Häsler Christine · Nationalrat · 2016-12-08
Häsler Christine · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2016-12-08
Wortprotokoll
Die grüne Fraktion ist für Eintreten, lehnt die Rückweisung ab und unterstützt in allen Punkten die Mehrheit der Kommission.
Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall ist ein Thema, das uns Grünen sehr wichtig ist. In der vorliegenden Fassung sieht das Gesetz etwa vor, dass der Bundesrat bei Produkten mit Gefährdungspotenzial einen Sachkundenachweis oder den Einbezug einer geeigneten Fachperson vorsehen kann, dass Anforderungen an die Ausbildung für den Sachkundenachweis festgelegt werden können, dass gewerbliche oder berufliche Produkteverwendungen mit erheblichem Gefährdungspotenzial bei Bedarf auch verboten werden können. Es ist aber auch vorgesehen, dass das Bundesamt für Gesundheit die Öffentlichkeit grundsätzlich über gesundheitsrelevante Auswirkungen und Risiken durch nichtionisierende Strahlung und Schall informiert und dass die Kantone stichprobenweise die Einhaltung dieser Vorschriften kontrollieren.
Aus unserer Sicht sind das alles sehr wichtige und wertvolle Massnahmen. Wer nicht um die Gefährdung weiss, kann sich nicht davor schützen. Wenn der Anbieter nicht kontrolliert wird, machen auch Information und Prävention wenig Sinn. Das Gesetz ermöglicht es auch, auf die vor einiger Zeit neu aufgetauchte Problematik der Laserpointer einzugehen und bei Bedarf einzugreifen. Grundsätzlich kann man sagen, dass sich die Vorlage, die notabene im Ständerat gänzlich unbestritten war, um neue Produkte, um neue Phänomene und deren Gefährdungspotenzial kümmert, um Laserpointer, um Lasershows, um Laserbehandlungen.
Von einem Eingriff in die persönliche Freiheit kann unseres Erachtens nicht gesprochen werden. Es bleibt weiterhin erlaubt, ein Solarium zu benutzen, das ist gar kein Problem. Die Anbieter sollen einfach fachkundig informieren, sodass der Nutzer weiss, was er nutzt und wie er das nutzen soll. Die Problematik der gefährlichen Laserpointer, das haben wir nun mehrmals in den verschiedensten Voten gehört, ist völlig unbestritten. Dass wir hier handeln sollten, bestätigt ja selbst der Sprecher der Minderheit. Dass diese Laserpointer gefährlich sind, dass sie heute leicht erhältlich und nutzbar sind, ist weit mehr als stossend. Es ist gefährlich. Das ist heute nicht geregelt, das wollen wir ändern.
Das Gesetz beinhaltet alles in allem durchwegs angemessene, vernünftige und wichtige Massnahmen. Die grüne Fraktion unterstützt die Vorlage in der vorliegenden Form, sie unterstützt jeweils die Kommissionsmehrheit und damit Bundesrat und Ständerat. Die Minderheitsanträge lehnen wir ab.