Lexipedia

Föhn Peter · Ständerat · 2016-12-12

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-12

Wortprotokoll

Die ständerätliche WAK setzte sich damals sehr intensiv mit der Motion auseinander. Im Rat gaben wir den Auftrag an den Bundesrat nicht einfach so knapp, sondern mit 33 zu 4 Stimmen - mit 33 zu 4 Stimmen! Und jetzt wollen wir nicht mehr eintreten; das verstehe ich nicht recht. In der Zwischenzeit hat sich nämlich nichts Bedeutendes geändert. Eigentlich müsste ich als Unternehmer nichts sagen, könnte in die Hände klatschen; mir könnte das eigentlich egal sein. Aber ich möchte erstens eine gerechtere Besteuerung bei ähnlichen oder gleichen Voraussetzungen. Und zweitens lässt diese unerhörte Abschöpfung die Bodenpreise nochmals massiv in die Höhe schnellen. Das ist für unseren Wirtschaftsstandort auf lange Sicht äusserst negativ.

Mit dem Eintreten auf die Vorlage machen wir eigentlich nichts anderes, als zu einer jahrzehntelangen Steuerpraxis zurückzukehren, die sich bewährt hatte. Das heisst, die Landwirte sollen bei Baulandverkäufen wieder den privaten Landbesitzern gleichgestellt oder annähernd gleichgestellt werden. Mag sein, dass dies, wie es der Kommissionspräsident gesagt hat, eins zu eins gesehen für die Gewerbler auch wieder nicht absolut gerecht ist. Aber dann soll man bitte schön die Grundlage erarbeiten, damit für alle Player, also alle Landbesitzer, die gleichen oder zumindest ähnliche Voraussetzungen bestehen und gelten, denn diese heutige Praxis ist mehr als ungerecht. Die horrende Besteuerung kommt für mich einer Enteignung gleich. Da muss eine Korrektur erfolgen.

Die Verhältnismässigkeit zwischen der Steuerhöhe für natürliche Personen, für juristische Personen und für die Landwirtschaft muss doch einigermassen gewahrt sein. Das ist aber heute nicht so. In der Landwirtschaft werden Wertzuwachsgewinne in der Schweiz sehr, sehr hoch besteuert. Gleiche Wertzuwachsgewinne von natürlichen Personen werden im Schnitt mit sage und schreibe dreimal weniger Steuern belastet.

Der Kommissionsberichterstatter hat es gesagt: Die neue Praxis geht auf ein Bundesgerichtsurteil zurück. Grundstückgewinne mussten bis dahin bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken nur in den Kantonen versteuert werden. Bei der direkten Bundessteuer war der Grundstückgewinn bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken steuerfrei. Das heisst also, dass die Steuerhoheit der Kantone auch betroffen ist. Mit der Besteuerung der Wertzuwachsgewinne durch die direkte Bundessteuer ist ein Steuersubstrat betroffen, das traditionell den Kantonen vorbehalten war. Zudem befürchte ich eine Wachstumsbremse für ländliche Regionen. Denn hohe Fiskalbelastungen bremsen zwangsläufig die Entwicklung der Wirtschaft und der Gemeinden. Insbesondere in Randregionen werden künftig sinnvolle Erweiterungen der Bauzonen eher verhindert werden oder verhindert werden können. Es wird aber auch für städtische Regionen ein Bremsklotz werden. Ich glaube, Sie haben auch ein Schreiben von der Stadt oder vom Kanton Genf bekommen. Zudem ist zu sagen, dass andere Selbstständigerwerbende die Möglichkeit haben, Boden im Privatvermögen zu halten. Sie können somit auch eine Steuerplanung vornehmen und sich so Vorteile verschaffen, was die Landwirte nicht oder nur sehr schwer können.

Meiner Meinung nach sollte wieder die Rechtspraxis eingeführt werden, wie sie vor dem ergangenen Bundesgerichtsentscheid galt. Eventuell könnte die Praxis auch auf beiden Seiten etwas angepasst werden.

Nochmals: Der Landwirt hat im Gegensatz zu einem Gewerbetreibenden kaum die Möglichkeit, Land in Privatbesitz zu nehmen und somit steuerliche Vorteile zu erlangen. Ich glaube zu wissen, dass die Landwirte nicht unbedingt privilegiert werden wollen. Was sie aber wollen, ist eine Gleichbehandlung. Ich meine, wir wollen und müssen ihnen eine Gleichbehandlung in steuerlichen Angelegenheiten gewähren. [GZ]

Deshalb bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und der Minderheit zu folgen.

Föhn Peter · Ständerat · 2016-12-12 | Lexipedia | Lexipedia