Wicki Franz · Ständerat · 2002-03-05
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-05
Wortprotokoll
Wir müssen ganz bewusst vorgehen. Zunächst sind zwei Dinge zu unterscheiden. Die Minderheit Dettling will im Prinzip - einfach gesagt - am bisherigen System festhalten. Die grosse Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen aber, diese Filterwirkung der Vorberatung der Motionen in den Kommissionen einzufügen. Deshalb würde ich Ihnen vorschlagen, uns vorerst darauf zu konzentrieren und darüber abzustimmen, und erst nachher auf den Antrag Spoerry zu sprechen zu kommen. Aber wenn Sie es anders wollen, kann ich zu beiden Themen sprechen. Frau Spoerry hat in ihren Antrag allerdings noch zwei Probleme eingebaut.
Zur Minderheit Dettling: Das Wesen dieses Parlamentsgesetzes ist auch eine Verbesserung und Verwesentlichung der parlamentarischen Instrumente. Man möchte auch das Instrument der Motion verwesentlichen. Frau Brunner und Herr Cornu haben es richtig gesagt, ich möchte das nicht wiederholen.
Zum Votum von Herrn Frick: Er hat gesagt, die Dynamik gehe verloren. Da spricht er aber nur aus der Sicht des Ständerates. Das stimmt an sich, die Filterwirkung der Kommissionsbehandlung beinhaltet ein retardierendes Moment, aber dank dieser Behandlung haben Sie dann eine gute Motion. Eine Motion Frick würde vielleicht noch verbessert werden; im Übrigen kann Herr Frick, wenn er mit der von der Kommission abgeänderten Motion nicht mehr einverstanden ist, die ursprüngliche Motion ohne weiteres parallel dazu weiterlaufen lassen. Das ist im System inbegriffen.
Aber die Dynamik im Ständerat dürfen wir nicht vergleichen mit der so genannten Dynamik im Nationalrat. Wenn wir dort nichts ändern, dann passiert eben das, was heute passiert, dann kommt der Vorstoss auf die Beige, und eine Motion Frick wird dann vielleicht zwei Jahre später behandelt. Darum ist es wichtig, dass wir das Ganze nicht nur aus unserer Sicht betrachten, sondern auch aus der Sicht des Nationalrates. Deshalb wird dieses Verbesserungssystem eingeführt, wonach man die Motion in der Kommission vorerst etwas näher anschaut.
Aus diesem Grund beantragt Ihnen die Mehrheit, an diesem Antrag festzuhalten und die Fassung der Minderheit Dettling abzulehnen.
Zum Antrag Spoerry: Frau Spoerry stellt einen ersten Antrag: In Artikel 119a will sie dem Bundesrat die Möglichkeit geben, auch die Umwandlung von Motionen in Postulate zu beantragen. Hier ist vielleicht bezüglich der Motion noch etwas beizufügen: Nach dem Konzept der Kommissionsmehrheit kann die Motion inhaltlich geändert werden, auch in dem Sinne, dass man Massnahmen trifft, und dazu gehört im weiteren Sinne allenfalls auch ein Bericht - also das, was wir heute eigentlich mit einem Postulat wollen. Also kann der Bundesrat beantragen, ein Anliegen zu prüfen und dazu einen Bericht abzugeben, also noch keine Gesetzesänderung vorzunehmen. Das ist das Gleiche, was mit einem Postulat verlangt wird.
Zur ganzen Problematik der Umwandlung der Motion in ein Postulat. Die Situation ist heute ja so: Einerseits muss sich das Ratsmitglied, wenn es einen Vorstoss einreicht, bewusst sein, was es überhaupt will. Im Bericht steht auf Seite 3508: "Das Ratsmitglied muss bereits bei der Einreichung besser prüfen, ob die Motion oder das Postulat das geeignete Instrument ist; der Bundesrat wird gezwungen, bei seiner Stellungnahme zu einer Motion eindeutig Farbe zu bekennen." Er kann also künftig nicht einfach sagen: Überweisen Sie dann diese Motion als Postulat, und damit haben wir für drei, vier Jahre Ruhe. Das möchten wir verhindern.
Andererseits wissen wir, wie in den Räten mit Motionen umgegangen wird, wenn sie einmal in ein Postulat umgewandelt sind. In etwa 70 Prozent der Fälle beantragt der Bundesrat Umwandlung in ein Postulat, und dann geht der Vorstoss meist unter, wenn man sich nicht erfolgreich wehren kann, und wird nach zwei Jahren abgeschrieben.
Versuchen wir doch eine Verwesentlichung der Motion zu erreichen. Deshalb beantrage ich Ihnen auch hier Ablehnung der anders lautenden Anträge und Zustimmung zur Mehrheit bzw. zur Kommission.