Sauter Regine · Nationalrat · 2016-12-08
Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-08
Wortprotokoll
Ich spreche für die FDP-Liberale Fraktion. [GZ]
Bei der Schaffung neuer Gesetze ist grundsätzlich Skepsis gut angebracht. Je länger, desto mehr herrscht leider die politische Unsitte, auf vermeintliche Missstände umgehend mit einer gesetzlichen Bestimmung, am liebsten mit Verboten, zu reagieren, so auch im Fall des heute vorliegenden Gesetzes. Obwohl für die meisten der infragekommenden Anwendungen von nichtionisierenden Strahlen keine massive Problematik erkannt werden kann, will der Bundesrat mit einem neuen Gesetz einen Kontrollapparat durch Bund und Kantone installieren und für gewisse Produkte verbindliche Ausbildungs- und Verwendungsvorschriften erarbeiten sowie entsprechende Sachkundenachweise vorschreiben.
Als liberale Partei fragen wir uns im Allgemeinen bzw. im Fall der Regelung des Umgangs mit den hier zur Diskussion stehenden Produkten im Besonderen, inwieweit ein staatliches Handeln nötig und verhältnismässig ist und was die Folgen dieses Handelns sind. Meistens kommt man dabei unweigerlich zum Schluss, dass die Anwendung von gesundem Menschenverstand und Eigenverantwortung zu einem besseren Ergebnis führt. Dies gilt auch für das uns heute vorliegende Gesetz.
Die FDP hat sich bereits in der Vernehmlassung kritisch dazu geäussert. Es ist aus unserer Sicht nicht nötig und würde die Regelungsdichte in diesem Bereich nur noch grösser machen, in einem Bereich notabene, der raschen technologischen Veränderungen unterworfen ist und wo eine Gesetzgebung unweigerlich Gefahr läuft, schon an dem Tag veraltet zu sein, an dem sie erlassen wird. Zumindest aber sind viele der nun vorgesehenen Regulierungen unverhältnismässig. Als Beispiel können die nun vielfach zitierten Solarien genannt werden oder auch andere Produkte, welche vor allem für kosmetische Zwecke eingesetzt werden. Wir gehen hier von informierten und selbstverantwortlichen Konsumentinnen und Konsumenten aus, die selber entscheiden können, ob sie sich einer Strahlung aussetzen wollen oder nicht.
Nicht bestritten ist in der FDP-Fraktion hingegen die Notwendigkeit der Einführung einer gesetzlichen Grundlage für das Verbot von Laserpointern. Hier setzen wir eben genau nicht auf die Eigenverantwortung. Hier sehen wir echtes Gefährdungspotenzial. Diese Instrumente werden in krimineller Art bewusst zum Schaden anderer eingesetzt. Von der Verwaltung wurde dargelegt, dass ein solches Verbot nicht in einem bestehenden Gesetz untergebracht werden kann und es hierfür ein Tätigwerden des Gesetzgebers braucht.
Aus diesem Grund, und nur aus diesem, wird die Mehrheit unserer Fraktion auf das Gesetz eintreten und auch einer Rückweisung an den Bundesrat nicht zustimmen, da dies lediglich zu Verzögerungen für diesen Regelungsgegenstand führen würde. Wir beabsichtigen hingegen, das Gesetz deutlich zu entschlacken und diesem einige bürokratische Zähne zu ziehen.
Wir haben an verschiedenen Stellen entsprechende Minderheitsanträge eingebracht, dies mit dem Ziel, das Gesetz von überflüssigen Vorschriften zu befreien, beispielsweise in Artikel 3 Absätze 2 und 3 und Artikel 5 Litera b. Wir sehen nämlich nicht ein, wieso ein Sachkundenachweis oder die Pflicht zum Einbezug von Fachpersonen erforderlich sein sollen. Dies kommt einer Berufsausübungsbewilligung gleich, welche die Gewerbefreiheit strapaziert, während sie kaum mehr Sicherheit schafft. Ebenso wenig sinnvoll ist ein Verbot gewerblicher oder beruflicher Produkteverwendung. Dies entspricht faktisch einem Technologieverbot. Statt also übertriebene Vorschriften bei der Verwendung von Produkten zu schaffen, was mit einem administrativ aufwendigen Kontrollapparat verbunden wäre, sind die Nachfrager von entsprechenden Strahlenbehandlungen in die Pflicht zu nehmen, sich über gesundheitliches Gefährdungspotenzial zu informieren.
Lassen Sie mich hier zur Verdeutlichung noch einmal auf die Solarien verweisen: Es wird wohl niemand bestreiten, dass heute allgemein bekannt ist, dass UV-Strahlung schädlich ist. Wer dennoch in ein Solarium geht, tut dies informiert und auf eigenes Risiko. Ebenfalls kann jeder selber auswählen, ob er in einem modernen Fitnessstudio in ein Solarium geht, von dem man annehmen kann, dass es auf dem neuesten Stand der Technik ist, oder in eines jener unbedienten Etablissements an den Ausfallstrassen grösserer Schweizer Städte. Die Branche kennt Normen; seriöse Betriebe werden diese einhalten. Schlechte Angebote werden hingegen nicht genutzt werden und entsprechend verschwinden. So funktioniert der Markt. Eine zusätzliche Regulierung ist hier nicht nötig.
Schliesslich unterstützt unsere Fraktion auch den Minderheitsantrag de Courten, der eine Streichung von Artikel 7 verlangt. Es braucht hier keine zusätzlichen Informationskampagnen des BAG.
In diesem Sinne laden wir Sie ein, uns entsprechend zu folgen, und danken Ihnen, wenn Sie unsere Minderheitsanträge unterstützen.