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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-12-05

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-12-05

Wortprotokoll

Für den Schweizer Stellensuchenden bedeutet es, dass er mehr Möglichkeiten hat, wenn er sich eben beim RAV meldet. Er kann jetzt für ein solches Gespräch eingeladen werden. Der Grenzgänger wird gleich behandelt, so, wie es das Freizügigkeitsabkommen vorsieht. Die Bevölkerung hat ja dieses Freizügigkeitsabkommen angenommen. Das heisst, der arbeitslose Grenzgänger, der in der Schweiz gearbeitet hat, kann entscheiden, ob er sich in seinem Wohnsitzland oder dort, wo er gearbeitet hat, beim RAV anmeldet und dann auch die entsprechenden Leistungen erhält. Aber er bekommt beim RAV nicht nur etwas, sondern er muss dann auch etwas tun. Er muss vermittlungsfähig sein, er muss sich bewerben, er muss sich anstrengen - das gilt auch für den Grenzgänger.