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Riklin Kathy · Nationalrat · 2016-12-13

Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2016-12-13

Wortprotokoll

Wir alle sind uns einig: Jeder Bürger und jede Bürgerin hat ein Recht auf Privatsphäre. Zum Schutz der Privatsphäre, der in Artikel 13 der Bundesverfassung festgehalten ist, gehören alle sehr persönlichen Bereiche wie Gesundheit, Privatleben, Brief-, Post- und Mailverkehr. Geschützt sind auch die persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Wenn nun der Banker Matter und seine Anhänger Artikel 13, "Schutz der Privatsphäre", zu einem Bankgeheimnisartikel umwandeln wollen, dann haben sie als Initianten die Zeichen der Zeit nicht erkannt.

Was soll ein solcher Verfassungsartikel? Welche Absicht hat der Verfasser der Volksinitiative? Wo besteht überhaupt ein Problem? Das Steuergeheimnis ist in der Steuergesetzgebung verankert und gewährleistet die besondere Geheimhaltung im Steuer- und damit im Finanzbereich. Der automatische Informationsaustausch ist heute - unabhängig davon, ob dies uns passt oder nicht - weltweit installiert. Die Schweiz kam leider viel zu spät mit ihrem Modell der Abgeltungssteuer, welches sicher sehr sinnvoll gewesen wäre. Ja, das Bankgeheimnis war viel zu lange ein Geschäftsmodell der Schweiz, es war sogar eine heilige Kuh. Darunter hat unser Image sehr gelitten; in Hunderten von Filmen spielen unsere Banken eine fragwürdige Rolle. Dies ist eine nicht sehr ruhmvolle Ehre.

Leider ist die Anzahl der Steuerunehrlichen, der Steuerhinterzieher und -betrüger in der Schweiz nicht unbedingt tiefer als in anderen Populationen. Dies hat mir auch ein Vermögensverwalter aus Ihren Kreisen, Herr Matter, bestätigt. Die nicht zurückgeforderten Verrechnungssteuersummen bestätigen dies. Steuerhinterziehung und -betrug sind keine Gentleman-Delikte. Es gibt zudem viele Finanzanlagen, bei denen keine Verrechnungssteuer anfällt. [PAGE 2183]

Mit der Initiative werden die Ehrlichen bestraft. Ich wäre froh, wenn sich die Initianten wirklich für den Schutz der Privatsphäre jedes Einzelnen einsetzen würden. Ich wäre froh, wenn dies zum Beispiel auch im Bereich des investigativen Journalismus der Fall wäre. Es wird dort herumgeschnüffelt und publiziert - ohne Rücksicht auf die Privatsphäre, ohne Rücksicht auf die Angehörigen.

Meine Damen und Herren, die Sie einen Gegenvorschlag wollen: Unter dem Kapitel "Grundrechte" sollen unter Artikel 13 vier neue Absätze zum Bankgeheimnis in die Bundesverfassung geschrieben werden, dies auch beim Gegenvorschlag. Wie liest sich dann diese Verfassung, die uns so wertvoll ist? Setzen wir so die richtigen Prioritäten? Viel problematischer sind die Daten der Steuererklärung, und diese werden bei vielen Gesuchen preisgegeben. Darin finden sich viel mehr heikle Informationen über die Personen. Dagegen ist der Stand des Bankkontos und der Inhalt des Depots direkt banal und uninteressant. Unsere Ämter haben Zugang zu diesen Daten und nützen dies recht hemmungslos. So staunte Severin Pflüger, heute Präsident der FDP Stadt Zürich, nicht schlecht, als er von der Schulzahnklinik einen Kostenvoranschlag für die Behandlung seines Sohns erhielt: Darauf waren nicht nur die Kosten der Zahnreparatur vermerkt, sondern auch Pflügers Steuerkategorie, obwohl seine Steuerdaten gesperrt waren. 24 Dienstabteilungen der Stadt haben Zugriff auf die Datenbank des Steueramtes, ohne die Betroffenen informieren zu müssen; das finde ich unerhört.

Auch die Banken haben inzwischen gesehen, dass der absolute Schutz des Bankgeheimnisses nicht sinnvoll ist. Es würde sie in eine schwierige Situation bringen. Zudem müssten inländische und ausländische Kunden völlig unterschiedlich behandelt werden. Dies wäre ein Bürokratietiger par excellence für die Vermögensverwalter.

Der Anspruch auf Schutz der Privatsphäre, die auch die finanzielle Privatsphäre umfasst, ist ein Grundrecht. Dies ist mir wichtig. Ich bin auch gegen den Gegenvorschlag, der gut gemeint ist, aber nicht gut ist. Es handelt sich nicht um einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesebene, über den wir diskutieren könnten.

Steuerdelikte sollen nicht geschützt werden.

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