigkeitsbereichen und Berufsgruppen eine derart extrem hohe Arbeitslosenquote, und da müssen wir ansetzen. Diese ist auch migrationsrelevant, daher ist es auch im Ausländergesetz angesiedelt, wo es hingehört. Das ist unser Schwellenwert, und der ist verbindlich, der ist nicht diffus.
Ich betone nochmals: Der Schwellenwert der Minderheit I ist diffus und kann kaum irgendwie erhoben werden. Das Prinzip ist simpel, man macht auf Kraftmeierei über den Schwellenwert, man spielt den starken Mann, die EU soll nicht ein Vetorecht haben, aber der Schwellenwert ist so hoch angesetzt, dass eigentlich gar nichts passiert. Das wäre dann an jene adressiert, die eigentlich doch etwas wollen, Kollege Föhn beispielsweise, Kollege Germann, die aber wahrscheinlich dann für ihr Konzept mit Kontingenten und Höchstzahlen keine Mehrheit haben. Dann müssten Sie die Mehrheit unterstützen, weil da sofort etwas passiert, wenn das Gesetz in Kraft ist, und nicht erst, wenn ein irgendwie formulierter Schwellenwert zum Tragen kommt, was vielleicht eines Tages der Fall ist, wahrscheinlich aber gar nie. Sie müssten eigentlich die Mehrheit unterstützen, wenn Ihr Konzept allenfalls unterliegen sollte.
Es wurde noch gesagt, Vorstellungsgespräche brächten nichts. Ich möchte doch an das Genfer Modell erinnern. Sie kennen wahrscheinlich das Genfer Modell oder haben zumindest davon gehört. Das geht ja vom gleichen Ansatz aus, das heisst von der Stellenmeldepflicht. Es betrifft die Verwaltung, es betrifft Firmen, die öffentlich finanziert sind - sie haben eine Stellenmeldepflicht, sie haben eine Pflicht zu Vorstellungsgesprächen und eine Begründungspflicht. Was erleben wir? Wir haben hier auch Zahlen bezogen auf 2015. Ich zitiere aus dem Bericht, der der Kommission vorgelegen hat: 579 von 835 offenen Stellen in der öffentlichen Verwaltung - das sind 69 Prozent - konnten mit Kandidaten des Arbeitslosenamtes besetzt werden. Das ist nicht nichts. Das zeigt, dass der Weg in diese Richtung sehr wohl erfolgreich sein kann. Bei den öffentlich subventionierten Institutionen lag dieser Wert bei 64 Prozent.
Das zeigt, dass die Stellenmeldepflicht eben nicht genügt, dass die Vorstellungsgespräche aber sehr wohl etwas bewirken können. Sie geben all den Arbeitslosen im Land, die teilweise schon resigniert haben, eine Chance, sich wieder einmal zu zeigen. Ich bitte Sie, das auf jeden Fall zu berücksichtigen.
Nun möchte ich noch einen Epilog halten, wenn Sie erlauben, Herr Präsident. Sie kennen ja alle die weltberühmte Zeitung, die jede Woche einmal herauskommt. Ich habe gestern gelesen, dass deren Chefredaktor, Herr Köppel, unter dem Titel "Inländervorrang - was das eigentlich ist" erklärt hat, was das genau ist, für den Fall, dass Sie es nach dieser langen Debatte mittlerweile nicht mehr wissen. Ich erlaube mir, daraus ein paar Sätze vorzulesen: "Wie ging das früher? Wer einen Ausländer anstellen wollte, musste mit der Personalabteilung kurz gegenüber dem kantonalen Arbeitsamt begründen, warum er oder sie für eine Stelle unbedingt einen Ausländer anstellen müsse und es keinen geeigneten Inländer gebe. Ich machte das als Chefredaktor mehrmals. Es gab nie ein Problem." Begründen? Nie ein Problem! Leider weiss die Rechte nicht, was die Rechte tut. Zwei Seiten weiter las ich dann das mehr oder weniger gleiche Statement. Dabei ging es aber um den Mehrheitsantrag, um dessen Begründung usw. Da hiess es dann plötzlich - beim Schreiber handelte es sich nicht mehr um den Chefredaktor -, dass das ein Horrorszenario für die Wirtschaft wäre.
Lesen Sie die "Weltwoche", Herr Köppel erklärt Ihnen detailliert, dass ein Inländervorrang eine gute Sache und eine Begründung kein Problem ist. Wenn Sie diese Bibel der SVP nicht für glaubwürdig halten, können Sie sich selber ein Urteil bilden. Damit schliesse ich.
Ich bitte Sie, die Mehrheit der Kommission zu unterstützen.