Schelbert Louis · Nationalrat · 2016-12-13
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2016-12-13
Wortprotokoll
Die Fraktion der Grünen lehnt die Volksinitiative mit dem verfänglichen Titel "Ja zum Schutz der Privatsphäre" ab. Die damit verfolgten Anliegen sind geltendes Recht, ein neuer Verfassungsartikel ist unnötig. Das gilt auch für den Gegenvorschlag; die Fraktion der Grünen lehnt auch diesen ab und beantragt, nicht darauf einzutreten. Lassen Sie mich kurz etwas ausholen.
Die Grünen sind die Partei der Grundrechte, uns ist der Schutz der Privatsphäre wichtig. Diese ist besonders in der digitalen Welt höchst bedroht. Nach den US-amerikanischen Wahlen wurden neue alarmierende Methoden der Beeinflussung von Menschen ruchbar, die sich auf umfangreiche Datensammlungen privater Unternehmen stützen. In der Tat ist unsere individuelle Freiheit durch private und durch staatliche Datensammler bedroht. Deshalb ist eine Verfassungsänderung nötig: Der Schutz vor Missbrauch muss durch Grundsätze ersetzt werden, die die Beweislast umkehren und den Menschen die informationelle Selbstbestimmung als persönliches Freiheitsrecht zuerkennen.
Der Titel der Volksinitiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" ist also topaktuell. Was sagt die Initiative dazu? Nichts. Sie übernimmt wörtlich das ungenügende geltende Recht. Sie kümmert sich um einen Nebenaspekt von individueller Freiheit, um finanzielle Daten. Diese sind nach gängiger Lehre und nach der Rechtsprechung durch das Bundesgericht nicht einmal besonders schützenswert. Wie auch: Alle müssen den Steuerbehörden Auskunft geben und bei der Veranlagung Einkünfte und Vermögen offenlegen. Das zu erschweren, wäre die Wirkung der Initiative. Dazu sagen wir Grünen Nein.
Zwar behaupten die Initianten, es gehe ihnen um die Erhaltung des Status quo. Doch die Kriterien, welche die Steuerbehörden erfüllen müssten, würden verschärft, die Mitwirkung von Dritten verunmöglicht, ausser wenn Gerichte angerufen würden. Den Steuerbehörden würden Felsbrocken in den Weg gelegt. Die grössten Vorteile hätten Steuerhinterzieher. Dagegen nützte die Initiative ehrlichen Steuerzahlerinnen nichts. Sie stellt im Gegenteil die Steuergerechtigkeit infrage.
Laut Studien werden 15 bis 30 Prozent der Steuern hinterzogen. Die Entwicklung bei der Verrechnungssteuer zeigt, dass das in der Schweiz seit mehreren Jahren der Fall ist. Das verdient keinen Schutz, sondern Ahndung. Die steuerrechtlichen Verfassungsbestimmungen wie die Allgemeinheit der Besteuerung oder die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen weiterhin eingehalten werden. Ein Nein zur Initiative dient dem Vertrauensverhältnis zwischen den Bürgerinnen und dem Staat, ein Ja stärkt dagegen den Schutz der Steuerhinterziehung.
Eine weitere negative Wirkung der Initiative wäre, dass sie eine Weiterentwicklung des Steuerrechts und die Neudefinition von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung behindern würde. Das zu wollen wäre gerade jetzt falsch. Das Steuerrecht ist auf internationaler Ebene in Bewegung. Viele Länder haben genug von Steuerbescheissern und Steueroptimierern! Viele Länder der OECD, bei der auch die Schweiz Mitglied ist, entwickeln zusammen neue Regeln für eine gerechtere Besteuerung. So wird aktuell der automatische Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden eingeführt, und die Schweiz muss die Steuerprivilegierung von Holdings und anderen Spezialgesellschaften abschaffen. Diese Prozesse sind weltweit im Gang, das Stichwort ist Beps. Dem kann sich unser Land nicht entziehen. Ein Ja zur Initiative wäre ein falsches Signal. Die Schweiz muss an den Entwicklungen auf Staatenebene teilnehmen.
Der Gegenvorschlag will in den wichtigsten Punkten dasselbe. Das geltende Recht schützt die finanzielle Privatsphäre genug. Auch der Gegenvorschlag leistet vor allem der Steuerhinterziehung Vorschub. Die grosse Mehrheit der Kantone ist deshalb dagegen, grosse Teile der Wirtschaft ebenso, darunter die am meisten betroffene Branche, die Banken, dazu diverse Parteien und weitere interessierte Kreise.
Der Gegenvorschlag soll den Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden im Inland verhindern. Mit dem automatischen Informationsaustausch bekommen Behörden im Ausland finanzielle Daten automatisch. Im Inland, wo sie erhoben werden, dürften sie dagegen nicht weitervermittelt oder verwendet werden. Das geht auf Dauer nicht.
Wir beantragen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und auf den Gegenentwurf nicht einzutreten.