Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2016-12-08
Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-08
Wortprotokoll
Hier geht es jetzt um diesen einen Punkt, bei dem doch ein Minderheitsantrag eingereicht wurde, weil dieser Punkt ausserordentlich wichtig ist. Er ist heute schon wichtig und wird in Zukunft noch wichtiger werden. Es geht um den Umgang mit Daten und um den Zugang zu Daten. Nach geltendem Recht können weder Bund noch Kantone eine geografische Übersicht des Elektrizitätsnetzes der Schweiz erstellen. Es gab bisher und gibt im Moment nur die Verpflichtung, Übersichtspläne betreffend das eigene Netz zu erstellen und die Lage oder Verlegungsart von Kabelleitungen festzuhalten und berechtigten Personen darüber Auskunft zu erteilen.
Wenn also im Rahmen von speziellen Verfahren, z. B. im Sachplan Übertragungsleitungen oder im Plangenehmigungsverfahren, Daten beschafft werden müssen, dann liegen diese heute oft in sehr unterschiedlicher Qualität und längst nicht immer digital vor. Die Beschaffung und die Konsolidierung der Daten sind aufwendig. Es ist aufgrund mangelnder Daten teilweise sogar so, dass man die Erhebung selber machen muss. Das führt zu widersprüchlichen Plänen. Das ist der heutige Stand der Dinge, also ein unbefriedigender Zustand. Ganz zentral dabei ist, dass diese Geodaten eben von unterschiedlichen Leuten und Stellen generiert werden. Sie stimmen also qualitativ nicht immer überein.
Es ist aufwendig und unnötig, dass bei diesen Daten zuerst geprüft werden muss, wo man auf welche Daten überhaupt abstellen kann, wenn Ersatzmassnahmen für eine neugebaute Leitung bestimmt werden sollen. Für solche Zwecke sind ja vor allem die Geodaten der Netzebenen 1 und 3 sehr wichtig.
Es gibt die Notwendigkeit, dass diese Geodaten möglichst zentral erhoben werden. Seitens meiner Minderheit sind wir überzeugt davon, dass der ganze Prozess, der Erhebungsprozess, aber auch der Anwendungsprozess, mit den Vorgaben, wie sie in der ursprünglichen Vorlage - wir bitten Sie, dabei zu bleiben - vorgeschlagen wurden, deutlich vereinfacht wird. Die Netzbetreiber haben dann eine einzige Anlaufstelle. Es kann eine bessere Koordination erfolgen, nämlich durch das BFE, wo die Daten eingegeben werden.
Ich möchte auf drei Punkte eingehen, erstens auf die Beschleunigung der Verfahren, also die Verfahrenseffizienz, von der wir seit dem Eintreten immer wieder gesagt haben, dass sie ein wesentlicher Punkt dieser Vorlage ist. Zweitens möchte ich aber auch auf die Kosteneffizienz eingehen und drittens auf die Sicherheitsfragen, die wir in der Kommission angesprochen haben.
Der erste Punkt betrifft die Beschleunigung der Verfahren: Klar ist, dass eine gute Datenqualität enorm wichtig ist für die Beschleunigung der Verfahren und dass diese gute Qualität heute nicht gegeben ist. Die Energiestrategie 2050 und die Strategie Stromnetze zielen im Bereich der Elektrizitätsnetze unter anderem auch darauf ab, die Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen zu optimieren und zu beschleunigen. Im ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 sind unter anderem auch stringente Ordnungsfristen vorgesehen. Es geht also auch um eine Beschleunigung der Verfahren, wie sie mit der neuen Energiestrategie auch notwendig wird. In diesem Kontext stellt dann die geografische Gesamtsicht des Elektrizitätsnetzes eine ganz wesentliche Grundlage dar, um diesen Erwartungen auch entsprechen und diese Vorgaben erfüllen zu können. Damit die Behörden mögliche Konflikte oder deren Lösungen oder auch Alternativen zu ursprünglichen Plänen erkennen und auch allfällige Differenzen bereinigen können, braucht es aktuelle, zweckmässige und schnell verfügbare Informationen. Das ist aber nicht möglich, wenn der heutige Stand - wie ich vorher geschildert habe - in die Zukunft getragen wird, das heisst, dass die Geodaten der bestehenden Leitungen zuerst bei verschiedenen Stellen eingeholt werden müssen und, weil die Qualität unterschiedlich ist, zuerst eine Konsolidierung nötig ist. Sie können anschliessend auch nicht direkt eingeblendet werden, sondern müssen behelfsmässig mit den öffentlich verfügbaren anderen Geodaten verglichen werden. Das ist der erste Punkt, das erste Argument.
