Stöckli Hans · Ständerat · 2016-12-01
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-01
Wortprotokoll
Ich spreche zum Konzept, das auch die Artikel 51 Absatz 2 Buchstabe b und 63 Absatz 3 umfasst. Es geht um die Fragestellung, ob wir in unserem System eine Niederlassungsbewilligung auf Zeit einführen sollen, so, wie es die parlamentarische Initiative Müller Philipp 08.406, "Rückstufung eines niedergelassenen integrationsunwilligen Ausländers zum Jahresaufenthalter", gefordert hatte. Damals hatte man wahrscheinlich für eine solche Idee noch ein gewisses Verständnis. Nur hat sich in der Zwischenzeit die rechtliche Lage erheblich verändert. Wir haben auf der einen Seite die Bedingungen für eine Niederlassungsbewilligung erheblich verschärft. Insbesondere haben wir die Frage, um die es geht, die mangelnde Integration, gesetzlich klarer geregelt; die Anforderungen an eine Niederlassungsbewilligung setzen eben eine vollständige Integration voraus. Dementsprechend kann man nicht auf dieselbe Situation abstellen, die zum Zeitpunkt der Einreichung dieser parlamentarischen Initiative herrschte.
Hinzu kommt, dass seit dem 1. Oktober dieses Jahres die Umsetzungsgesetzgebung zur Ausschaffungs-Initiative in Kraft ist. In diesem konkreten Fall stützt man sich sehr oft auf Zeichen mangelnder Integration wie deliktisches Verhalten, aufgrund derer die Niederlassungsbewilligung nicht mehr weiter Gültigkeit hat. In solchen Fällen, in denen Leute ungenügend integriert sind und deliktisches Verhalten an den Tag legen, sollen sie ihre Bewilligungen verlieren.
Hinzu kommt - und das scheint mir ganz wichtig -, dass die bei der Umsetzung dieser Massnahme zuständigen Kantone gegenüber diesem neuen Rechtsinstitut der Rückstufung einer Niederlassungsbewilligung äusserst zurückhaltend sind. Ist es jetzt eine Rückstufung, oder soll ein Widerruf erfolgen? Es ist wichtig, dass die gesetzliche Grundlage von einer Kann-Vorschrift ausgeht, was im konkreten Fall aber viel Interpretationsspielraum offenlässt und die Rechtssicherheit nicht entscheidend verbessern wird. Die Kantone befürchten auch, dass durch dieses Institut zusätzliche neue Beschwerdemöglichkeiten eingeführt werden, die das Verfahren verkomplizieren und verzögern.
Gestützt auf diese Überlegungen denke ich, dass der Bundesrat richtig gehandelt hat, als er auf die Umsetzung dieser parlamentarischen Initiative verzichtete.
Ich stelle Ihnen den Antrag, dem Bundesrat zu folgen.