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Germann Hannes · Ständerat · 2016-12-07

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-07

Wortprotokoll

Die Diskussion hat wirklich teilweise absurde Züge angenommen. Jetzt ist mir aber auch klar, warum Sie gestern in der Kommission sechs Stunden gebraucht haben, um diese paar Änderungen einzufügen. Ich glaube auch, dass Sie seriös diskutiert haben. Das hat man auch heute gespürt, es liegt ein Bemühen vor, einen roten Faden in die Sache zu bringen. Das will ich der Kommission und jenen, die heute wahrscheinlich gewinnen werden, durchaus zugestehen.

Ernsthafte Gesetzgebung in einer schwierigen Situation - Herr Kollege Bischof, ja, das ist es. Möglichst nahe an der Verfassung - also da muss ich Sie wirklich bitten! Man bewege sich möglichst nahe an der Verfassung: Sie haben ganz klar das Freizügigkeitsabkommen über die Verfassung gestellt; jetzt möge man das bitte nicht ins Gegenteil uminterpretieren. In der Verfassung steht: Schweizervorrang. Man ist so weit entgegengekommen und hat gesagt: okay, Inländervorrang. Kollege Minder hat das völlig zu Recht erwähnt. Jetzt hat man monatelang über diesen Inländervorrang diskutiert, ob light, ob etwas weniger light oder heavy, was auch immer; es hat ja die verschiedensten Varianten und Modelle gegeben.

Jetzt scheint es mir aber, dass der Rubikon überschritten wurde. Merken Sie in Ihren Bemühungen, diese Kaskade zu perfektionieren, eigentlich nicht, wie Sie tiefer und tiefer in diesen Dschungel hineingeraten? Jetzt haben wir schon fast Diskussionen geführt, die wir nicht einmal mehr bei einer Verordnung führen. Wenn Sie die Verwandten, Familienangehörigen, Bekannten automatisch wieder ausnehmen wollen, frage ich mich, wer denn überhaupt noch von dieser ganzen Kaskade betroffen sein wird. Übrigens: Der Unternehmer in unserem Land kann durchaus auch ein Ausländer sein. Dann hat er also Vorrang; er kann seine Familie und seine Bekannten hier in der Schweiz platzieren.

Es ist keine Referendumsdrohung da; das Gesetz bringt wahrscheinlich nichts, vielleicht schadet es. Aber wenn hier das Referendum ergriffen würde: Erklären Sie in einem prallgefüllten Saal den Leuten, was Sie wirklich damit wollen! Ich glaube, Sie haben das Gelächter auf Nummer sicher.

In Absatz 5, um den es jetzt geht, heisst es: "Werden offene Stellen nach Absatz 3 durch inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ..." - nein, das heisst es nicht mehr. Es heisst: "Werden offene Stellen nach Absatz 3 durch bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung angemeldete stellensuchende Personen besetzt, ist keine Meldung der offenen Stellen an die Arbeitsämter erforderlich." Jetzt sind da offenbar die Familienmitglieder, alle, auch die von ausländischen Unternehmern in unserem Land, die durchaus willkommen sind, ausgenommen. Aber wer ist dann in diesem Pool, in dieser Kaskade, die Sie zuerst von Schweizern zu Inländern gebildet haben und wo es jetzt plötzlich nur noch Arbeitslose sind, die den Vorrang haben sollen? Wer aber ist in diesem RAV möglicherweise gemeldet? Da sind auch alle Grenzgänger, auch alle arbeitslosen EU-Ausländer eingeschlossen. Da kehrt man das fast ins Gegenteil; ich möchte fast schon sagen, mir kommt es jetzt vor, als hätten da am Schluss die Schweizer das Nachsehen, also tatsächlich die Inländer, also z. B. jemand, der eine Lehre absolviert hat und in den Arbeitsmarkt reingeht. Die jungen Leute haben auch ab und zu Schwierigkeiten, eine Stelle zu finden. Denn sie müssen ja jung sein, aber sollten eigentlich zehn Jahre Berufserfahrung haben. Diese müssen dann hintanstehen. Es kommen dann die Grenzgänger aus dem RAV, die bevorzugt werden. Deren Dossiers müssen beantwortet werden.

Ich glaube, hier ist die Sache nicht zu Ende gedacht. Frau Bundesrätin Sommaruga spricht von der ernsthaften Gesetzgebung, die jetzt gemacht werde, und zwar möglichst nahe an der Bundesverfassung - das ist ein Zitat Bischof, und andere haben das natürlich auch gesagt. Ich entschuldige mich bei Ihnen, Herr Bischof, es ist ja die allgemeine Meinung, und Sie haben ja auch versucht, das zu verbessern. Aber jetzt wollen Sie mit einer derartigen Gesetzgebungskaskade ein Gesetz implementieren, das hier drin im Eilzugstempo durchberaten wird, zu dem wir keine Botschaft haben. Zu all dem gibt es keine Botschaft. Das ist auch zu Recht moniert worden. Es gab zu all dem, was wir jetzt im Kern verabschieden, keine Vernehmlassung. Das müssen Sie einfach zu Ende denken.

Aber ich möchte nicht mehr hören, man sei bei dieser Gesetzgebung nahe an der Verfassung. Das ist nun wirklich ein Hohn und eine Ohrfeige für das Schweizervolk. Das hat es nicht verdient, und schon gar nicht von diesem unserem Rat, der die Kammer der Kantone ist und die Kantone vertritt. Ich spreche dann gerne mal mit dem Arbeitsamt, wie man sich das vorstellt, oder mit einem RAV, wie sie das dann handhaben möchten, mit all diesen Ausnahmen von den Ausnahmen von den Ausnahmen. Mit dieser Kaskade werden sie Konkurs machen.