Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-03-06
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-03-06
Wortprotokoll
Die Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene ist ein zentrales Ziel unserer Verkehrspolitik. Es ist unsere Aufgabe, es wurde immer wieder in Volksabstimmungen festgehalten, und es steht sogar in der Verfassung. Dieses Ziel und die notwendigen Instrumente haben wir auch gegenüber der Europäischen Union behauptet. Der Bund hat die Rahmenbedingungen ausgestaltet, und es sind nun die Bahnen und die Operateure, welche den Leistungsnachweis erbringen müssen.
Was die Mont-Cenis-Züge betrifft, so scheint es, dass sich die Bahnen unterdessen geeinigt haben. Die Züge werden aber auf Wunsch der SNCF nicht via Vallorbe, sondern via Basel geleitet.
Die SBB leisten gemäss Leistungsvereinbarung einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des Verlagerungsziels im alpenquerenden Güterverkehr. Wichtig ist, dass die knappen Investitionsmittel dort eingesetzt werden, wo der Verkehr langfristig auf die Schiene geleitet werden kann. Verkehr, der nur befristet über die Schweiz laufen soll, hat von daher eben nicht die gleiche Priorität. Im Zentrum stehen heute die Gotthard- und die Lötschberg-Simplon-Achse. Die Kapazitäten am Simplon sind wegen der Bauarbeiten bis Mitte des nächsten Jahres beschränkt.
Was die SBB Cargo betrifft, so steht diese, wie andere Unternehmen auch, im freien Wettbewerb. So könnte sich auch die BLS oder die Deutsche Bahn um diese Züge bewerben und diese Züge führen. Genau wie jede Bahn führt die SBB Cargo Verkehre, sofern diese kostendeckend sind und ausreichend Produktionsmittel und Personal vorhanden sind.
Die Kompetenzen von Bund und TU sind mit der Bahnreform geklärt worden. Ein Unternehmen kann nicht auf Leistungen verpflichtet werden, die nicht kostendeckend erbracht werden können, es sei denn, der Bund gelte dies ab.
Die Bedingungen für den Netzzugang sind so festgelegt, dass sie diskriminierungsfrei sind. Die Division Infrastruktur der SBB hat jedem Nachfragenden freie Kapazitäten anzubieten und für eine diskriminierungsfreie Trassenplanung zu sorgen. Das Ziel ist eine hohe Auslastung der Kapazität.
Die technischen und die Sicherheitsvorschriften gelten für alle Bahnen gleichermassen. Die Mindesttrassenpreise werden vom Bundesamt für Verkehr festgesetzt, und der Deckungsbeitrag wird vom Bund subventioniert. Bei Streitfällen kommt die Schiedskommission zum Einsatz.
Die Verhandlungen zur Simplonkonvention werden zurzeit vorbereitet. Wir kommen im nächsten Geschäft noch darauf zurück. Der Bund überprüft die SBB-Verkehrspraxis laufend. Wir sehen deshalb keine wesentlichen Koordinationsdefizite. Wir geben uns aber Mühe, falls solche Anzeichen da sind, die Koordination laufend zu optimieren.