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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2002-03-05

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-05

Wortprotokoll

Die SPK ist, wie bereits gesagt wurde, mit ihrem Revisionsvorschlag zu diesem Artikel ins Visier der Presse geraten, zu meinem Erstaunen vor [PAGE 35] allem in jenen Zeitungen, in denen in letzter Zeit eine vermehrte Kontrolle der Aufsichtsgremien mit Nachdruck gefordert wurde. So abwegig, wie der Vorschlag von einigen Kommentierenden wahrgenommen wurde, ist er aber sicher nicht, da stimme ich mit Herrn Escher überein. Das Amt des Bundesrates verlangt meines Erachtens von den Amtsinhabenden eine hohe ethische Grundhaltung. Das bedingt eben auch, dass das höchste politische Amt in unserem Land nicht leichtfertig oder aus fadenscheinigen Gründen kurz vor Ablauf einer Amtsperiode - und um das geht es ja - abgegeben werden sollte. Vom Souverän darf dies umso mehr verlangt werden, so meine ich, als ein gewähltes Mitglied des Bundesrates auf vier Jahre hinaus nicht abberufen werden kann. Deshalb kann auch mindestens die Einhaltung gewisser Anstandsregeln gefordert werden, die der Würde des Amtes entsprechen. Da wir in den vergangenen Jahren vermehrt Beispiele parteipolitisch motivierter Rücktritte verzeichnen mussten, scheint mir der Antrag der Mehrheit keinesfalls abwegig - und schon gar nicht in der nun vorliegenden moderaten Form.

Eine Rücktrittserklärung vor Ablauf der Amtsdauer sollte deshalb grundsätzlich nur erfolgen, wenn schwerwiegende Gründe wie Krankheit oder Lebensumstände, welche eine Weiterführung des öffentlichen Amtes unzumutbar erscheinen lassen, vorliegen. Der Antrag der Mehrheit trägt diesem Umstand Rechnung und bietet Gewähr, dass zumindest parteipolitisch motivierten Spielen Einhalt geboten werden kann. Sie hat auch - da bin ich mir sicher - eine präventive Wirkung, was allein schon wichtig ist. Eine Verschiebung der Regelung dieser Frage auf die Staatsleitungsreform, wie sie von Kollege Inderkum gefordert worden ist, scheint mir deshalb nicht richtig.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.