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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2002-03-05

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-05

Wortprotokoll

Vor ungefähr einem Vierteljahr haben Volk und Stände mit selten grosser Mehrheit der Schuldenbremse zugestimmt. Das ist eine einschneidende Änderung, eine grosse politische Herausforderung und wird schwierige politische Diskussionen provozieren, das ist ganz klar. Ein Teil des Parlamentsgesetzes hat die Funktion, die Schuldenbremse zu vermeiden. Diese Bestimmungen sind eine sanfte, milde Leitplanke, damit die harten Bestimmungen der Schuldenbremse nicht zum Tragen kommen. Das war denn auch ein Teil der Diskussion, den die Finanzkommission dazu führte. Es geht um die bessere Abstimmung von Sach- und Finanzpolitik. Dahinter steht die Grundlage unseres Bundesstaates, der Grundsatz nämlich, dass die Einnahmen- bzw. die Steuerkompetenz beim Volk liegt und nicht bei der Bundesversammlung. Wir, die Bundesversammlung, sind damit schon aus diesem Grund gehalten, die Sach- und Finanzpolitik aufeinander abzustimmen.

In der praktischen Politik haben wir heute im Grunde genommen zwei Entscheidungswege: Wir haben den Entscheidungsweg der Finanzpolitik und den Entscheidungsweg der Sachpolitik. Beide Wege sind mehr oder weniger voneinander getrennt. Finanzpolitik betreiben wir im Wesentlichen zwei Mal im Jahr bei den Beratungen über das Budget und die Rechnung - im Wesentlichen beim Budget. Die Sachpolitik beherrscht das übrige Jahr. Es führt zu Gefahren, wenn diese beiden Wege getrennt sind, das spüren wir. Die Vorlage will mit verschiedenen Bestimmungen erstens die Sach- und die Finanzpolitik inhaltlich verknüpfen und zweitens die Rolle des Parlamentes als oberste Gewalt wahren, wie es soeben Herr Büttiker umschrieben hat. Ich darf diese Bestimmungen ganz kurz erläutern:

1. Zum Inhalt der Vorlagen: Es ist wichtig, dass der Bundesrat diese Elemente der Verknüpfung schon in der Begründung zu jeder Botschaft, aber auch zu anderen Entscheiden liefert. Die Kommission hat die Elemente so aufgenommen, wie sie die Finanzkommission angeregt hat.

2. Zur Vorbereitung durch die Planungsinstrumente: Die Diskussion um den Finanzplan werden wir noch führen müssen. Dann geht es um den Legislaturplan, der auch mit dem Legislaturfinanzplan verknüpft werden soll. Es geht um die Jahresziele, die auch auf den Legislaturfinanzplan und damit auch auf die finanzielle Seite abgestützt sind, und um die Grundsatzentscheide und Planungen gemäss Artikel 147.

3. Eine bessere Verknüpfung der Kommissionsarbeit: Die Kommissionen sind koordinationspflichtig. Es gibt gegenseitig Mitberichte, und vor allem erhalten die Finanzkommissionen eine Befugnis zu Stellungnahmen bezüglich finanzieller Auswirkungen. Das betrifft Ausgaben und Einnahmen. Das sind die wesentlichen Elemente dieser Verknüpfung.

Ich bitte Sie, auch diese finanzpolitischen Bestimmungen durchzuziehen, damit wir dann das harte Instrument der Schuldenbremse möglichst wenig anwenden müssen.

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