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Wicki Franz · Ständerat · 2002-03-05

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-05

Wortprotokoll

Aufgrund der Äusserungen von Frau Bundeskanzlerin Huber schlage ich Ihnen vor, dass wir Absatz 1 des Antrags Briner mit der Formulierung "wichtigen Verordnung" übernehmen. Als Absatz 2 würden wir auch den Antrag Briner übernehmen, müssten dann aber den Absatz 2 gemäss Antrag der Kommission als Absatz 3 in die Vorlage aufnehmen.

Ich möchte aber doch der Klarheit halber Folgendes festhalten: Absatz 2 lautet gemäss Antrag Briner: "Ist eine Verordnung unmittelbar im Anschluss an einen Erlass der Bundesversammlung zu ändern oder zu erlassen, beschliesst die Kommission bei der Gesamtabstimmung über den Erlassentwurf, ob sie konsultiert werden will." Meine Interpretation von Absatz 2 des Antrages Briner geht aber auch dahin, dass die Kommission ihr Recht nicht verwirkt, wenn sie dies bei der Gesamtabstimmung nicht beschliesst. Sie kann nachher immer noch sagen: Jetzt möchten wir die Konsultation. Ich glaube, es kann nicht die Meinung des Antrages Briner sein, dass über das Konsultationsrecht der Kommission ein für alle Mal definitiv entschieden wird. Die Kommission wahrt sich das Recht, auch später allenfalls noch die Konsultation zu verlangen.

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