Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2016-12-13
Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-13
Wortprotokoll
Sie haben es gehört, die Minderheiten I und II haben ein gemeinsames Ziel: Wir beide wollen keinen Rentenausbau in der ersten Säule um 70 Franken für Neurentner, ausschliesslich für Neurentner, sprich 840 Franken pro Jahr. Ich unterstütze das von meinem Kollegen Kuprecht Gesagte. Meine Minderheit II unterstützt deshalb auch die Minderheit I und umgekehrt. Ich äussere mich deshalb einerseits, ich habe es angetönt, zum Rentenausbau, andererseits werde ich auch noch etwas sagen zum Minderheitsantrag I und dann selbstverständlich - das steht jetzt im Vordergrund - zur Begründung meines Minderheitsantrages II.
Mein Minderheitsantrag - Vorbezug der AHV-Rente für Personen mit tieferen Einkommen - hat zum Ziel, die Angleichung des Rentenalters abzufedern und die Vorsorgesituation jener Menschen gezielt zu verbessern, die früh ins Berufsleben eingestiegen sind, ihr Leben lang hart gearbeitet haben, jedoch finanziell nie in eine privilegierte Situation gekommen sind. In den Genuss einer erleichterten vorzeitigen Pensionierung kämen so insbesondere Frauen. Damit ergänzt das Modell im Sinne eines sozialpolitischen Korrektivs die Kompensation der Senkung des Mindestumwandlungssatzes, die ausschliesslich, da bin ich einverstanden mit Kollege Kuprecht, innerhalb der beruflichen Vorsorge erfolgen muss. Das ist systemgerecht, und alles andere wäre systemwidrig.
Konkret soll mit meinem Minderheitsantrag für diejenigen Personen der vorzeitige Altersrücktritt gezielt erleichtert werden, die vor dem 21. Altersjahr bereits Beiträge geleistet haben, aber trotzdem über all die Jahre ein durchschnittliches Jahreseinkommen von nicht mehr als 42 300 Franken erwirtschaften.
Zur Erinnerung, der Kommissionssprecher hat es gesagt: Der Bundesrat hatte ein ähnliches Konzept in der Botschaft vorgesehen, doch beschränkte sich dieses nicht auf tiefere Einkommen, sondern wollte auch mittlere Einkommen bedienen, was teurer gewesen wäre - das Konzept fand deshalb auch keine Unterstützung.
Gemäss meinem Antrag würden jährlich rund 4000 Personen mit tiefen Einkommen davon profitieren können, indem sie mit einem tieferen Kürzungssatz vorzeitig in Pension gehen könnten. Damit ist eben die Flexibilisierung des Rentenalters, das ja angedacht ist in dieser Revision, auch für solche Einkommen möglich. Der Antrag hat somit nichts mit der Kompensation der Senkung des Mindestumwandlungssatzes zu tun - ich habe das erwähnt; dort kompensieren wir mit dem Minderheitsantrag I ausschliesslich innerhalb der zweiten Säule. Es handelt sich eben vielmehr um ein sozialpolitisches Korrektiv, das gezielt wirkt und auch das Versicherungsprinzip einhält. Die Regelung berücksichtigt die kürzere Lebenserwartung von Personen mit niedrigen Einkommen, die schon früh ins Erwerbsleben eingestiegen sind. Da sich die Lösung auf eine sehr spezifische Personenkategorie beschränkt, verbessert sie die AHV-Rente bei einem Vorbezug für diesen klar definierten Personenkreis deutlich.
Im Gegensatz zur Erhöhung der AHV-Rente um 70 Franken für alle Neurentner, die nach meinem Dafürhalten nach dem Giesskannenprinzip erfolgt, wirkt der Antrag der Minderheit II gezielt für diese spezifische Personenkategorie. Ein typisches Beispiel einer begünstigten Person ist eine Verkäuferin, die während ihrer ganzen Berufslaufbahn als solche gearbeitet hat. Ihr soll es möglich sein, trotz bescheidener, aber oberhalb der Schwelle für Ergänzungsleistungen liegender Rente früher in Rente zu gehen, in Würde und so, dass ihre Existenz angemessen gesichert ist. Doch nicht nur Personen im Detailhandel oder Gastrobereich, sondern auch Selbstständigerwerbende z. B. aus dem bäuerlichen Bereich oder aus dem gewerblichen Bereich kämen in den Genuss dieser sozialpolitisch begründeten Regelung.
