Herzog Verena · Nationalrat · 2016-12-08
Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-08
Wortprotokoll
Mit der parlamentarischen Initiative Egerszegi-Obrist "Nachbesserung der Pflegefinanzierung" soll die Restfinanzierung von Pflegeleistungen für ausserkantonale Patientinnen und Patienten im stationären und ambulanten Bereich geregelt werden. Dazu verlangt die parlamentarische Initiative eine diesbezügliche Änderung von Artikel 25a Absatz 5 im Bundesgesetz über die Krankenversicherung.
Die SVP-Fraktion begrüsst die Gesetzesänderung, die eine Nachbesserung der Pflegefinanzierung vorsieht. Diese problematische Gesetzeslücke soll geschlossen werden. Wir sind klar der Auffassung, dass die Zuständigkeit analog zum Ergänzungsleistungsgesetz geregelt werden soll. Das bedeutet, dass der Wohnsitz- respektive der Herkunftskanton, in welchem die betreffende Person vor dem Heimeintritt ihren zivilrechtlichen Wohnsitz hatte, für die Auszahlung der Restfinanzierung zuständig ist, auch wenn die Patientin oder der Patient zum Beispiel in ein Pflegeheim des Nachbarkantons zieht. Dabei gelten die Regelungen der Restfinanzierung des Standortkantons des Leistungserbringers.
Durch diese Neuregelung können Zuständigkeitskonflikte und rechtliche, oft langwierige Streitigkeiten vermieden werden. Ein gutes Angebot an Pflegeheimplätzen und Spitex-Kapazität soll zudem im Sinne der Patientenfreizügigkeit nicht bestraft werden. Gleichzeitig stellt diese Nachbesserung der Pflegefinanzierung eine gewünschte Vereinfachung und Effizienzsteigerung dar.
Die SVP-Fraktion bittet Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten und der Gesetzesänderung zuzustimmen.