Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2016-12-06
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-06
Wortprotokoll
Ich mache es relativ kurz, denn diese ganze Diskussion ist auch sehr technisch. Ich starte bei den Artikeln 7 und folgende. Dort sehen Sie ja, wie vorhin auch der Ratspräsident erläutert hat, die verschiedensten Artikel, die die Mehrheit streichen möchte. Der Systementscheid ist eigentlich relativ simpel. Wenn man der Mehrheit folgt, ist die Koexistenzregelung gestrichen, und ein definitives Verbot wird eingeführt. Das ist das Konzept der Mehrheit. Das Konzept der Minderheit I, das ich Ihnen vorschlage, will, dass man eine Koexistenzregelung macht und diese dann entsprechend mit den Minderheitsanträgen noch etwas liberalisiert. Am Ende wären wir ja dann dafür, dass man ab 2018 eigentlich die ersten Freisetzungen machen könnte. So ist es, ganz grob erklärt, mit diesen Anträgen von Minderheit und Mehrheit.
Etwas weiter ins Detail gehend, möchte ich einfach Folgendes festhalten: Die Koexistenz ist ein System, das in der Schweiz funktioniert. Die Koexistenz ist ein System, das wissenschaftlich mehrfach überprüft wurde - Sie haben vorhin auch die Frau Bundesrätin gehört - und das auch mit einem grossen nationalen Forschungsprogramm, mit dem NFP 59, mehrfach validiert wurde.
Kommen wir zu Artikel 16 Absatz 2: Dort geht es ja vor allem dann auch darum, dass man insbesondere bei den Warenflüssen eine Trennung garantieren muss, wenn man eine Koexistenzregelung macht. Dagegen ist nichts einzuwenden. Die Frage ist einfach, mit welchem bürokratischen Aufwand - Frau Munz, Sie hören mir hoffentlich zu - man das machen kann. Wenn man einen möglichst geringen bürokratischen Aufwand haben will, dann muss man die Trennung der Warenflüsse eigentlich genau so machen, wie zum Beispiel die Trennung der Warenflüsse von Bioprodukten und Nichtbioprodukten gemacht wird. Diese Produkte müssen ja auch irgendwie getrennt werden.
Nur haben wir hier natürlich bereits eine Ausnahme. Im Gegensatz zum genannten Beispiel von Bio- und Nichtbioprodukten haben wir in diesem Bereich der GVO-Produkte eine speziellere Legiferierung gemacht. Ich habe in der Kommission gefragt, wie das bei den anderen Produkten geregelt ist. Man konnte mir gar keine Antwort geben. Ich gehe davon aus, dass das in einer Verordnung oder sonst irgendwo geregelt ist. Ich weiss bis heute nicht, wie das genau gemacht wird. Hier haben wir ein Gesetz vor uns. Wenn wir eine gesetzliche Regelung machen, dann müssen wir erstens schauen, dass wir nicht einen superbürokratischen Aufwand betreiben und ganze Produktionsketten irgendwie "verregulieren". Zweitens fehlt dann auch die Wirtschaftlichkeit. Wir sprechen bei der Koexistenzgesetzgebung davon, eine Produktionsart wirtschaftlich umsetzen zu wollen. Das Kriterium der Wirtschaftlichkeit, das geboten wäre, kommt nicht vor. Deshalb schlage ich Ihnen mit meiner Minderheit II bei Absatz 2 von Artikel 16 vor, die Wirtschaftlichkeit als Kriterium für diese Diskussion einzusetzen.
Nichtsdestotrotz geht es dann bei Artikel 19b auch um die Frage der Entbürokratisierung. In Artikel 7 hat man minutiös aufgelistet, wie gross die Mindest- und Isolationsabstände sein müssen und was alles erfüllt werden muss, damit man überhaupt eine Koexistenz realisieren kann. Mich erstaunt es schon etwas, wenn dann z. B. noch gefordert wird, dass man sich in Trägerschaften organisiert, und wenn eine vierjährige Grundstücksicherung und zusammenhängende Flächen gefordert werden. Das ist mir schleierhaft. Man kann ja nicht auf der einen Seite Isolationsabstände nach Pflanzenart usw. fordern und dann auf der anderen Seite bei Artikel 19b noch einen riesigen Bürokratietiger einführen.
Frau Munz, wenn Sie etwas gegen die Bürokratie in diesem Gesetz machen wollen, gibt es zwei Lösungen: Die erste Lösung ist, die Minderheit I (Wasserfallen) zu unterstützen. Die zweite Lösung ist, bei Artikel 16 Absatz 2 die Minderheit II (Wasserfallen) zu unterstützen. Wenn Sie dann noch etwas wirklich Gutes tun wollen, dann streichen Sie den Bürokratieartikel 19b. Artikel 7 genügt eigentlich, um diese Thematik in den Griff zu kriegen. Damit haben Sie eine liberale Lösung. Wenn Sie noch etwas freisinniges und liberales Gedankengut in sich tragen, wovon ich ausgehe, dann können Sie am Schluss der Minderheit II (Derder) zustimmen und ein definitives Verbot ablehnen. Ich hoffe, Sie folgen mir, und ich hoffe, meine Argumentation war überzeugend.