Schenker Silvia · Nationalrat · 2016-12-08
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-08
Wortprotokoll
Lassen Sie mich zunächst diese parlamentarische Initiative in das übergeordnete Thema einbetten, um das es hier geht. Angehörige von pflegebedürftigen Menschen leisten einen sehr grossen Beitrag einerseits für die betroffenen Pflegebedürftigen, andererseits aber auch für unsere Gesellschaft. Wenn all diese Stunden, die für die Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Kindern, Frauen und Männern geleistet werden, fehlen würden, würde unser Gesundheitssystem massiv belastet und wäre vermutlich sogar überlastet.
Zum Thema der pflegenden Angehörigen gab und gibt es eine ganze Reihe von Vorstössen, und es gibt einen Bericht des Bundesrates mit Massnahmen, die ergriffen werden könnten. Bis anhin gibt es aber keine konkreten Entscheide, die den Betroffenen Erleichterung bringen würden. [PAGE 2106]
Die parlamentarische Initiative, um die es in dieser Vorlage geht, wurde von Herrn Joder am 27. September 2012 eingereicht. Schon der Titel der parlamentarischen Initiative sagt sehr präzise, worum es Herrn Joder ging. Er wollte, dass Familien, die ihre schwerkranken und/oder schwerbehinderten Kinder zu Hause pflegen, mehr Unterstützung erhalten. Die parlamentarische Initiative wurde in der Sitzung der SGK-NR mit 23 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung unterstützt. Die SGK des Ständerates gab der parlamentarischen Initiative am 10. Januar 2014 mit 8 zu 1 Stimmen Folge. In der Folge suchte eine Subkommission der SGK-NR nach einer konkreten Lösung für das Anliegen der parlamentarischen Initiative.
Was Ihnen nun vorliegt, ist eine Lösung, die sehr gezielt den Kindern zugutekommt, die einen sehr hohen Pflegebedarf haben. Der Vorschlag, den der Initiant machte, setzt an den bereits bestehenden Unterstützungsleistungen an. Ein Kind, das erwiesenermassen dauernd Hilfe und Unterstützung im Bereich der alltäglichen Lebensverrichtungen benötigt, erhält eine Hilflosenentschädigung. Je nach Intensität der benötigten Unterstützung ist es eine leichte, mittlere oder schwere Hilflosenentschädigung. Bedarf das Kind zusätzlich noch weiterer Unterstützung und Betreuung, wird noch ein Intensivpflegezuschlag entrichtet. Diese Unterstützungsleistungen sollen den Betroffenen ermöglichen, die notwendige Unterstützung "einzukaufen", da eine Studie gezeigt hat, dass trotz Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag noch beträchtliche Kosten für die Betreuung und Pflege anfallen, welche aus dem Budget der Betroffenen bestritten werden müssen.
Neben den ökonomischen Belastungen, welche die aufwendige Pflege verursacht, tragen die Familien auch grosse psychische Belastungen. Auch wenn sich mit Geld weder die gesundheitliche Situation der betroffenen Kinder verändern lässt noch andere Belastungen aus der Welt geschafft werden können, eröffnen mehr finanzielle Mittel doch Möglichkeiten, die sonst nicht vorhanden sind. Es lassen sich zum Beispiel Spitex-Dienste zur Entlastung der Eltern damit bezahlen. Die Erhöhung der finanziellen Mittel für die betroffenen Familien wird durch eine gestaffelte Erhöhung des Intensivpflegezuschlags erreicht. Sie finden die neuen Beträge im Bericht der Kommission, er liegt Ihnen vor.
Die Vorlage fand in der Kommission eine breite Zustimmung. Eintreten war nicht bestritten. In einem Punkt jedoch bestehen Differenzen zwischen einer Mehrheit der Kommission und einer Minderheit. Betroffen von dieser Bestimmung sind die Kinder, welche neben der Hilflosenentschädigung und dem Intensivpflegezuschlag noch einen Assistenzbeitrag erhalten. Gemäss geltendem Recht würde der errechnete Assistenzbeitrag um den Intensivpflegezuschlag gekürzt. Es geht um die Frage, ob eine Ausnahmebestimmung zu erlassen ist, damit der Intensivpflegezuschlag nicht mit diesem Assistenzbeitrag verrechnet wird. Nur mit dieser Ausnahmebestimmung können auch die Kinder mit einem Assistenzbeitrag von der Erhöhung des Intensivpflegezuschlags profitieren.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. Die Vorlage wurde in der Kommission mit 21 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die Ausnahmebestimmung betreffend Assistenzbeitrag wurde zunächst in der Kommission einstimmig angenommen, aufgrund des Berichtes des Bundesrates und nach einer kurzen Diskussion in der SGK-NR wurde sie mit 13 zu 9 Stimmen abgelehnt.