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Wicki Franz · Ständerat · 2002-03-05

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-05

Wortprotokoll

Ich bitte Sie nochmals, der Mehrheit zuzustimmen. Ich möchte festhalten, dass bereits heute eine Stimmabgabe unter Namensaufruf durchaus möglich ist - es müsste nur beantragt werden, Herr Reimann. Dann darf ich festhalten, dass die ganze Frage sicher kein Tabu ist, sie soll aber im Rahmen einer Änderung des Geschäftsreglementes unseres Rates diskutiert werden. Wir wollen nicht bereits hier im Gesetz die totale Gleichschaltung mit der Situation im Nationalrat.

Herr Reimann hat es erwähnt: Wenn man bei jeder Abstimmung das Stimmverhalten namentlich festhalten wollte, bräuchte es eine elektronische Anlage. Wir haben letztes Jahr hier den Saal renoviert. Niemand sagte, man sollte jetzt endlich diese neue Anlage einbauen. Die Abklärungen haben tatsächlich ergeben, dass der Einbau einer elektronische Abstimmungsanlage - wie Herr Reimann gesagt hat - 700 000 bis 750 000 Franken kosten würde. Diese Frage bereits hier auf Gesetzesebene zu zementieren, betrachtet die Kommissionsmehrheit als nicht richtig; deshalb ist sie für eine Regelung auf der Ebene des Geschäftsreglements.

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