Matter Thomas · Nationalrat · 2016-12-13
Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-13
Wortprotokoll
Der Schutz der Privatsphäre ist ein wichtiges Gut und ein entscheidender Grundpfeiler unserer Freiheit; der Schutz der Privatsphäre ist ein Menschenrecht; der Schutz der Privatsphäre ist ein Grundrecht in einem liberalen Rechtsstaat; der Schutz der Privatsphäre ist in unserem Land Ausdruck des urschweizerischen Staatsverständnisses - das mag in anderen Ländern, z. B. in Frankreich, anders sein -, dass der Bürger im Mittelpunkt ist und nicht der Staat.
Bis anhin war auch klar, dass der Staat innerhalb der Privatsphäre nichts zu suchen hatte, ausser es bestand ein begründeter Verdacht auf ein Vergehen oder ein Verbrechen. Man hat den Schutz der Privatsphäre bis anhin höher gewichtet als das Misstrauen und die Neugier des Staates. Da speziell auch der Schutz der finanziellen Privatsphäre als wichtig erachtet wurde, hat der Gesetzgeber das Bankgeheimnis schon 1934 im Bankengesetz verankert. Man wusste schon damals, dass bald auch andere Bereiche der Privatsphäre gefährdet sein würden, wenn die finanzielle Privatsphäre nicht mehr geschützt sein würde. Ich denke da z. B. an das Arztgeheimnis. Dieses wurde zugunsten der Patienten und nicht der Ärzte erlassen. Genauso wurde das Bankkundengeheimnis für die Bankkunden und nicht für die Banken gemacht. Sie sehen also: Ich bin keineswegs Sprecher der Banken, sondern ich verstehe mich als Vertreter der Bankkunden.
Ich weiss aus direkter Quelle, dass die Spitze der Bankiervereinigung - Kollege Landolt hat es erwähnt - das Bankgeheimnis nicht mehr will und den automatischen Informationsaustausch auch im Inland will. Deshalb lehnt die Bankiervereinigung sogar den direkten Gegenentwurf ab, und zwar mit den abstrusesten Begründungen. Die Bankiervereinigung vergisst, dass es ohne Kunden keine Banken gibt und dass im Moment, in dem die Privatsphären-Initiative oder der direkte Gegenentwurf abgelehnt werden, die katastrophale Steuerstrafgesetzrevision wieder aktiviert wird. Dann können die Steuerbehörden nur schon bei Verdacht auf einfache Steuerhinterziehung Einvernahmen, Hausdurchsuchungen und sogar Verhaftungen vornehmen. Die einfache Steuerhinterziehung wird kriminalisiert.
Ich bitte Sie, grundsätzlich einmal zu überlegen, was das Erfolgsmodell Schweiz gegenüber anderen Ländern auszeichnet. Der Staat garantiert bei uns viel persönliche Freiheit und vertraut den Bürgerinnen und Bürgern, die ihn schliesslich ausmachen. Dieses Vertrauen des Staates wurde durch eine sehr grosse Steuerehrlichkeit belohnt. Die Schweiz gehört - und das auch laut Bundesrat - zu den steuerehrlichsten Nationen der Welt. Doch leider droht auch hierzulande ein immer misstrauischerer Staat mit immer mehr staatlicher Kontrolle. Das führt unweigerlich zum gläsernen Bürger. [PAGE 2172]
Durch unsere Volksinitiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" soll verfassungsmässig garantiert werden, was bislang als selbstverständlich galt: der Anspruch einer jeden Person auf den Schutz der Privatsphäre. Jede Person mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz soll insbesondere in ihrer finanziellen Privatsphäre geschützt sein.
Neu soll Artikel 13 der Bundesverfassung den Schutz der Privatsphäre im Allgemeinen garantieren; darunter fallen z. B. das Arztgeheimnis, das Anwaltsgeheimnis, das Amtsgeheimnis und natürlich das Bankgeheimnis. Der neue Absatz 4 regelt insbesondere die finanzielle Privatsphäre für Personen mit Domizil in der Schweiz. Das wichtigste Instrument zum Schutz der finanziellen Privatsphäre ist nun einmal das Bankkundengeheimnis. Absatz 4 stellt sicher, dass wir die heute gültige Gesetzgebung in diesem Bereich in der Verfassung verankern.
Gestatten Sie mir ein spezielles Wort an die Kolleginnen und Kollegen zur Linken. Ich höre Sie die ganze Zeit sagen - und ich werde es sicher auch heute den ganzen Tag hören -, das Bankkundengeheimnis sei nichts anderes als ein Steuerhinterziehungsgeheimnis. (Zwischenruf Pardini: Das ist so!) - Danke, Herr Kollege. Darauf möchte ich Ihnen Folgendes erwidern: Selbstverständlich gibt es einzelne schwarze Schafe, die das Bankkundengeheimnis missbrauchen, um Steuern zu hinterziehen. Aber schwarze Schafe gibt es in jedem Lebensbereich. Ich bin felsenfest überzeugt, dass der Missbrauch in der Invalidenversicherung oder in der Sozialhilfe weit grösser ist als bei der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit einem Bankkonto. Aber es käme doch wegen diesen schwarzen Schafen niemandem bei uns auf der bürgerlichen Seite in den Sinn, deswegen die Invalidenversicherung oder die Sozialhilfe abzuschaffen.
Ich möchte hier nochmals klar und deutlich festhalten, dass diese Initiative, der direkte Gegenentwurf wie auch das heutige Bankgeheimnis und Steuerrecht weder Steuerbetrüger noch Steuerhinterzieher schützt. Wenn ein begründeter Verdacht auf ein Verbrechen oder Vergehen besteht, müssen Banken den Behörden Auskunft geben. Der Steuerbetrug ist ein solches Vergehen und wird von der Strafbehörde verfolgt, während die Steuerhinterziehung von der Steuerbehörde verfolgt wird. Die Steuerbehörde muss und kann notwendige Belege beim Steuerpflichtigen einfordern. Wenn der Steuerpflichtige dieser Aufforderung nicht nachkommt, dann wird er zugunsten des Staates eingeschätzt. Wenn er der Steuerhinterziehung überführt wird, erhält er zusätzlich zur Nachsteuer eine happige Busse. Laut Auskunft von Steuerbeamten erhalten sie in über 99 Prozent der Anfragen die erwünschten Informationen.
Dennoch besteht heute auch bei uns die Tendenz, in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger einzugreifen. Angesichts dieser Entwicklung kommt dem Schutz der finanziellen Privatsphäre ein hoher Wert zu. Der direkte Gegenentwurf erreicht dasselbe Ziel wie die Initiative, nämlich den Status quo betreffend Bankgeheimnis in der Verfassung zu verankern.
Wer heute die Initiative und den direkten Gegenentwurf ablehnt, ist morgen verantwortlich für die Abschaffung des Bankkundengeheimnisses auch im Inland, für die Einführung des automatischen Informationsaustausches innerhalb der Schweiz und für die Einführung einer staatlichen Steuerpolizei à la Deutschland - die sistierte Steuerstrafrechtsrevision lässt grüssen.
Ich ersuche Sie deshalb namens der Initianten und namens der SVP-Fraktion, die Volksinitiative oder doch zumindest den direkten Gegenentwurf zur Annahme zu empfehlen.