Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-12-08
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-12-08
Wortprotokoll
Auch ich möchte mich bei der Kommission für die profunde Beratung bedanken. Es ist ein komplexes, ein technisches Gesetz, das Ihnen hier vorliegt; es ist aber von entscheidender Bedeutung. In den vergangenen Jahren sprach man in der Öffentlichkeit immer nur von der Produktion bzw. von Beschaffungskosten. Dabei wurde schnell vergessen, dass der Transport der Energie, hier des Stroms, eigentlich entscheidend zur Versorgungssicherheit beiträgt und sich auch kostenmässig auswirkt, weil er für Gewerbe, Industrie und Haushalte mindestens die Hälfte des Endkundenpreises ausmacht; das ist auch kostenmässig ein sehr gewichtiger Teil.
Stromnetze sind das Bindeglied zwischen Produktion und Verbrauch. Deshalb wurde zu Recht auf die Stromversorgungssicherheit hingewiesen. Wir haben auch im Rahmen der Atomausstiegs-Initiative darauf hingewiesen, dass den Netzen in dieser Frage hier eine entscheidende Rolle zukommt. Wenn Ausbau und Produktion nicht im Einklang stehen, dann haben wir ein Problem der Versorgungssicherheit.
Die Herausforderungen wurden genannt. Einerseits haben die bestehenden Netze ein fortgeschrittenes Alter, wie das auch bei anderen Infrastrukturen der Fall ist, sodass wir diese Netze erneuern müssen. Es gibt regionale Kapazitätsengpässe - Galmiz wurde genannt -, oder es besteht das Problem, dass der Walliser Strom nicht ins Mittelland kommt, weil Leitungen blockiert sind. Wir stehen zudem vor der Herausforderung, die erneuerbaren Energien mehr dezentral und mehr dargebotsabhängig in das Netz einspeisen zu können. Wir müssen auch die Weiterentwicklung hin zu intelligenten Netzen und zu einem international gut koordinierten Netz auf der technischen Seite und irgendwann dann hoffentlich auch den Stromaustausch mit der Marktkomponente in Einklang bringen.
Bereits der erste Teil der Energiestrategie 2050 beinhaltet die Fragen der Beschleunigung der Verfahren. Dort finden Sie bereits die Einführung von Ordnungsfristen für Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren. Das sollte helfen, vor allem die Verkürzung des Rechtsmittelverfahrens durch die Beschränkung des Zugangs zum Bundesgericht. Das sei als Ergänzung zu dem, was Herr Ständerat Martin Schmid gesagt hat, erwähnt. Damit werden diese doch sehr langwierigen Verfahren beschleunigt, was der Versorgungssicherheit zugutekommen wird.
Die Strategie Stromnetze erachten wir deshalb als zwingend nötig, weil eben die Erneuerung des Ausbaus der Stromnetze insbesondere im Bereich des Übertragungsnetzes nur schleppend vorankam. Es wurde gesagt, gerade bei der Problematik Freileitungen und Erdverkabelung fehlt die Akzeptanz in der Bevölkerung. Auch die Transparenz bei den Netzentwicklungsprozessen und den Konflikten zwischen öffentlichen und privaten Interessen ist ungenügend. Mit dieser Gesetzesvorlage können wir diesen Herausforderungen begegnen.
Die Schwerpunkte der Strategie sind einerseits im Szenariorahmen des Bundesrates. Es ist ein neues Instrument, das eine transparente und einheitliche Basis für die übergeordnete Netzplanung zur Verfügung stellt. Die Netzbetreiber müssen ihre Planungsgrundsätze festlegen und dabei das Nova-Prinzip berücksichtigen - Nova: Netzoptimierung vor Verstärkung vor Ausbau. Es ist auch ein Kostenelement, das mit diesem Prinzip beachtet wird. Neu sind auch die Mehrjahrespläne, womit wir den Bedarf im Übertragungsnetz vor allem auf der Netzebene 1 und dann in den Verteilnetzen auf den unteren Netzebenen ausweisen. Swissgrid als verantwortliches Unternehmen für das Übertragungsnetz veröffentlicht ihren Mehrjahresplan und legt ihn der Elcom vor, welche diesen grundsätzlichen Bedarf vor weiter gehenden Prozessschritten prüft und dann auch gegebenenfalls schriftlich bestätigt. [PAGE 1057] Auch das ist wieder ein Mittel, damit wir nicht falsch planen, zusätzlich oder am falschen Ort investieren, sondern auch hier den investierten Franken effizient investieren.
Nochmals zu den Bewilligungsverfahren: Wir haben auch hier neu für Anlagen des Übertragungsnetzes den Begriff des "nationalen Interesses" in der Vorlage. Wir haben die räumliche Koordination zwischen der Sachplanung des Bundes und der Richtplanung der Kantone verbessert. Vorhaben von untergeordneter Bedeutung können gemäss Vorlage des Bundesrates sogar von der Plangenehmigungspflicht befreit werden. Auch das ist ein Element der Beschleunigung.
