Müller Philipp · Ständerat · 2016-12-07
Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-07
Wortprotokoll
Es wurde nun mehrfach das Völkerrecht angesprochen. In Artikel 21a Absatz 8 des Beschlusses Ihres Rates ist als Letztes "unter Einhaltung der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz" festgehalten. Das haben wir gestrichen - aber eben nicht, um das Völkerrecht umgehen zu können. Sie wissen, schon die Bundesverfassung verpflichtet uns ja in Artikel 5 Absatz 4, in jedem Falle das Völkerrecht zu beachten. Zudem enthält das vorliegende Gesetz selber in seinem Artikel 2 - es wurde erwähnt - zur Bestärkung den allgemeinen Vorbehalt des Völkerrechts namentlich in Form des Freizügigkeitsabkommens.
Somit schien es uns bei näherer Betrachtungsweise in der zweiten Lesung überflüssig, dies für einen ausgewählten Absatz zu wiederholen. Es gibt ja in der zweiten Lesung in diesem Absatz auch keine Anträge mehr, welche den Konflikt mit dem Freizügigkeitsabkommen bewusst suchen. Das hat es uns weiter erleichtert, den Absatz schlanker zu fassen. Ein solcher Hinweis wäre zudem nicht bloss deklaratorisch, er wäre auch immer irgendwie und irgendwo lückenhaft, sonst müssten wir ihn ja in jeden Absatz des ganzen Gesetzes hineinschreiben.
Zusammenfassend kann man sagen: Wir führen den Verweis aufs Völkerrecht zwar nicht mehr ausdrücklich auf. Für uns bzw. für die Kommission ist es aber klar, dass alle Massnahmen in diesem Gesetz das Völkerrecht und damit natürlich auch die bilateralen Verträge samt Freizügigkeitsabkommen einhalten müssen. Es geht hier nicht um eine materielle Differenz, sondern um eine formelle Anpassung. Das Völkerrecht gilt ja ohnehin; dies in diesem Zusammenhang noch zur Präzisierung.