Portmann Hans-Peter · Nationalrat · 2016-12-13
Portmann Hans-Peter · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-13
Wortprotokoll
Die liberalen Marktöffnungen und bürgerfreundlichen Gesetzesanpassungen aus der Jahrtausendwende werden Schritt für Schritt zunichtegemacht. So fällt die globale Staatengemeinschaft zum Beispiel im Steuerbereich buchstäblich in das Mittelalter zurück. Gab es früher die Steuereintreiber der Landvögte, um das geknechtete Fussvolk bis auf das letzte Hab und Gut zu enteignen, so sind es heute internationale Organisationen und fremde Steuerbehörden anderer Länder, welche grenzüberschreitend ihre Fangnetze zur Geldeintreibung auswerfen.
Nicht in diesen Club der Bürgerüberwachung hat sich bis anhin die Schweizerische Eidgenossenschaft begeben, welche seit der Gründung ihre Einwohner und deren Rechte vor jeglichen staatlichen Repressionen schützte. "L'Etat, c'est moi" war in unserem Lande schon immer ein Schreckgespenst, ob dieses Machtgehabe nun von Königen, Staatspräsidenten oder modernen Regierungsorganisationen zelebriert wurde - und leider immer noch zelebriert wird.
Nun breiten sich aber auch in der Schweiz Tendenzen in verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen aus, welche das weltweit einzigartige Vertrauensverhältnis zwischen dem Staat und seinem Bürger gefährden. Darum braucht es in unserer Verfassung eine klare Verankerung des Anspruches auf Schutz der Privatsphäre. Es ist nicht so, dass dieser heute bereits in Artikel 13 der Bundesverfassung gegeben ist, denn dort spricht man heute nur von der Achtung des Privat- und Familienlebens. Schutz der Privatsphäre ist aber eine härtere Aussage und zwingt uns dazu, diesen auch in der Gesetzgebung wirklich zu achten und so umzusetzen. Ich bedaure, dass heute Morgen nicht mehr Rednerinnen und Redner darauf aufmerksam gemacht haben, dass es hier, in diesem Verfassungsartikel, nicht nur um Steuerfragen geht. In die Tradition des Verhältnisses zwischen Bürger und Staat, welches auf Vertrauen basiert, wo nicht das Individuum sein korrektes Verhalten ständig unter Beweis stellen muss, sondern der Staat einem fehlbaren Bürger sein Vergehen nachzuweisen hat, reiht sich auch das schweizerische Bankkundengeheimnis ein.
Die hochgehaltene Unschuldsvermutung des Staates seinen Bürgern gegenüber ist die beste Garantin für einen wirksamen Schutz der individuellen Privatsphäre, und zwar in allen Bereichen. Gerade das Bankkundengeheimnis ist ein Instrument, um im intimen Bereich von Vermögens- und Geldangelegenheiten einen Schnüffelstaat fernzuhalten. Nun würden in der Schweiz, würde dieses Bankkundengeheimnis nicht durch einen Verfassungsartikel gestärkt, dem Staat Tür und Tor geöffnet, um in allen Lebensbereichen automatischen Zugriff auf persönliche Daten zu erhalten. Dies wäre aber nicht nur der Beginn des gläsernen Bürgers; mit der automatischen Lieferung von privaten Daten durch private Institutionen macht man den einfachen Bürger und das Wirtschaftsunternehmen eben auch zum verlängerten Arm einer Quasi-Stasi-Polizei. Es ist keine Frage, dass z. B. geschuldete Steuern zu bezahlen sind, und es ist auch keine Frage, dass Steuerhinterziehung in unserem Zeitalter kein Kavaliersdelikt mehr ist. Zu glauben, dass das Bankkundengeheimnis der Motivationsfaktor sei, um strafrechtliches Verhalten zu fördern, ist jedoch grundlegend falsch.
Seit wir in der Schweiz im Jahr 1982 Normen zur Selbstregulierung gegen die Geldwäscherei eingeführt haben und diese kontinuierlich auf Steuervergehen ausgeweitet wurden, sind kriminelle Gelder kontinuierlich aus der Schweiz abgezogen worden bzw. konnte die Annahme krimineller Gelder mehrheitlich verhindert werden. Ebenso reichen die verschärften [PAGE 2186] heutigen Gesetzgebungen, mit denen auch Steuerbetrug als Vortat zur Geldwäscherei geahndet wird, und die selbstregulierenden Massnahmen der Finanzbranche aus, um die Steuerhinterziehung in der Schweiz grossmehrheitlich unattraktiv zu machen.
Es ist klar, dass die Volksinitiative, wie sie mit dem ursprünglichen Text hier steht, nicht mehr der heutigen Gesetzgebung entspricht. Sie wurde leider von ihr überrollt, aber das ist heute eine Tatsache, und darum kann man der Volksinitiative so nicht zustimmen. Wer aber das einzigartige Vertrauensverhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern in unserem Land nicht gefährden will, muss dem Gegenvorschlag zur Volksinitiative zustimmen.