Lexipedia

Graber Konrad · Ständerat · 2016-12-13

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-12-13

Wortprotokoll

Ich mache es kurz, weil ich denke, die Argumente wurden ausgetauscht. Wo man sich befindet, ist schlussendlich dann auch eine Frage der Wertung. Ich möchte noch ein Thema ansprechen, nämlich die jüngere Generation.

Ich glaube, den grössten Beitrag für die Entlastung der jüngeren Generation können wir leisten, wenn es uns gelingt, in dieser Vorlage den Umwandlungssatz von 6,8 auf 6,0 Prozent zu reduzieren. Denn heute findet eine Quersubventionierung von der jüngeren Generation zu den Pensionierten statt. Das können wir mit dieser Vorlage stark reduzieren.

Wenn von Rentenerhöhung gesprochen wird, ist das erstens einmal falsch. Denn in erster Linie werden nämlich alle Renten, die dem BVG-Minimum unterstellt sind, um 12 Prozent gekürzt. Das ist die Giesskanne. Es ist, muss ich sagen, eigentlich eher ein warmer Wind, ein Föhn, der das Feld zuerst austrocknet. 12 Prozent macht die Reduktion des Satzes von 6,8 auf 6,0 Prozent aus. Dafür, dass Sie nachher dann den ganzen Acker bewässern und nicht nur partiell, habe ich auch ein gewisses Verständnis - ich bin Hobbygärtner -, sonst haben Sie gewisse Flächen, die dann eben dürr sind und wo keine Blumen gedeihen. Wenn Sie ein Sparkapital von 300 000 Franken haben, den Umwandlungssatz von 6,8 auf 6,0 Prozent reduzieren, heisst das pro Monat 200 Franken weniger Rente, dürre 200 Franken. Nachher kommen Sie mit der Giesskanne, mit 70 Franken. Sie müssen diese Pflanzen dann noch gewinnen, damit sie zustimmen. Bei 150 000 Franken Alterssparkapital macht die Reduktion 100 Franken pro Monat aus. Das sind die Fakten.

Dann wurde in den Tabellen, die wir vom BSV erhalten haben, auf die Rentenverbesserung hingewiesen. Aber es wurde hier nicht davon gesprochen, was der Einsatz ist. Herr Bischof hat Beispiele gebracht. Wenn Sie im Modell der Mehrheit für eine 54-jährige Person eine Rentenverbesserung von 840 Franken erzielen, beim Minderheitsantrag keine Rentenverbesserung haben, aber diesen Leuten übermitteln müssen: "Ihr müsst dann in den nächsten zehn Jahren 12 690 Franken mehr an Beiträgen bezahlen", weiss ich nicht, ob die begeistert sind und das als eine Horizontalentwicklung beurteilen.

Ich komme zum Schluss. Ich möchte noch auf die Langzeitwirkung und die angesprochene Kostendynamik hinweisen. Hier hat Herr Bischof mit Indexzahlen gearbeitet. Man kann auch den AHV-Ausgleichsfonds in seinen absoluten Zahlen betrachten. Das sieht wie folgt aus: Wenn Sie die Minderheitsanträge Kuprecht und Keller-Sutter kombinieren, dann beinhaltet der Ausgleichsfonds im Jahr 2030 noch 55 Milliarden Franken. Gemäss Antrag der Mehrheit hat der Ausgleichsfonds im Jahr 2030 noch 67 Milliarden Franken, also 12 Milliarden mehr. Wenn Sie jetzt sagen, dass später dann das teure Ende komme, dann muss ich auch hier aufgrund der Zahlen widersprechen. Der AHV-Ausgleichsfonds würde bei Annahme des Antrages der Mehrheit 52 Milliarden im Jahr 2035 betragen, nach den kombinierten Minderheitsanträgen I und II nur 35 Milliarden. Selbst im Jahr 2035 wäre er also mit der Mehrheitslösung von diesem Gesichtspunkt her finanziell wesentlich besser dotiert. Man kann also nicht von einer Kostendynamik ins Negative sprechen oder sagen, der Ausbau werde uns dann am Schluss des Tages ein teures Ende bescheren. Mindestens kann man das nicht aus der Position der Minderheiten heraus sagen.