Stadler Hansruedi · Ständerat · 2002-03-05
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-05
Wortprotokoll
Ich bin der Kommission dankbar, dass mein Einzelantrag sich gestern Abend mindestens zu einem Minderheitsantrag mutiert hat, und habe heute festgestellt: Es steht ein guter Stern über den Minderheitsanträgen. Ich bitte Sie auch, den neuen Mehrheitsantrag abzulehnen.
Ich finde es richtig, dass die Frage des taktisch motivierten Rücktritts eines Bundesrates einmal thematisiert wird. Das Parlamentsgesetz bietet dazu Gelegenheit. Dafür habe ich Verständnis. Es dürfen auch entsprechende Fälle aus der Vergangenheit kritisch reflektiert werden. So weit, so gut. Ich finde es aber falsch, ja eigentlich eines Parlamentsgesetzes unwürdig, wenn wir nun eine Art Knigge-Bestimmung, eine Verhaltensregel in Paragraphen festschreiben. Lassen Sie mich dies kurz begründen.
Gegen den ursprünglichen Mehrheitsantrag sprachen meines Erachtens vor allem auch verfassungsrechtliche Gründe. Der damalige Vorschlag hatte auch ein einzelnes Bundesratsmitglied im Visier. Die Rechtsfolgen einer Vakanz hätten aber die anderen verbleibenden Bundesräte zu tragen. Der neue Mehrheitsantrag dürfte unter dem verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt durchgehen. Das ist aber noch nicht Grund genug, ihn zu unterstützen. Der Vorschlag ist ein zu starker Eingriff in das Entscheidungsrecht des Bundesrates. Gestehen wir doch den einzelnen Mitgliedern des Bundesrates auch in Zukunft zu, frei über den Zeitpunkt des Rücktritts zu befinden!
Natürlich sieht der Antrag der Mehrheit auch Ausnahmen vor, die entsprechend zu begründen sind. So denkt man an schwerwiegende Gründe wie Krankheit. Ich meine, dass es für einen Amtsträger auch unwürdig ist, wenn er sich praktisch krankschreiben lassen muss. Ein Arzt wird sich sicher finden lassen. Es geht für meinen Geschmack auch zu weit, dass sich ein Bundesratsmitglied auf dem so genannten blauen Weg ausmustern lassen muss. Es gibt vielleicht auch durchaus achtenswerte persönliche Gründe, die vor einem Parlament nicht auszubreiten und somit gegenüber einem Parlament auch nicht zu begründen sind. Schlussendlich kann es auch einmal im Interesse eines Landes sein, wenn ein Regierungsmitglied zurücktritt.
Ich meine, dass es sich bei der Wahl des Rücktrittszeitpunktes auch bei den Bundesratsmitgliedern, unabhängig von der Bedeutung der Stellung der Bundesräte, um eine höchst persönliche Angelegenheit handelt. Der Antrag der Mehrheit ist aus diesem Grunde abzulehnen.
Damit bleibt noch die Frage der Taktik. Politisches Taktieren hier auf Gesetzesstufe zu unterbinden, erachte ich als untaugliche Übung am untauglichen Subjekt oder Objekt. Machen wir uns nichts vor: Zur Politik gehört die Taktik. Dies erfahren wir regelmässig auch in diesem Haus. Bald werden im Hinblick auf die Wahlen 2003 auch wieder Initiativen lanciert werden. Auch dies gehört beispielsweise zur Taktik. Wir schränken deshalb das Initiativrecht auf Gesetzesstufe noch nicht ein.
Ich habe aber Vertrauen in die Parteien. Ich habe Vertrauen in Sie, aber ich habe auch Vertrauen in die Medien. Auch in Zukunft werden sie taktische Winkelzüge offen legen und auch entsprechend kommentieren. Ich bin auch überzeugt davon, dass wahltaktische Rücktritte allenfalls kurzfristige Effekte haben, aber für die Parteien nicht nachhaltig wirken, wenn man diesen Begriff hier einmal verwenden will. Verzichten wir darauf, politische Benimmregeln im Sinne eines Rücktrittsmoratoriums für Bundesratsmitglieder im Parlamentsgesetz zu verankern.
Ich ersuche Sie, meinem Antrag bzw. dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.