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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2002-03-05

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-05

Wortprotokoll

Ich schliesse mich der Mehrheit an und bitte Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen. Es wäre reizvoll, die Liste der Mitglieder unserer Räte durchzukämmen und zu überlegen, wer bei strikter Anwendung dieser Bestimmung als Ratspräsidentin oder Ratspräsident überhaupt noch in Frage käme - ich behaupte: ganz wenige! Das allein kann ja nicht die Idee dieses Einschubes sein. Wir sind ein Milizparlament und haben bei jeder Gelegenheit betont, dass wir das bleiben wollen. Der Charakter des Milizparlamentes liegt nun eben gerade darin, dass die Parlamentarierinnen und Parlamentarier Erfahrungen aus den verschiedensten Bereichen mit sich bringen; und oft sind die aktivsten und effizientesten Mitglieder der Räte eben gerade diejenigen, deren Erfahrungsschatz aufgrund breiter beruflicher und anderweitiger Tätigkeit aussergewöhnlich hoch ist. Gerade diese Gruppe ist eben fast zwangsläufig, Herr Stähelin, in Vorständen von Vereinen, Verwaltungsräten, Beiräten, Stiftungen oder anderen Gremien vertreten, zudem oft ehrenamtlich.

Die Vertreter dieser Gruppen sollen nun, wenn sie die Würde und Bürde eines Präsidiums auf sich nehmen wollen, ihre Tätigkeit sistieren. Ob das den von ihnen vertretenen Institutionen nützt oder schadet, ob die Wiederaufnahme der Tätigkeit nach einem Jahr möglich ist, soll keine Rolle spielen.

Ich bin der Meinung, dass wir mit dieser Einschränkung wegen möglicher Interessenkonflikte einen schönen Teil des Milizsystems opfern und gerade denjenigen zuerst einmal Misstrauen entgegenbringen, denen wir die höchste Würde anvertrauen wollen. Mit einem Paragraphen können zudem innere Bindungen zu den formell sistierten Tätigkeiten nicht aufgehoben werden. Es kommt mir vor wie der Zustand eines Kranken, der bis zur Genesung nicht an Sitzungen teilnehmen darf, Kontakte aber weiterpflegen kann.

Artikel 12 Absatz 1 spricht von Körperschaften. Wenn ich also Leiterin einer kleinen GmbH bin, müsste ich nach der vorliegenden Formulierung meine Tätigkeit und damit logischerweise auch meinen Beruf sistieren. Wäre ich indessen Leiterin einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft oder im Führungsgremium einer einfachen Gesellschaft, müsste ich das nicht - so zumindest verstehe ich den Text. Ich denke, dass es da juristische Ungereimtheiten gibt. Zudem lässt sich die Trennung zwischen Beruf und Funktion nicht klar vornehmen. Was ist mit all jenen, welche keinen Beruf angeben, weil sie ausschliesslich in Vereinen oder anderen Körperschaften entgeltlich oder unentgeltlich arbeiten oder dienen? Muss man als Ratspräsident oder -präsidentin also zu faktisch unehrlichen Konstrukten greifen, damit angeblich keine Interessenkonflikte entstehen? Mit der Offenlegung der eigenen Interessen - das scheint mir eben das Wichtigste - ist Transparenz geschaffen und damit das Problem, das wir lösen wollen, gelöst, weil jede und jeder im vollen Bewusstsein diejenige oder denjenigen wählen kann, die oder der ihm oder ihr fähig und würdig erscheint. Mit der Sistierungsidee löst man keine Bindungen, sondern schafft im Gegenteil eine Scheinwelt, welche im Grunde genommen intransparent ist, denn sie ist faktisch nicht ehrlich.

Ich möchte Sie bitten, den Antrag der Minderheit abzulehnen und der Mehrheit zuzustimmen.