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Luginbühl Werner · Ständerat · 2016-12-13

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2016-12-13

Wortprotokoll

Am 8. Oktober 2013 reichte der Kanton Graubünden eine Standesinitiative ein, die eine Änderung des Energiegesetzes verlangte, und dies in drei Punkten: Erstens sei von der beabsichtigten Aufstockung der Fördermittel für neue erneuerbare Energien abzusehen. Zweitens sei das bestehende Fördermodell für neue erneuerbare Energien durch ein marktorientiertes Modell abzulösen. Drittens sei, sollte das Fördermodell beibehalten werden, vorzusehen, dass auch Wasserkraftanlagen mit einer Leistung über 10 Megawatt unterstützt werden.

Zur Zeit der ersten Vorprüfung durch die UREK-SR war die Energiestrategie 2050 in der Kommission des Erstrates in Behandlung. Es zeichnete sich bereits ab, dass der Nationalrat eine Förderung der Wasserkraft vorsehen würde. Es war aber noch nicht klar, ob diese Absicht auch in die Tat umgesetzt würde. Dies war der Grund, dass die UREK-SR am 3. November 2014 mit 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten beschloss, dieser Standesinitiative Folge zu geben. Später haben die UREK-NR und auch der Nationalrat der Initiative keine Folge gegeben. Das ist denn auch der Grund, warum die Initiative jetzt zu uns zurückkommt. In der Zwischenzeit wurde ja bekanntlich die Beratung der Energiestrategie 2050 abgeschlossen. Dabei wurde die Förderung der Schweizer Wasserkraft ausgebaut.

Wenn wir heute eine kurze Bilanz ziehen, stellen wir fest, dass Punkt 1 des Anliegens der Standesinitiative des Kantons Graubünden teilweise erfüllt ist. Zwar wurden entgegen dem Willen der Initiative die Fördergelder aufgestockt. Allerdings wurde die KEV befristet und marktnäher gestaltet.

Zu Punkt 2: Bei der Beratung zur Ausgestaltung des Fördersystems wurden verschiedene Modelle geprüft, insbesondere auch die Möglichkeit, die gegenwärtige Förderung mittels gezielter Vergütungen für bestimmte Technologien durch ein Quotenmodell abzulösen. Das Parlament hat sich gegen einen Systemwechsel ausgesprochen. Punkt 2 ist daher nicht erfüllt, aber entschieden.

Zu Punkt 3: Neue Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 Megawatt sollen mittels Investitionsbeiträgen gefördert werden. So wurde es in der Energiestrategie beschlossen. Die bestehende Wasserkraft soll mit einer Marktprämie gefördert werden. Punkt 3 ist damit erfüllt.

Die Kommission stellt zusammenfassend fest, dass die einheimische Wasserkraft mit der Energiestrategie 2050 im Sinne des Anliegens der Initiative gezielt gefördert wird und insbesondere die Grosswasserkraft von der Unterstützung profitiert. Die Kommission ist sich bewusst, dass das nicht eine Lösung auf lange Sicht ist. Trotzdem kommt sie zum Schluss, dass zurzeit kein weiterer Handlungsbedarf besteht und der Standesinitiative Graubünden daher keine Folge zu geben ist.