de Courten Thomas · Nationalrat · 2016-12-08
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-08
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, nicht auf diese Vorlage einzutreten. Ich muss ehrlich zugeben: Ich war schon etwas erstaunt, dass der Ständerat dieser Vorlage so einhellig und kritiklos zugestimmt hat.
Diese Vorlage stellt einen wesentlichen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit dar, aber auch in die persönliche Freiheit jeder Bürgerin und jedes Bürgers. Ich bin klar der Meinung, dass wir es der Eigenverantwortung überlassen können, ob sich jemand in ein Solarium legt oder ein Tattoo wieder entfernen lässt. Wesentlich ist lediglich, dass die Produkte, die [PAGE 2092] eingeführt und installiert werden, von einem Hersteller sind, der die europäisch oder schweizerisch anerkannten Normen einhält und damit auch die Sicherheit der Geräte gewährleistet. Wenn diese Geräte diesen Kriterien entsprechen, sind sie nicht gesundheitsgefährdend, sonst wären sie ja nicht zugelassen. Diese Geräte stehen auch in einem marktwirtschaftlichen Wettbewerb, der die Hersteller dazu anhält, sichere Geräte herzustellen und sie bezüglich Anwendung und Wartung technisch ständig weiterzuentwickeln.
Es geht also bei dieser Vorlage nicht um die Produkte an sich, sondern darum, dass man die falsche Bedienung, die falsche Wartung und den unsachgemässen Einsatz dieser Geräte sanktionieren will. Dabei wird übersehen, dass ein gesundheitsschädigender Einsatz wahrscheinlich vor allem dort stattfindet, wo die Geräte eben nicht professionell bedient werden wie in einem Solarium, sondern wenn sie privat verwendet werden. Zu Hause können auch mit diesem Gesetz die Geräte unsachgemäss und gesundheitsschädigend eingesetzt und durch dauernde Nutzung missbraucht werden. Auch Kinder und Jugendliche können sich zu Hause bedienen. Diesen Bereich wird man auch mit diesem Gesetz weiterhin nicht regulieren können; wir wollen es eigentlich auch nicht.
Aus dieser Vorlage resultiert einmal mehr einzig eine Kompetenzerweiterung für das Bundesamt für Gesundheit. Man schafft wieder eine neue Aufgabe auf Bundesebene, um schliesslich den Kantonen den Vollzug zu überlassen. Das geht ganz klar in die falsche Richtung.
Die vorgelegte Regulierungsfolgenabschätzung ist kritisch zu hinterfragen. In der Botschaft wird ausgeführt, dass pro Jahr rund 200 000 Franken für die Umsetzung dieses neuen Gesetzes veranschlagt werden. Die effektiven Kosten werden aber sicher höher sein. Man muss die Arbeit mit den Kantonen vorantreiben, Experten beiziehen, Experten, die weitere wissenschaftliche Studien machen und neue Kampagnen entwickeln usw. Auch die Rechnung, dass bei den Kantonen für die Kontrolle von Solarien und Kosmetiksalons pro Jahr mit Kosten von knapp einer Million Franken zu rechnen ist, entspricht vielleicht dem guten Willen des Bundesamtes, aber sicher nicht der Realität in der Umsetzung.
Auch die Begründung dieser Vorlage in der Botschaft mit parlamentarischen Aufträgen ist, gelinde gesagt, verwegen. Beim Postulat Bugnon 10.3776 ging es nicht um den missbräuchlichen Einsatz der Geräte für Solarien oder Tattoo-Entfernung, sondern lediglich um die Laser, die als Waffen eingesetzt werden. Auch die Motion Wyss Ursula 10.3485, "Deklarationspflicht für die Strahlung elektromagnetischer Felder von Energiesparlampen", und die Motion Kiener Nellen 11.3593 verwiesen auf andere Themen. Die Motion Fridez 12.3157, "Öffentliche Solarien. Benutzungsverbot für Minderjährige", wurde zurückgezogen. Sämtliche genannten parlamentarischen Aufträge sind überholt, zurückgezogen oder nicht mehr aktuell.
Der einzige Punkt, wo tatsächlich eine Notwendigkeit besteht, ist die Frage der starken Laserpointer. Es müsste möglich sein, diesen Bereich auf anderem Weg als mit einem neuen Gesetz zu regeln.
Ich bitte Sie deshalb, nicht auf die Vorlage einzutreten, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen und sich darauf zu konzentrieren, was tatsächlich das Problem ist. Wenn Sie dieser Vorlage zustimmen, dann machen Sie die Bedienungsanleitung jedes taiwanesischen oder koreanischen Solariumherstellers in der Schweiz zum Gesetz, und das kann nicht der richtige Weg sein.