Wir dürfen nicht ausser Acht lassen, dass mit der Reform Altersvorsorge 2020 vor allem auch die Frauen einen zusätzlichen Effort leisten müssen. Innert vier Jahren wird, was ich selbstverständlich unterstütze, ihr Rentenalter um ein Jahr erhöht. Die Frauen tragen damit 1,2 Milliarden Franken zur Sanierung der Altersvorsorge bei, indem hier eben Einnahmen erwirtschaftet werden. Ist meine Verkäuferin, die ich als Beispiel genannt habe, zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reform 60 Jahre alt, dann ist die Erhöhung des Referenzalters für sie ein Eingriff, der nicht ohne Weiteres zu verdauen ist und der nicht schon Jahre zuvor planbar war. Mit dem Minderheitsantrag II sorgen wir dafür, dass es auch für diese Direktbetroffenen eine faire Lösung gibt. Es wären, ich habe es erwähnt, grossmehrheitlich Frauen, die in den Genuss einer solchen Lösung kämen. Damit würde eben auch die Erhöhung des Referenzalters für Frauen auf 65 Jahre fair und gezielt abgefedert. Wir müssen uns gut überlegen, wie [PAGE 1123] wir in dieser Reform mit den Frauen umgehen. Ich bin überzeugt, dass viele Frauen die Notwendigkeit sehen, das Referenzalter jetzt anzugleichen. Trotzdem werden sie vor einem Ja an der Urne aber doch mit Bestimmtheit die Überlegung machen, ob diese Reform insgesamt auch fair mit ihnen umgeht.
Kommen wir noch zur Frage der Kosten: Das BSV schätzt die Kosten dieser Regelung per 2030 auf 300 Millionen Franken pro Jahr. Das ist weniger als 0,1 Mehrwertsteuerprozent. Im Gegensatz zu anderen AHV-Ausbaumassnahmen - wie eben den zusätzlichen 70 Franken für alle Neurentner - kann man bei dieser klar sagen, dass es nicht zu einer Kostenexplosion kommt, auch nicht aufgrund der demografischen Entwicklung, auch nicht mittel- und längerfristig.
Zusammengefasst: Diese Regelung eines abgefederten Vorbezugs der AHV-Rente für tiefere Einkommen wirkt gezielt, sie ist ein faires Korrektiv, eine sozialpolitische Massnahme in Ergänzung zu einer hinreichenden Kompensation der Senkung des Mindestumwandlungssatzes innerhalb der beruflichen Vorsorge. Für mich aber auch von zentraler Bedeutung ist, dass diese Massnahme für tiefe Einkommen nicht nur gut tönt, sondern dieser Personengruppe auch etwas bringt.
Das steht im Gegensatz zur Idee der Kommissionsmehrheit, zusätzlich zu einer Kompensation innerhalb des BVG allen Neurentnern und nur diesen 70 Franken pro Monat mehr zukommen zu lassen. Dieses Konzept hat verschiedene Nachteile. Es entfaltet paradoxe Wirkungen. Wie schon bei der AHV-plus-Initiative bestraft diese AHV-plus-Minivariante ausgerechnet die ärmsten künftigen Rentner, nämlich diejenigen, die Ergänzungsleistungen beziehen. Denn sie müssten die 70 Franken AHV künftig versteuern, während der identische EL-Betrag steuerfrei ist. Wenn sie Pech haben, verlieren sie wegen dieses Zuschlags sogar noch den EL-Minimalbeitrag. Die Renteneinbusse wäre in diesem Fall sogar erheblich.
Nun komme ich noch zur Kompensation: Von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes betroffen ist heute eine von sieben versicherten Personen, 15 Prozent gemäss Pensionskassenexperten. Nur sie sind gemäss BVG-Minimum versichert. Doch auch alle anderen Neurentner sollen in den Genuss der zusätzlichen 70 Franken kommen. Weil Personen über 50 Jahren bereits dank der Massnahmen gemäss BVG keine Renteneinbusse erleiden werden, erhalten sie künftig sogar mehr als Personen, die jünger sind. Bluten müssten hingegen jüngere Versicherte. Eine 49-jährige Person mit BVG-Maximalverdienst von 84 000 Franken hätte trotz des AHV-Zustupfs immer noch eine Renteneinbusse von über 800 Franken pro Jahr zu verkraften, deutlich mehr als eine Person mit dem gleichen Verdienst beispielsweise mit dem günstigeren Modell von Kollege Kuprecht. Das wurde hier auch so dargelegt.
Der Ansatz der Mehrheit ist also bei Weitem nicht das beste aller Modelle. Es ist deshalb unumgänglich, dass sich der Nationalrat noch einmal mit der Kompensation innerhalb der zweiten Säule befasst und eine nachgebesserte Lösung präsentiert, die besser wirkt als das Modell der Mehrheit der Kommission des Ständerates, die aber kostenmässig etwa im Bereich des Antrages der Minderheit I liegt. So könnten wir auch im Rahmen der nächsten Differenzbereinigungsrunde noch eine mehrheitsfähige Variante finden.
