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Plattner Gian-Reto · Ständerat · 2002-03-05

Plattner Gian-Reto · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-05

Wortprotokoll

Ich möchte mich dem Antrag Schiesser anschliessen. Ich kann nicht verstehen, warum man ein Instrument aufgeben will, das es einem Rat erlaubt, mit einer Mehrheitsabstimmung im Rat auf direktem Weg einen Vorschlag an den Bundesrat zu machen. Eine Empfehlung ist eben nicht bloss ein Postulat, wie Frau Brunner es erlebt hat. Ein Postulat ist eigentlich ein Auftrag zur Prüfung und Berichterstattung. Eine Empfehlung ist etwas anderes: Eine Empfehlung ist ein ausgedrückter Wunsch, etwas Konkretes zu tun, das jetzt halt im Zuständigkeitsbereich der Regierung liegt. Wenn wir uns dieses Instrument aus der Hand nehmen, erschweren wir die Verhandlungen beider Räte, denn jeder solche Wunsch muss dann notwendigerweise entweder von einem Mitglied allein ins geneigte Ohr des zuständigen Departementsvorstehers geflüstert werden - dann fehlt die Unterstützung des Plenums -, oder er muss durch beide Räte gehen, die weiss Gott schon genügend mit Vorstössen beschäftigt sind. Damit würden die Anstrengungen verdoppelt, oder - wenn ich die Zahl der Nationalrätinnen oder Nationalräte noch einrechne - verzehnfacht: Der Nationalrat zählt nämlich etwa fünf Mal mehr Mitglieder.

Ich glaube, dass überhaupt kein Grund besteht, auf die Empfehlung zu verzichten. Wir sollten uns dieses Instrument nicht nehmen lassen. Wenn nun der Berichterstatter sagt, wir könnten das immer noch im Geschäftsreglement tun, auch wenn wir es hier nicht aufführen, kann ich ihm nicht ganz folgen. Das finde ich fast ein wenig eine Verschleierung dessen, was hier steht. Hier wird absolut abschliessend formuliert, dass es diese vier Formen parlamentarischer Vorstösse gibt. Wäre es dann formal ganz korrekt, das Gesetz auf einer Verordnung unseres Rates - die natürlich auch Gesetzescharakter hat - über unsere eigenen internen Verfahren einfach irgendwie wegzulassen und zu sagen, implizit sei es in Artikel 118 doch noch mitgemeint? Ich finde, dass wir damit die Idee des Gesetzes verletzen.

Ich meine also, dass wir Artikel 118 Absatz 1 Buchstabe bbis und dann auch Artikel 123bis unbedingt in das Gesetz hineinnehmen sollten. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Nationalrat deswegen in der Differenzbereinigung ein grosses Theater macht. Er wird genügend Grandeur haben, um uns unsere eigenen internen Verfahren zu belassen, wie wir sie gerne hätten.