Sie haben zu Recht den Entscheid zwischen Kabel oder Freileitung als sehr wichtiges Element betreffend den Mehrkostenfaktor diskutiert. Wir haben klare Vorgaben für den Technologieentscheid, und das trägt eben auch zur Optimierung der Bewilligungsverfahren bei. Im Verteilnetz, also bei allen unteren Netzebenen, sollen Leitungen grundsätzlich verkabelt werden, sofern die Mehrkosten gegenüber einer Freileitung einen bestimmten Faktor nicht überschreiten. Im Übertragungsnetz soll der Entscheid zwischen Kabel und Freileitung mittels einer Interessenabwägung erfolgen. Hier haben wir ein ganzes Bewertungsschema, das dann zu berücksichtigen ist.
Nochmals: Heute sind auf der Netzebene 1 nur etwa 14 von 6700 Kilometern überhaupt verkabelt. Das macht sehr oft halt auch Sinn, denn es geht bei diesen Netzen sehr oft um Netze im Berggebiet, die also aufgrund der Bevölkerungssituation und der geografischen Lagen bis anhin auch technisch fast nicht verkabelt werden konnten. Heute sind wir der Meinung, dass es technisch meistens möglich ist, eine Verkabelung aller Leitungen der Netzebene 1 und darunter zu ermöglichen, aber es bleiben natürlich die geografischen Besonderheiten, die eine Vollverkabelung unter Umständen eben sehr kostenintensiv machen würden.
Bei einer theoretischen Obergrenze des Maximalkostenfaktors von 3 würden nach derzeitigem Kenntnisstand betreffend Verkabelungskosten alle bestehenden Freileitungen der Netzebenen 3 und tiefer, also die Verteilnetze, langfristig verkabelt. Das ist doch auch eine gute Neuigkeit für die Bevölkerung. Bei der Netzebene 1 haben wir halt andere Konstellationen. Hier wird sicher die Situation dann im Einzelfall mit diesem neuen Bewertungsschema von den involvierten Behörden genau anzuschauen sein.
Das Bundesamt für Energie, die Kantone und die Projektanten werden auch mehr Informationen zur Verfügung stellen. Herr Ständerat Rieder hat zu Recht auch darauf hingewiesen, dass die Bevölkerung skeptisch ist. Sehr oft gibt es aber auch einen Mangel an Informationen, zu wenig Transparenz. Mit dieser Vorlage schaffen wir dank der verbesserten Informationslage und dem Bewertungsschema eine verbesserte Mitwirkungsmöglichkeit für die Bevölkerung, aber auch eine bessere Akzeptanz von Netzausbauprojekten.
Die UREK-SR hat auch noch zwei neue Themen aufgegriffen. Das sind die Neuregelung für intelligente Mess-, Steuer- und Regelsysteme und die Tarifierung der Energie in der Grundversorgung mit Bezug auf den genannten Bundesgerichtsentscheid. Beim Elektrizitätsgesetz wurden Anträge auf eine Befreiung von Anlagen unter 36 Kilovolt von der Plangenehmigungspflicht und auf die Streichung des Artikels zu den Geodaten angenommen.
Ich möchte betonen, dass die Anpassung des Stromversorgungsgesetzes bezüglich der Tarifierung der Energie in der Grundversorgung nicht im Rahmen der Strategie Stromnetze behandelt werden sollte. Ich möchte auch bemerken, dass die Anträge zu den intelligenten Mess-, Steuer- und Regelsystemen Gesetzesartikel betreffen, welche Sie soeben mit dem ersten Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 beraten und beschlossen haben. Diesbezüglich hat man gute Lösungen und einen Konsens gefunden.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass viele der beantragten Neuregelungen nicht in die Richtung des vom Parlament erzielten Konsenses gehen, sondern dass damit nochmals umgeschwenkt wird. Zudem ist es für den Bundesrat fraglich, ob die beim Elektrizitätsgesetz beantragte Änderung des Konzepts für die Plangenehmigungsverfahren tatsächlich zur Beschleunigung der Verfahren beiträgt. Nicht zuletzt wäre mit der nun beantragten Regelung keine Ausnahme für die Netzebenen 1 und 3 mehr möglich. Genau dort aber bestehen die Probleme in der Realität. Ausserdem bedarf es dazu einer Vielzahl von Verordnungsregelungen, die Sie ja so lieben.
Für den Bundesrat ist auch die Erstellung einer Gesamtsicht der Geodaten der Stromnetze ein wichtiges Instrument zur Beschleunigung des stockenden Ausbaus des Übertragungsnetzes. Eine Streichung würde auch hier eigentlich dem Ziel der Optimierung und Beschleunigung der Verfahren zuwiderlaufen. Sie werden darüber diskutieren und sicher auch der Zweitrat.
Fazit: Alle sind sich einig, dass der Handlungsbedarf und der Problemdruck im Netzausbau ausgewiesen und unbestritten sind. Die Lösungsansätze zur Verbesserung der Rahmenbedingungen sind mit der vorliegenden Vorlage gegeben.
Ich bedanke mich deshalb fürs Eintreten und die grundsätzliche Unterstützung der Vorlage.