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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2016-12-07

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-07

Wortprotokoll

Wir haben noch eine Differenz in Artikel 89b, wo es um eine nachträgliche ordentliche Veranlagung von Amtes wegen geht. Es geht darum, dass Personen, die nach Artikel 83 Absatz 1 der Quellensteuer unterliegen und keine Voraussetzungen nach Artikel 89 Absatz 1 erfüllen, von der zuständigen Steuerbehörde nachträglich im ordentlichen Verfahren veranlagt werden können. Es ist eine Kann-Bestimmung, nicht eine Muss-Bestimmung. Wir haben in beiden Räten bereits eine parallele Bestimmung für Nichtansässige beschlossen.

Der Ständerat hat ganz klar dafür votiert, dass wir den Steuerbehörden diese Möglichkeit auch für ansässige Personen geben sollten. Das wäre in diesem Sinne kongruent und parallel. Im Ständerat war das ziemlich unbestritten.

Man hat auch darauf verwiesen, dass das insbesondere auch ein Instrument für den Kanton Tessin sei. Der Kanton Tessin hat dafür plädiert, der Steuerbehörde diese Möglichkeit für alle Quellenbesteuerten zu geben und nicht nur den Quellenbesteuerten selber diese nachträgliche Veranlagung zu ermöglichen. Es geht insbesondere auch darum, dass man das machen kann, wenn man Betrugsverdachte hat, z. B. bei Scheinselbstständigen, dass die Steuerbehörde hier aktiv werden könnte.

Ich bitte Sie deshalb, diesem Antrag gemäss Ständerat zuzustimmen. Sie schaffen ein Instrument, das angewendet werden kann, aber nicht muss. Der Kanton Tessin wird dafür dankbar sein. Sie machen die Gesetzgebung kongruent, indem Sie für Ansässige und Nichtansässige dieselbe Bestimmung beschliessen.

Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang noch ganz kurz auf den Einzelantrag Müri hinweisen, der verlangt, dass wir an der ursprünglichen Bestimmung des Nationalrates festhalten, dass wir den pauschalen Abzug für die Gewinnungskosten bei den Künstlerinnen und Künstlern bei 50 Prozent belassen, wie wir das in diesem Rat in erster Lesung beschlossen haben. Wir haben damals für diese 50-Prozent-Pauschalierung gestimmt, und wir werden in diesem Sinne [PAGE 2082] den Einzelantrag Müri unterstützen. Er entspricht dem, was wir selber gefordert und unterstützt haben.

Zuhanden der Materialien, vielleicht kann es der Ständerat noch aufnehmen: Es ist mit diesen Pauschalen natürlich immer problematisch. Wenn wir die Pauschale bei 50 Prozent festlegen, wird es so sein, dass die einen profitieren, die anderen nicht. Dass vielleicht die eine Gruppe etwas bevorteilt wird und die andere nicht, wäre bei allen Pauschalen der Fall, auch bei 35 und bei 20 Prozent. Man hat die Pauschalierung des Gewinnungskostenabzugs gemacht, um das Steuersystem zu vereinfachen. Auch dies ist ein hehres Anliegen. Die Frage ist, wieweit wir mit dieser Vereinfachung halt doch auch wieder gewisse Ungerechtigkeiten schaffen. In einer kleinen internen Diskussion haben wir dann eigentlich gefunden, vielleicht müsste man halt doch auch wieder auf die Lösung kommen zu sagen: Es gibt eine Pauschale, die eher tief angesetzt ist; was darüberliegt, kann dennoch geltend gemacht werden, wenn man diese Kosten hat.

Jetzt sind wir in der Situation, den Einzelantrag zu beurteilen. Wir sind der Meinung, dass man diesem zustimmen kann.