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Wicki Franz · Ständerat · 2002-03-05

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-05

Wortprotokoll

Im ganzen 3. Titel, Aufgaben der Bundesversammlung, werden jene in der Bundesverfassung bereits genannten Aufgaben aufgeführt, bei welchen eine Präzisierung und Konkretisierung der verfassungsmässigen Definition notwendig sind. Die verfassungsmässige Gesetzgebungsaufgabe ist nicht beschränkt auf den Erlass von Gesetzen und Parlamentsverordnungen. Dazu gehört auch die Einflussnahme auf die an den Bundesrat delegierte Rechtsetzung. Dies wird in Absatz 3 zum Ausdruck gebracht.

Mit unserer Fassung, die zu Beginn von Absatz 3 von jener des Nationalrates abweicht, wollen wir jedes mögliche Missverständnis beseitigen und präzisieren, dass es sich um die "zuständigen Kommissionen" handelt.

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