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Briner Peter · Ständerat · 2002-03-05

Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-05

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, in Artikel 119 Absatz 2 die Fassung des Bundesrates zu übernehmen.

Wir sollten uns im Rahmen der Gewaltentrennung auch in unserem eigenen Interesse an eine bestimmte Ordnung halten. Nachdem der Bundesrat im Rahmen dieses Gesetzes bereit ist, auch die so genannten unechten Motionen zuzulassen, sofern diese als Richtlinien gedacht sind, sollten wir dies anerkennen und begrüssen. Mit diesem Recht, dieser Auslegung unseres parlamentarischen Instrumentes, greifen wir in den delegierten Rechtsetzungsbereich des Bundesrates ein. Dazu ist die Lösung des Nationalrates, die wir in der Kommission übernommen haben, aber bei näherem Zusehen zu rigide und erst noch bürokratisch formuliert. Der Bundesrat hat im Rahmen seiner Geschäftsberichterstattung so oder so Rechenschaft abzulegen, wie er mit Motionen umgegangen ist. Diese Rechenschaftsablegung wird mit diesem Gesetz noch transparenter werden. Wir haben dazu Artikel 121 Absatz 1 neu gefasst, wodurch die Fassung des Nationalrates in seiner sachlichen Substanz fast noch überholt wird, ohne dem Bundesrat in seinem verfassungsmässigen Kompetenzbereich Fesseln anlegen zu wollen.