Luginbühl Werner · Ständerat · 2016-12-08
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2016-12-08
Wortprotokoll
In diesem Artikel geht es um die Frage der anrechenbaren Netzkosten. Der Kommission war es ein Anliegen, nur das im Gesetz zu regeln, was zwingend ins Gesetz muss oder bei dem die Stromnetzstrategie neue Tatbestände schafft.
Mit der neuen Fassung von Absatz 1 sieht die Kommission die Möglichkeit vor, zusätzlich zu den Betriebs- und Kapitalkosten ausnahmsweise auch die Kosten von innovativen Massnahmen für intelligente Netze anzurechnen. Dies trifft nur auf Massnahmen zu, die bestimmte Funktionalitäten aufweisen und die gemäss Bundesrat die Entwicklung des Schweizer Smart Grid fördern.
Zu Absatz 3bis: Zusammen mit der Verwaltung wurden kleinere Modifikationen am Text vorgenommen. Inhaltlich gibt es eigentlich nur eine Ergänzung. Der Bundesrat schlägt vor, dass die Informationskosten anrechenbar sind. Die Kommission beantragt, dass bestimmte Kosten für die Sensibilisierung zur Verbrauchsoptimierung ebenfalls angerechnet werden können.