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Berset Alain · Bundesrat · 2016-12-05

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2016-12-05

Wortprotokoll

Die Einteilung der Prämienregionen, die derzeit in Vernehmlassung ist, basiert auf Daten, die das Bundesamt für Gesundheit direkt bei den Versicherern erhoben hat. Das BAG hat nach statistischen Grundsätzen für jeden Bezirk die durchschnittlichen Kosten berechnet. Dabei hat es insbesondere auch die unterschiedliche Altersstruktur berücksichtigt, denn ein Bezirk mit vielen älteren Bewohnern soll gegenüber einem Bezirk mit jüngeren Bewohnern nicht benachteiligt werden. Die Bezirke sind aufgrund der errechneten Durchschnittskosten nach einem für alle Kantone einheitlichen Verfahren den Prämienregionen zugeteilt worden. Die Art der Ermittlung der Durchschnittskosten hat das BAG dokumentiert, und die Zuteilung der Bezirke zu den Prämienregionen ist in den Unterlagen der Vernehmlassung im Detail beschrieben. Die vorgeschlagene Revision führt im Durchschnitt nicht zu einem Prämienanstieg, jedoch werden die Prämien der einzelnen Regionen den Kosten in diesen Regionen besser entsprechen.