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Hösli Werner · Ständerat · 2016-12-08

Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-08

Wortprotokoll

Diese hier zur Beratung anstehende Vorlage unter dem Titel "Um- und Ausbau der Stromnetze" ist für die zukünftige Netzentwicklung von grosser Wichtigkeit. Es geht darum, die heute schon bestehenden strukturellen Engpässe zu eliminieren und mit einem neuen Netzentwicklungsprozess auch gleichzeitig eine Verfahrensbeschleunigung herbeizuführen. Dabei sieht man sich natürlich rasch mit Zielkonflikten konfrontiert, zum Beispiel punkto Rechtsstaatlichkeit, Eigentumsrechten und auch Priorisierung von Anlagen mit nationalem Versorgungsinteresse. Unter diesem Gesichtspunkt verwundert es nicht, dass wir diese Vorlage, auch wenn sie teils etwas technisch ist - der Kommissionsberichterstatter hat darauf hingewiesen -, sehr intensiv diskutiert haben. Dies wird jedoch aus der Fahne kaum ersichtlich, denn es wurde letztlich nur ein offizieller Minderheitsantrag eingereicht. Alle anderen, ich meine gegen vierzig, von der Kommission behandelten Anträge konnten mit offenen und konstruktiven Diskussionen bereinigt werden, auch wenn natürlich nicht alle Detailanträge ein einstimmiges Ergebnis ergeben haben. Aber ich kann es in dieser Frage kurz machen: Es war eine gute Kommissionsarbeit, mit guter Unterstützung durch die Verwaltung.

Nach diesem kommissionsbezogenen Selbstruhm, den dann eventuell die Frau Bundespräsidentin in spe wieder etwas relativieren wird, möchte ich mich noch zu zwei Punkten etwas detaillierter äussern.

Artikel 15c des Elektrizitätsgesetzes, in welchem die Frage der Mehrkosten der Verkabelung geregelt wird, kann als eigentliche Pièce de Résistance benannt werden. Es geht dabei investitionsmässig um sehr viel Geld. Wir haben uns informieren lassen, dass eine Vollverkabelung der Netzebenen 3, 5 und 7 bei einem Mehrkostenfaktor 3 bis ins Jahr 2050 ganze 7,2 Milliarden Franken mehr kostet. Das ist viel Geld, welches ja letztlich hauptsächlich die Stromkonsumenten bezahlen werden. Man könnte hier mit einem Mehrkostenfaktor 2 schnell einmal gesamthaft 1 bis 2 Milliarden Franken bis ins Jahr 2050 sparen. Unter dem Hauptleitgedanken aber, dass wir letztlich unbedingt den Netzentwicklungsprozess neu organisieren, die Akzeptanz in der Bevölkerung verbessern und die Verfahren beschleunigen wollen, bin ich trotz anfänglicher Skepsis dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt; dies aber in Verbindung damit, dass dem Bundesrat keine Kompetenzen für weitere Zugeständnisse beim Mehrkostenfaktor eingeräumt werden.

Ich habe in den Kommissionsverhandlungen auch herausgehört, dass bei diesem Faktor 3 noch gewisse Reserven für zukünftige Mehrkostenentwicklungen vorhanden sind. Nicht zuletzt sei deshalb davon auszugehen, dass der Bundesrat den Mehrkostenfaktor vorerst einmal eher bei 2 als bei 3 festsetzen werde. So komme ich zu folgendem Fazit: So, wie er jetzt von der Kommission vorgeschlagen wird, unterstütze ich unter Berücksichtigung aller Absätze diesen Artikel 15c.

Bei Artikel 26a des Elektrizitätsgesetzes bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen. Der Austausch von Daten und die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Energie und Swissgrid funktionieren, so wurden wir informiert, bestens. Die Zusammenarbeit wird im Rahmen dieser Gesetzesanpassungen sowieso noch weiter intensiviert werden müssen. Unter diesen Partnern kann also auch zukünftig kein Interesse bestehen, nicht Hand in Hand zu arbeiten. Warum wir nun eine öffentliche Zugänglichkeit der Geodaten von Anlagen mit 36 Kilovolt und höher im Gesetz festschreiben sollen, ist nicht einzusehen. Es kann aus sicherheitstechnischen Gründen, namentlich dem Schutz von kritischen Infrastrukturen, immer wieder begründete Überlegungen geben, diese gegen potenzielle Angriffe zu schützen. Ohne Not diesen möglichen [PAGE 1055] Schutz gesetzgeberisch einfach so aufzugeben wäre nicht der richtige Schritt.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und in allen Punkten der Kommission bzw. der Kommissionsmehrheit zu folgen.