Der zweite Punkt ist die Vermeidung von Kosten oder die Verhinderung einer ineffizienten Netzplanung und einer ineffizienten Projektierung. Wir haben heute die Situation und den Anspruch gemäss Stromversorgungsgesetz, dass die Netzbetreiber ihre Netzplanung koordinieren sollen und hierfür die erforderlichen Informationen auch unentgeltlich zur Verfügung stellen müssen. Dabei bildet das bestehende Netz die Ausgangslage. Klar, je rascher die Geodaten vorliegen und je besser deren Qualität ist, desto effizienter können dann die Netzplanung und deren Koordination unter den verschiedenen Netzbetreibern erfolgen. Werden bei der Projektierung neuer Leitungen oder anderer Infrastrukturanlagen bestehende Leitungen nicht erkannt, zu spät erkannt oder zu spät berücksichtigt, führt dies zu Fehlläufen, zu Umwegen, zu ineffizienten Projektierungen und damit verbunden auch zu mehr Kosten und zu Konflikten. Wir könnten diese vermeiden, wenn wir eben hier die Grundlage für eine Verbesserung schaffen würden.
Der dritte Punkt betrifft die Sicherheit. Ich muss vorausschicken, dass die Sicherheit wahrscheinlich auch seitens der Mehrheit ins Feld geführt wird, weil es Sicherheitsbedenken gibt in Bezug auf die Erneuerungen, wie sie ursprünglich geplant wurden. Hier kann ich aber sagen, dass wir in der Kommission darüber informiert wurden, dass dieses Anliegen auch in der Vernehmlassung immer wieder eingebracht wurde. Dies hat dann dazu geführt, dass von der ursprünglichen Idee, dass eine Gesamtübersicht über alle Netze erstellt werden soll, Abstand genommen wurde. Wie Sie nun sehen, ist nur eine Gesamtsicht der Netzebenen 1 und 3 vorgesehen. Dort sind die Sicherheitsbedenken, wie sie in der Kommission geäussert wurden, viel weniger ein Problem, weil das teilweise sowieso offensichtliche Infrastrukturen sind.
Hingegen ist die Sicherheit eben gerade auch für uns seitens der Minderheit ein wichtiges Argument, warum wir gegen die Streichung von Artikel 26a sind. Denn Geodaten können einen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit in anderen Bereichen liefern. Das ist ganz wichtig, und deshalb ist der Zugang zu diesen Daten eben auch relevant. Zu denken ist beispielsweise an die Flugsicherheit: Gleitschirm-, Segelflugzeug-, Helikopterpiloten usw. sind auf verlässliche Daten angewiesen. Aber auch die Arbeitssicherheit ist zu erwähnen, die Vermeidung von unbeabsichtigten Beschädigungen von Kabelleitungen. Nichtaktuelle oder qualitativ nicht genügende Geodaten können auch in Bezug auf die Sicherheit verheerende Folgen haben.
Ich möchte Sie aufgrund dieser drei Argumente bitten, der Minderheit zuzustimmen.
Noch als Ergänzung: Wir wollen ja auch die Kommunikation verbessern; das wurde eingangs von allen Seiten gesagt. Wir wissen, wie wichtig die Kommunikation ist, auch weil es teilweise um Schutzinteressen oder um Ängste und Unsicherheiten in der Bevölkerung geht. Genau für diesen Prozess der Kommunikation - auch mit der Öffentlichkeit, mit Organisationen, welche aufgrund ihres Aufgabenbereiches betroffen sind - ist es wichtig, dass wir Daten zur Verfügung haben, damit diese aufbereitet werden können und in der Kommunikation auch dazu dienen, die Sachlage darzustellen.
Mit Blick auf die Zukunft der fortschreitenden Digitalisierung werden all diese Argumente, wie ich sie jetzt genannt habe und wie sie heute schon wichtig sind, noch an Bedeutung zunehmen. Ich möchte Sie deshalb bitten, hier die Minderheit zu unterstützen.