Die Mehrheit in diesem Rat hat immer argumentiert, der Rentenausbau um 70 Franken für Neurentner sei nötig, damit wir die Volksabstimmung gewinnen. Ich sehe darin eher eine Gefahr für die Abstimmung. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die heutigen Rentner eine Zweiklassen-AHV wollen. Und ich glaube auch nicht, dass man einem heutigen Rentnerehepaar mit einem Total von 4900 Franken Rentenerhöhung wirklich klarmachen kann, dass es die 70 Franken nicht bekomme, weil es ja einen höheren Umwandlungssatz gehabt habe als die kommende Rentnergeneration. Trotzdem müssen diese Rentner die happige Mehrwertsteuererhöhung tragen. Das genannte Ehepaar hätte einen Kaufkraftverlust von 35 Franken pro Monat, und dieses Ehepaar wird uns sagen: "Wir haben ebenso gearbeitet, wir sind Teil der BVG-Aufbaugeneration. Somit haben wir vielleicht einen höheren Mindestumwandlungssatz gehabt, aber, weil man im Aufbau war, auch ein deutlich tieferes Altersguthaben. Unsere Renten sind damit tiefer. Wie sollen wir nun sogar noch die Generation zwischen 50 und 65 Jahren mitfinanzieren, sodass diese sogar überkompensiert wird?" Wir können uns vorstellen, was diese Menschen von einer solchen Reform halten werden. Ich kann mich gut an die Abstimmung über den Mindestumwandlungssatz im Jahr 2010 erinnern. Da konnte man den Rentnern noch lange sagen, dass sie davon nicht betroffen seien, sie haben es trotzdem abgelehnt.
Hier haben wir jetzt mit diesen 70 Franken noch eine zweite Front, denn wir wissen, dass die junge Generation die AHV-plus-Initiative stark verworfen hat. Der Rentenausbau um 70 Franken dürfte aus demografischen Gründen und aus Kostengründen bei den gleichen Jungen auch keine Gnade finden. Wir sollten also nicht ein Modell weiterverfolgen, das sachlich nicht überzeugt und die Generationengerechtigkeit strapaziert. Kollege Graber hat von Stresstest gesprochen, aber dieser Stresstest ist mindestens im Nationalrat nicht bestanden worden.
Ich sage noch etwas zu den Kosten, die immer wieder angesprochen werden, hier ist ja ein gewisser Zahlenwirrwarr entstanden. Ich finde diese Situation unbefriedigend. Ich habe das auch in der Kommission gesagt. Alarmiert hat mich auch etwas, dass sich die Fachverbände der beruflichen Vorsorge mit einem Schreiben an uns gerichtet haben: der Schweizerische Pensionskassenverband, die Interpension, die Schweizerische Kammer der Pensionskassenexperten, die Schweizerische Aktuarvereinigung und der Schweizerische Versicherungsverband. Sie haben in einer Stellungnahme ebenfalls festgehalten, dass sie irritiert sind über die divergierenden Zahlen zu den Kosten der Ausgleichsmassnahmen. Ich glaube, hier tun wir gut daran, falls wir vertrauensbildend wirken wollen, dafür zu sorgen, dass das im Nationalrat noch einmal genau angeschaut wird.
Zu den Kosten selbst: Wenn jetzt die Kosten gemäss BSV, deren Berechnung hie und da bestritten wird, richtig sind, dann, das muss man einfach sagen, wird sich der Zustand der AHV-Kasse ab 2030 - Kollege Kuprecht hat das treffend ausgeführt - aufgrund des Ausbaus in der ersten Säule erneut massiv verschlechtern. Und wenn man jetzt sagt, das Mehrheitsmodell habe das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis, dann liegt das einfach daran, dass man nur den Zeithorizont bis 2030 betrachtet und eben ausblendet, welche Wirkung die demografische Dynamik auf den Rentenausbau haben würde. Bereits 2035 würden pro Jahr wieder gegen 6 Milliarden Franken fehlen. Ich finde das eigentlich unverhältnismässig, vor allem auch angesichts dessen, dass die Frauen mit der Erhöhung des Rentenalters 1,2 Milliarden Franken einbringen.
Die Variante der Minderheit Kuprecht wiederum, die eine bessere Kompensationswirkung erzielt als das Modell der Mehrheit, kommt mit knapp 2,5 Milliarden Franken an Lohnbeiträgen pro Jahr aus und ist damit günstiger.
Nützen wir die Chance, wenigstens einen ersten kleinen Schritt auf den Nationalrat zu zu machen. Meine Minderheit berücksichtigt den Entscheid des Nationalrates, den Rentenausbau in der ersten Säule zugunsten einer Kompensation innerhalb der zweiten Säule zu streichen, und ergänzt diese Stossrichtung mit einer gezielten sozialpolitischen Massnahme. Wir sollten die Türe hin zum Nationalrat öffnen und nicht zuschlagen, indem wir auf einem Modell beharren, von dem absehbar ist, dass es im Nationalrat nicht mehrheitsfähig ist. Ein Kompromiss muss in diesem wichtigen Projekt bald möglich werden. Wir haben nicht mehr viel Zeit. Die Minderheit Kuprecht und auch meine eigene Minderheit könnten hier einen Weg weisen.