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Müller Philipp · Ständerat · 2016-12-07

Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-07

Wortprotokoll

Ich kann bestätigen, dass die Kommission nicht von einer kumulativen Auslegung dieses Artikels ausgeht. Die Redaktionskommission könnte allenfalls noch korrigieren, wenn der Wortlaut undeutlich formuliert ist und es insbesondere einen Unterschied zur französischen Fassung gibt. In dieser erscheint das Wort "ou" - "oder" -, was besser formuliert ist, es ist deutlicher und klarer. Aber die Bestimmung ist ganz klar nicht kumulativ gemeint, das hat die Frau Bundesrätin richtig gesagt. Wir wollen ja nicht, dass wir wegen der Kumulation, wenn es kumulativ wäre, überhaupt keine Wirkung mehr haben.

Das betrifft auch den Begriff der "erheblich über dem Durchschnitt liegenden Arbeitslosigkeit" gemäss Fassung des Nationalrates, den die Kommission eingehend, lang und intensiv diskutiert hat. Sie ist zum Ergebnis gekommen, dass sie Wirkung im Ziel will. Dann kann man nicht mit Zahlen operieren, wie das in der Grossen Kammer gemacht worden ist, mit 10 oder 15 Prozent als Massstab, als Zahlengerüst für eine allfällige Massnahme, die ergriffen werden muss. Nein, das kann es nicht sein! Ich habe hier in meinem Eintretensvotum vor einer Woche als Beispiel gesagt, wie es in den Branchen Bau und Gastgewerbe aussieht. Ich habe gesagt, dass man eine sehr differenzierte Auswertung der Arbeitslosenzahlen bekommen kann, und ich habe diese Beispiele genannt. Leider wurde es dann im Nationalrat so dargestellt, als wären das oder sollten es absolute Zahlen, Grenzwerte und dergleichen sein. Das ist nicht so! Ich sage es nochmals: Wir wollen Wirkung im Ziel. Wir wollen nicht, dass man mit [PAGE 1046] absurd hohen Zahlen operiert, die dann nie eine Massnahme überhaupt zulassen würden. Die Frau Bundesrätin hat ausgeführt, wie das etwa gehen könnte: indem sich eine Branche selber misst und dann eben die entsprechenden Unterschiede in den Berufsgruppen oder Tätigkeitsbereichen macht.

Ich sage es an dieser Stelle nochmals: Weil sich nicht alles in einer Berufsgruppe einordnen lässt, haben wir auch die Begriffe "Tätigkeitsbereich" und "Wirtschaftsregion" aufgenommen. Kollege Abate, ich bestätige gerne, dass das Tessin in diesem Sinn ein Sonderfall ist und eine Wirtschaftsregion darstellt; so nehmen wir das auch wahr. Selbstverständlich sei dies hier nochmals deutlich gemacht, das wurde gestern in der Kommission auch so festgehalten.

Ich betone, dass wir den Begriff "erheblich" weglassen und wieder zur Terminologie übergehen, wie sie unser Rat schon einmal beschlossen hat, nämlich "über dem Durchschnitt liegend". Wir sprechen also nicht von einer "erheblich über dem Durchschnitt liegenden Arbeitslosigkeit", weil das einen Interpretationsspielraum gäbe, der in eine Richtung gehen könnte, die die Kommission nicht will, nämlich dass möglichst lange keine Massnahmen ergriffen werden. Das ist nicht der Sinn. Daher haben wir uns entschieden, dass wir den Begriff "erheblich" streichen, um - ich sage es nochmals - Wirkung im Ziel zu erhalten.

Was ich noch ergänzen möchte - es soll auch vonseiten der Kommission noch gesagt werden, es wurde auch schon von der Frau Bundesrätin gesagt -: Die Verordnung wird den Kommissionen beider Räte vorgelegt, auch die Kantone und die Sozialpartner können dazu Stellung nehmen. Diesbezüglich hat ja das Parlament Erfahrung. Ich kann mich selber an die Verordnung zur Mehrwertsteuerrevision erinnern, eine Riesengeschichte. Wir hatten die Verordnungen zu anderen Vorlagen jeweils in den Kommissionen, und bis anhin hat das relativ gut funktioniert. Der Bundesrat wird keine Verordnung erlassen - davon gehe ich aus -, die gegen den Willen der Beteiligten und gegen ihre Stellungnahmen zur Verordnung erfolgen wird.