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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-12-08

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-12-08

Wortprotokoll

Es wurde mir auch sehr viel erklärt, aber ich bin auch keine Expertin, was diese Schiffführerausweise betrifft. Aber auf jeden Fall ist es so, dass Sie, wenn Sie als Motorfahrzeugführer einen Unfall begangen haben oder betrunken herumgefahren sind, auch einen Eintrag im Leumundsregister haben. Das Leumundsregister wird dann eben auch beigezogen, wenn ein Bootsführer irgendein Verfahren am Hals hat. Dann schaut man, was diese Person überhaupt für einen Leumund hat. Es wäre dann dort ersichtlich, dass sie schon als Automobilist etwas auf dem Kerbholz hat. Insofern kann der Richter das dann berücksichtigen. Es wäre wirklich der Eintrag im Leumundsregister, der hier von der anwendenden Behörde berücksichtigt würde.

Aber Sie haben ja sowieso einen guten Leumund, somit ist das kein Problem.