Dettling Marcel · Nationalrat · 2016-12-06
Dettling Marcel · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-06
Wortprotokoll
Ich nehme gerne seitens der WBK zu den verschiedenen Anträgen Stellung.
Der Mehrheitsantrag zu Artikel 7 ist eigentlich ein Konzeptantrag. Das Konzept sieht vor, sämtliche Regelungen, die der Bundesrat im Zusammenhang mit der Koexistenz geschaffen hat, aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Die Mehrheit der Kommission hat sich aus verschiedenen Gründen gegen eine Koexistenz in der Schweiz ausgesprochen; ich habe diese schon ausführlich in der Eintretensdebatte geschildert. Die Minderheit I (Wasserfallen) möchte die Koexistenz gemäss Bundesrat erlauben. Mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschied sich die Kommission mit einer satten Mehrheit für die Streichung der Koexistenzregelung aus dem Gesetzentwurf.
Bei Artikel 14 Absatz 3 möchte die Mehrheit der Kommission der Forschung in der Schweiz entgegenkommen. Neu sollen für Freisetzungsversuche innerhalb eines geschützten Areals Rahmenbewilligungen für Reihenversuche erteilt werden können. Da diese Bewilligungen nur in Bezug auf technisch geschützte Areale erteilt werden dürfen, sprach sich hier die Mehrheit der Kommission für eine Stärkung des Forschungsstandortes Schweiz aus. Eine Minderheit sieht hier grosse Probleme, weil diese bewilligten Versuche gemäss Auskunft der Verwaltung nicht zusätzlich dem Projekt Protected Site unterstellt werden können. Deshalb wird vermutet, dass andere Bereiche mit den Kosten dafür belastet werden könnten.
Bei Artikel 16 Absatz 2 geht es um die Trennung des Warenflusses. Hier wurde ein zusätzlicher Minderheitsantrag eingereicht. Mit diesem Minderheitsantrag II möchte Herr Wasserfallen als Antragsteller das Wort "Wirtschaftlichkeit" eingebaut haben. Begründet wird dieser Antrag damit, dass die Trennung der Warenflüsse von gentechnisch veränderten Organismen und nicht gentechnisch veränderten Organismen zu enormen Kosten führe und dabei auch die Wirtschaftlichkeit dringend berücksichtigt werden müsse. Eine satte Mehrheit der Kommission unterstützt hier den Bundesrat; denn auch in anderen Bereichen muss heute eine strikte Trennung der Warenflüsse eingehalten werden. Ein Beispiel: Wer nach den Richtlinien von Bio Suisse produziert, muss die Einhaltung dieser Richtlinien auch von A bis Z nachweisen können. Der Warenfluss wird hier auch bis zum Endverbraucher [PAGE 2055] getrennt. Sonst macht das Ganze nun wirklich keinen Sinn. Wenn nun jemand wirklich GVO-Produkte anbieten möchte, soll dies auch im getrennten Warenfluss passieren. Dies ist heute, wie beschrieben, auch in anderen Bereichen gang und gäbe. Mit 19 zu 4 Stimmen folgte die Kommission dem Bundesrat.
Wir kommen zu Artikel 19b: Hier gibt es zwei Minderheiten. Der Antrag der Minderheit I (Wasserfallen) betrifft das Konzept, das ich unter Artikel 7 bereits ausgeführt habe. Die Minderheit II (Wasserfallen) möchte Artikel 19b streichen. Sie ist der Meinung, dass es für den Anbau nicht zwingend eine Trägerschaft brauche und schon gar nicht zusammenhängende Flächen. Das verkompliziere das Ganze nur und sei unnötig. Die Mehrheit der Kommission ist jedoch der Meinung, dass diese Regelung - wenn wir die Koexistenz trotz gegenteiliger Empfehlung der Kommission annehmen - unabdingbar sei, vor allem um die ungewollten Vermischungen mit Nicht-GVO-Pflanzen zu vermeiden. Aber wie gesagt, die Mehrheit der WBK empfiehlt Ihnen sowieso, auf die ganze Koexistenzregelung zu verzichten. Die WBK hat sich ausgiebig mit der Bürokratie befasst. Deshalb kommen wir grösstmehrheitlich zum Schluss, dass wir die ganze Koexistenz eben genau aus diesem Grund aus dem Gesetz streichen sollten.
Zu ein, zwei Voten, die ich heute gehört habe, nehme ich gerne noch Stellung:
Das eine Votum ist dasjenige von Herrn Wasserfallen, der gesagt hat, es mache keinen Sinn, dass wir heute Produkte importieren und in der Schweiz anbieten könnten, deren Anbau in der Schweiz verboten sei. Das gibt es heute in der Schweiz auch in anderen Bereichen. Ich erlaube mir hier den Vergleich beispielsweise mit Schächtfleisch, mit Hormonfleisch; da haben wir genau dasselbe. In der Schweiz verbieten wir das Ganze, wir importieren aber die entsprechenden Waren. Wir sind hier vom Parlament aus verständlichen Gründen auch nicht bereit, das Ganze zu lockern; das möchte ich hier deponiert haben.
Dann hat die Frau Bundesrätin gesagt, wovor die Landwirtschaft Angst habe. Die Vertreter der Landwirtschaft haben in der Kommission Stellung genommen. Es geht ihr erstens um den Imageverlust, der hier vorhin schon beschrieben wurde. Zweitens wurde immer wieder gesagt, die Landwirtschaft müsse das produzieren, was die Bevölkerung möchte. Drittens, das ist nicht ganz zu unterschätzen, schrauben wir hier an der Natur herum. Wir kennen die Langzeitauswirkungen überhaupt nicht. Der Bundesrat schreibt in der Botschaft nur, dass die Risiken der Vermischung verkleinert werden müssen. Man kann es nicht verhindern; das gibt der Bundesrat selber zu.
Ich möchte Folgendes festhalten: Die Forschung ist nach wie vor erlaubt. Die Forschung wird mit unserem Vorschlag sogar gestärkt.
Vielen Dank für die Unterstützung der Anträge der Mehrheit der WBK.