Fetz Anita · Ständerat · 2016-12-05
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-05
Wortprotokoll
"Alle Jahre wieder", ist man geneigt zu sagen, doch dieses Jahr ist es etwas anders oder ein bisschen anders, weil nämlich die Beiträge im Jahr 2018 auslaufen. Das war die WTO-Verpflichtung an der Konferenz in Nairobi. Das neue Gesetz - ich weiss nicht, ob es dann auch "Schoggi-Gesetz" genannt wird - ist im Moment in Vernehmlassung. Die Lösung geht dahin, dass die Direktzahlungen an die Bauern erhöht werden, um diesen Ausgleich in der Rohstoffsituation zu machen, und die Bauern dann die Industrie für die Verarbeitung ihrer Produkte bezahlen.
Deshalb bitte ich Sie, beim Antrag des Bundesrates zu bleiben. Mit der Aufhebung der Ausfuhrbeiträge hat sich die Schweiz auch politisch verpflichtet, diese im Durchschnitt der letzten vier Jahre zu belassen und sie nicht zu erhöhen. Der Durchschnitt der letzten Jahre beträgt 72 Millionen Franken. Mit den jetzt vom Bundesrat beantragten 67 Millionen Franken halten wir diese in Nairobi eingegangene Verpflichtung ein. Wenn wir diesen Betrag überschreiten, verstossen wir gegen diese Abmachung.
Es gibt aber auch noch eine andere Überlegung, warum Sie lieber beim Antrag des Bundesrates bleiben sollten: Wenn wir diesen Betrag jetzt auf 94 Millionen Franken erhöhen, dann wird das nachher der Referenzwert werden für die Bauern gegenüber den Verarbeitern. Emmi ist ja hier auch vertreten und wird gerne hören, dass das dann so viel sein wird. Gerade auch, wenn man die Bauern in diesem Verhandlungsprozess unterstützen will, sollte man jetzt nicht so hohe Verarbeitungsbeiträge sprechen; das scheint mir verhandlungstechnisch nicht sehr clever zu sein. Man sollte dann lieber, falls nötig, mit einem Nachtragskredit operieren.
Ein letzter Hinweis: Wenn alles so läuft, wie die Finanzkommission das vorbesprochen hat - das werden wir ja noch sehen -, dann wird das hier die einzige Verhandlungsmasse sein, die wir gegenüber dem Nationalrat für die Differenzbereinigung haben werden. Das heisst, entweder haben wir dann noch etwas, womit wir verhandeln können, oder wir müssen in diese Differenzbereinigung, ohne irgendetwas anbieten zu können. Das sollten Sie sich auch aus ratsverhandlungstechnischen Gründen überlegen. Den Bauern schaden Sie damit überhaupt nicht: Sie können das verrechnen, was sie effektiv brauchen; nötigenfalls kann man auch einen Nachtragskredit machen. Aber man sollte nicht schon falsche Präferenzwerte für die neue Umsetzung festlegen. Und wir sollten das einzige Verhandlungspaketchen, das wir bei der Differenzbereinigung haben, nicht auch noch zur Verfügung stellen.