Grüter Franz · Nationalrat · 2016-12-13
Grüter Franz · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-13
Wortprotokoll
Unsere Verfassung regelt unser Zusammenleben und definiert gemeinsame Werte. Dabei ist der Schutz der Privatsphäre einer der ganz wichtigen Grundpfeiler und ein ganz wichtiges Grundrecht unseres Landes. Bis zum heutigen Tag ist dieses Grundrecht in der Verfassung festgeschrieben, jedoch nur in der Überschrift von Artikel 13. Diese Lücke will der vorliegende Initiativtext schliessen: mit der Forderung, dass jede Person Anspruch auf Schutz der Privatsphäre hat.
In der Schweiz gehört es zur Tradition, dass der Bürger den Staat kontrolliert, nicht der Staat den Bürger. Sie fusst auf der Überzeugung, dass der Staat seine Bürger nicht ausschnüffelt und dass private Informationen privat sind. Dazu kennen wir viele Gesetzesbestimmungen: Wir kennen das Arztgeheimnis, das Anwaltsgeheimnis, das Seelsorgegeheimnis, das Amtsgeheimnis usw.; insbesondere kennen wir auch das Bankgeheimnis. Gerade Letzteres ist aber bis jetzt nur auf Gesetzesstufe geregelt und nicht explizit in der Verfassung verankert. Leider sind vonseiten des Gesetzgebers Bestrebungen im Gange, die Privatsphäre namentlich im Finanzbereich aufzuweichen. [PAGE 2187]
Mit der zunehmenden Digitalisierung ist der Schutz der Privatsphäre aktueller und wichtiger denn je, denn es wird einfacher, Zugriff auf Daten zu erhalten; insofern ist der Schutz eben zunehmend bedeutungsvoll. Der Zugang zu Informationen ist begehrt, Daten bedeuten Macht und Kontrolle. Öffnen wir also nicht die Türe zu diesem Datenspeicher für Steuerbehörden. Ich denke, das wäre der Anfang von noch viel mehr. Kaum erhalten Behörden Zugang zu Daten, wird das weitere Begehrlichkeiten nach sich ziehen. Deshalb möchten wir mit dieser Initiative ein wichtiges Zeichen setzen zum Schutz der Privatsphäre, die in unserem Land ein unumstösslicher Grundpfeiler ist.
In dieser Debatte wird nun oft über das inländische Bankkundengeheimnis diskutiert. Lassen Sie mich dazu noch zwei Anmerkungen anbringen: Die Initiative zum Schutz der Privatsphäre, wie sie jetzt vorliegt, soll den Status quo, also das Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bürger, in der Verfassung festschreiben. Weiterhin soll also gelten, dass Einkommens- und Vermögenswerte per Steuererklärung durch die Bürger selber deklariert werden.
Das bewährte Modell der Verrechnungssteuer, die ja abgezogen wird, sorgt zudem dafür, dass ein Instrument vorhanden ist, das einen Anreiz zur Steuerdeklaration bieten soll. Lassen Sie mich zudem sagen, dass der automatische Informationsaustausch nicht das Allerweltsmittel ist, das Sie gerne hätten. Betrachten wir nämlich das so hoch gelobte und von vielen Parteien unterstützte internationale System genauer, so fällt auf, dass heute beispielsweise die USA ihre Steuerparadiese auf einem Level geschützt haben, wie wir ihn selbst in unserem Land nie hatten. Im Gegenzug hat ein einseitiges "Informationsaustauschprogramm", das uns aufgedrückt wurde, dafür gesorgt, dass wir zwar Informationen liefern, selber aber keine bekommen.
Es ist erwiesen, dass auch Länder mit repressiven Steuerregimes keine besseren Werte bei der steuerlichen Selbstdeklaration erreichen. Also dort, wo der Staat den Bürgern Vertrauen schenkt, werden weniger Steuern hinterzogen. Erhalten wir das weiter aufrecht. Das Vertrauensprinzip ist in diesem Land tief verankert.
Deshalb bitte ich Sie, diese Initiative klar zur Annahme zu empfehlen oder zumindest zum direkten Gegenvorschlag Ja zu sagen.