Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2016-12-05
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-05
Wortprotokoll
Wie Sie auf der Fahne sehen können, existiert kein Minderheitsantrag mehr. Die Differenz zwischen den Räten kann bereinigt werden.
Es ist so, dass wir uns nochmals einige Gedanken über die neue Subjektfinanzierung für die vorbereitenden Kurse der höheren Berufsbildung gemacht haben. Die Aussagen, die die Kommission Ihnen mitteilen möchte, sind folgende: Es ist so, dass dieses System der Subjektfinanzierung sicher den einen oder anderen Haken hat. Es ist aber auch so, dass dieses System insbesondere von den Berufsbildungskreisen gewünscht wurde. Aber wir haben jetzt auch hier eine Begründungspflicht eigentlich gestrichen - Sie werden dieses Wort heute Nachmittag wieder aufnehmen.
Wir gehen mit dem Begriff "Antrag" jetzt davon aus, dass man als Subjekt bzw. als natürliche Person einfach einen Antrag stellen muss, um die Gelder dieser Subjektfinanzierung als Vorschuss erhalten zu können. Es soll sich dabei - und das betone ich klar - um eine Härtefallklausel handeln; es soll nicht der Normalfall sein, dass alle Leute in der höheren Berufsbildung diese Vorbezüge tätigen können. Es ist nämlich so, dass man, wenn alle Leute diese Vorbezüge tätigen würden, doch einen erheblichen administrativen Aufwand hätte.
Um diesen Aufwand etwas quantifizieren zu können, hat uns die Verwaltung mitgeteilt, dass gemäss dem bundesrätlichen Konzept etwa sieben Stellen notwendig wären. Wenn etwa 5 Prozent der Absolvierenden dieser Vorkurse die Vorbezüge geltend machen und einen solchen Antrag stellen, würde man etwa neun Stellen benötigen. Wenn also rund 5 Prozent der betroffenen Personen diesen Antrag auf Vorbezug stellen würden, würde man in der Verwaltung etwa zwei Personen mehr beschäftigen.
Es ist dann auch so, dass es beim ganzen Abwickeln dieses neuen Systems entscheidend und wichtig sein wird, dass man auch die Rückzahlungsmodalitäten regelt, nämlich für den Fall, dass die Leute gar nicht zur Prüfung gehen und sich gar nie angemeldet haben. Die Regelung sollte für Personen existieren, die einen solchen Vorbezug gemacht haben. Dort müsste man dann eine Rückzahlung erwarten können.
Wenn ich summa summarum noch einmal darübergehe, stelle ich fest, dass in der Schweiz etwa 800 Anbieter und etwa 20 000 natürliche Personen betroffen bzw. jetzt in diesem System vorhanden sind. Zudem wurde uns gesagt, dass ein einmaliger Effort nötig sein wird, um diese Quantität bewältigen zu können und um diese Personen dann in einer entsprechenden, einfach zu gestaltenden Datenbank zu erfassen. Das wird einen Aufwand bedeuten, aber wenn die Personen einmal eingetragen sind und diese Datenbank auch läuft, sollte es eigentlich relativ schnell gehen, bis diese Gesuche bzw. diese Anträge ganz generell behandelt werden können.
Es ist auch so, dass wir uns auf die Fahne geschrieben haben, dass z. B. dann nicht jedes Jahr Anträge für Vorschüsse gestellt werden sollen, sondern dass das ein einmaliger Akt ist, dass also eine Person sich halt entscheiden muss: "Brauche ich dieses Geld wirklich? Wenn ja, stelle ich diesen Antrag." Aber das wird dann nicht einfach jedes Jahr der Fall sein, sondern nur einmal, kurz bevor diese Ausbildung in Angriff genommen wird.
In diesem Sinne bitten wir Sie, das so zu unterstützen. Wir sind somit bereit für die Schlussabstimmung.