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Wicki Franz · Ständerat · 2002-03-05

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-05

Wortprotokoll

Bei Artikel 12 geht es um die Offenlegungspflichten. Der Nationalrat hat die wesentliche Konsequenz aus der im letzten Frühjahr geführten Diskussion gezogen, indem nicht nur die bedeutenden Verwaltungsratsmandate, sondern alle Mandate offen gelegt werden müssen. Ihre Kommission stimmt dem zu und ergänzt noch, dass auch die bisher nicht erfassten Mandate in einem Beirat offen gelegt werden müssen.

Abgeklärt wurde auch die Problematik von Domizilgesellschaften. Gemäss der nationalrätlichen Fassung müssen die Ratsmitglieder die von ihnen verwalteten Domizilgesellschaften - Briefkastenfirmen - nicht im Interessenregister eintragen. Ihre Kommission sieht keinen Handlungsbedarf und hat davon abgesehen, die Vorlage entsprechend zu ergänzen. Sie stimmt also der nationalrätlichen Fassung zu. Gemäss der Vorlage müssen die Ratsmitglieder die Tätigkeiten für Domizilgesellschaften dann im Interessenregister eintragen, wenn es sich um eine Tätigkeit in einem Führungs- oder Aufsichtsgremium oder in einem Beirat handelt. Stellt das Ratsmitglied der Firma aber nur das Domizil zur Verfügung, so ist dies eine Mandatsausübung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit, die nach Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a nicht speziell ausgewiesen werden muss. Es wird nur die berufliche Tätigkeit selbst - also beispielsweise Treuhänder oder Treuhänderin, Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin - eingetragen.

Eine Verpflichtung der Ratspräsidentin oder des Ratspräsidenten, während der Amtszeit alle Tätigkeiten in Verwaltungsräten oder Ähnlichem zu sistieren, wurde mit 6 zu 4 Stimmen abgelehnt.