Baumann Isidor · Ständerat · 2016-12-12
Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2016-12-12
Wortprotokoll
Es wurden jetzt sowohl für das Eintreten als insbesondere auch gegen das Eintreten verschiedene Ausführungen gemacht. Der Kommissionspräsident hat in seiner Berichterstattung auf die detaillierte Diskussion in der Kommission hingewiesen. In der Kommissionsberatung war insbesondere festzustellen, dass im Prozess, seit der Einreichung der Motion im Jahre 2012, wo eine klare, überwältigende Mehrheit der Motion zugestimmt hat, jetzt fünf Jahre vergangen sind. Nach diesen fünf Jahren gibt es immer noch verschiedene Fälle, die nicht geregelt werden konnten.
Aufgrund dieser Ausgangslage haben wir vom Schweizerischen Bauernverband verschiedenste Beispiele erhalten, wie Härtefälle aussehen können. Selbstverständlich kann man jetzt hier die Meinung vertreten, dass diese Härtefälle Einzelfälle sind. Oder man kann die Meinung vertreten, dass verschiedene dieser Fälle anders geregelt werden könnten oder hätten geregelt werden können. So war es dann auch erstaunlich, dass man in der Beratung aus der Verwaltung vernehmen konnte, dass man solche Härtefälle planerisch-vorsorglich hätte vermeiden können. Diese Aussagen sind natürlich ein Stück weit zynisch und erwecken den Eindruck, dass sich die Landwirtschaft oder die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe zu wenig auf solche Fälle vorbereitet haben. Sie haben aber bis im Jahre 2011 nach dem Grundsatz "Vertrauen in die geltende Praxis" gehandelt und mussten keine Vorkehrungen treffen. Das hat dann der Bundesgerichtsentscheid plötzlich zunichtegemacht.
Die Ausgangslage ist, dass wir nun eine Vorlage haben und auf diese nicht eintreten wollen. Das erweckt ein Stück weit den Eindruck, dass man sich mit diesem Thema nicht abschliessend befassen will. Es gibt Gründe, warum sich die Mehrheit der Kommission nicht auf diese Vorlage einlassen will. Sie hat argumentiert, dass nicht zuletzt der Bundesrat in der Beratung auch aufgezeigt hat, dass es Härtefälle gibt, für die man Lösungen suchen sollte. Aber niemand - weder Vertreter der Verwaltung noch der Bundesrat - hat aufgezeigt, wie man seit der Einreichung der Motion im Jahre 2012 diese Härtefälle erledigen konnte bzw. ihnen entgegenkommen könnte. Da, meine ich, hat man die Hausaufgaben nicht gemacht. Es ist jetzt der billige Weg, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Als weiteren Punkt weist man seitens des Departementes darauf hin, dass man mit Kreisschreiben eine gewisse [PAGE 1101] Härtemilderung erreichen könnte. Man weist 2016 auf Kreisschreiben hin und hat vier Jahre nichts für diesen Zweck unternommen. Hätte man diese Kreisschreiben, die erst 2017 vorliegen werden, heute auf dem Tisch, wäre vielleicht eine objektivere Beratung möglich.
Wenn wir heute nicht eintreten, gibt es einen weiteren Punkt, der ebenfalls zu grosser Unsicherheit führt: Die Verwaltung hat in einem Bericht aufgezeigt, dass für Einnahmen eine Gesamtbelastung von Steuern und Abgaben bis zu 80 Prozent vertretbar ist. Ich glaube, das widerspricht einer Verhältnismässigkeit der steuerlichen Belastung insgesamt.
Aus dieser Optik bin ich klar der Meinung, dass es angebracht wäre, der Minderheit zu folgen, auf diese Vorlage einzutreten und in der Debatte die entsprechenden Kriterien zu definieren, was zu tun wäre, damit die Verhältnismässigkeit der Besteuerung gesichert werden könnte. Entsprechende Aufträge, die nicht direkt ins Gesetz kommen, würden bei der Beratung an den Bundesrat gehen und diesem zeigen, was er in den Kantonen mit zu veranlassen hat, damit die Steuerbelastung nicht grenzenlos wird. Sie wissen, dass wir bei der Revision des Raumplanungsgesetzes ein neues Instrument eingeführt haben: 20 Prozent Mehrwertabgabe. Ich war auch für diese Mehrwertabgabe, aber es heisst "mindestens". Somit haben die Kantone heute, um es etwas respektlos auszudrücken, die Narrenfreiheit, diese Mehrwertabgabe laufend heraufzusetzen. Das ist eine grenzenlose Belastung, die in verschiedenen Kantonen zulasten der Landwirtschaft eingeführt wird. [GZ]
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen.